Demo: bald kanns losgehen... Aber wie absichern ?

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Guest
Seid fast 2 Jahren arbeite ich jetzt an einem Album und langsam nimmt es gestallt an und wird fertig. Die Resonanz scheint ganz gut zu sein und Connections sind eventuell auch vorhanden.
Stellt sich mir nur noch eine Frage:
Wie kann ich mich absichern, daß mir von meiner Demo CD nichts geklaut wird ?
1. Kann ich meine Sachen bei der Gema anmelden ohne das ich ein Plattendeal habe ?
2. Ich habe mal gehört, daß man anstatt einem Anwalt (den ich mir nicht leisten kann) auch einen Pastor fragen könnte. Wieviel ist da drann ?
3. Wie stehts mit dem Trick seine eigene CD mit Einschreiben / Rückschein versiegelt an sich selbst zu schicken um im zweifelsfall später mal vor Gericht beweisen zu können, daß man den Song zu erst hatte ?

Wie gesagt, einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten...
 
Die Files von den Tracks die man auf dem Rechner produziert hat sind doch eindeutig datiert, Nachproduzieren bringt dem Dieb also wenig.

Sie müßten also vor Gericht in so einem Fall als Beweismittel gelten.

Kann aber auch sein daß ich mich irre :-?
 
Die Files von den Tracks die man auf dem Rechner produziert hat sind doch eindeutig datiert, Nachproduzieren bringt dem Dieb also wenig.

Das wird wohl gar nichts helfen, da die Systemzeit viel zu einfach manipulierbar ist.


Viele Grüße

Malte 8-)
 
Hi, also meines Erachtens nach, kannst du deine Tracks bei der GEMA anmelden.....................................................................................................................................................gegen teures Geld.So hat man es mir mal gesagt.Bau doch kleine "Fehler" in deine Tracks ein die man eigentlich gar nicht hört.
Z.B. bei ner normalen Melodie Drumkit drüber so ist sie fast nicht zu samplen, oder was in der Richtung dann können sie es auch nur schwer nachproduzieren. aber ich glaube kaum, dass daseiner machen würde.... :-? :-? :-?

Gruß, Denaun 8-)
 
Das wird wohl gar nichts helfen, da die Systemzeit viel zu einfach manipulierbar ist.

Genau! Und was für Probleme Du erst bekommst, wenn das Urheberrecht letzendlich dem Anderen zuerkannt wird!

Der andere Trick hilft auch nicht. Hier rede ich jedoch nicht aus eigener Erfahrung, habe aber vor ca. 1/2 Jahr zwei Anwälte gefragt. Überhaupt ist alles, was Du selber aufbewahrst, kein gutes bis überhaupt kein Beweismittel in diesem Fall.

Ich vermute aber, daß der Gang zum Notar (!!, nicht Anwalt) Dich um kaum mehr als 20, 50, sagen wir, 100 Euro erleichtern wird. Soviel sollte Dir die Sache aber schon wert sein, wenn Du schon so von der (kreativen) Qualität Deiner Sachen überzeugt bist, daß Du befürchtest, sie könnten geklaut werden ;-)

Pastor geht wohl wirklich, aber in Friedenszeiten m.E. nur, wenn die Sache keinen Aufschub duldet (tut sie aber) und/oder kein Notar zur Verfügung steht (die Zeiten sind schlecht - Du glaubst gar nicht, wieviele Notare am Wochenende beurkunden...)

Gruß

CJ
 
Kein Beweismittel ? Also könnte man bei MP3.de Songs ziehen und sich beim Notar dafür das Urheberrecht geben lassen ??

Interessantes Thema :-D
 
Hallo ,

Also die Möglichkeit mit dem Notar ist die sicherste und beste. Jedoch kostet sie zwischen 25 und 80 Euro (je nach Notar, nachfragen hilft). Falls kein Geld mehr da ist (siehe Link unten was man dagegen machen kann) dann das komplette Album mit einem Zettel wo Uhrzeit, Datum und komplette Anschrift draufsteht per Einschreiben mit Rückschein an sich selbst schicken. Das wird vor Gericht anerkannt.

viele Grüsse

ftraxx
 
Also könnte man bei MP3.de Songs ziehen und sich beim Notar dafür das Urheberrecht geben lassen ??

Klar, doch woher willst Du <b>vorher</b> wissen, daß der Autor oder auch ein Dritter das nicht schon getan hat?

Und die große Frage: Was willst Du damit anfangen?

CJ
 
dann das komplette Album mit einem Zettel wo Uhrzeit, Datum und komplette Anschrift draufsteht per Einschreiben mit Rückschein an sich selbst schicken. Das wird vor Gericht anerkannt.

Mein Anwalt sagt nur bei Schriftstücken, aber nicht bei Medien und schon gar nicht bei digitalen. Ich habe den Eindruck, da ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen...

Gruß

CJ
 
Tach!

Das mit dem Notar hab ich jetzt schon öfters gehört. Wie is das denn da? Zahlt man da pro Lied oder Pro abgegebenem Medium?

Rod
 
Da gabs mal ein Bericht in der Keys (Mukke Zeitschrift) drüber, daher weiß ich das auch mit dem an sich selbst schicken und dem Pfarrer. Das dumme ist, daß ich nicht mehr weiß in welcher Ausgabe :-(
Ich will ja nichts sagen, aber ein Notar, der einem Kunden erzählt, das man das gleiche auch per Post oder einem Pfarrer machen könnte, wäre ziemlich blööd, oder ? ;-) Vielleicht irren sie sich ja ... (absichtlich oder auch nicht).

Nunja vielleicht hat CJ recht und ich sollte wirklich nicht am falschen Platz sparen. Hat sich denn hier noch keiner abgesichert ?
 
Hallo zusammen,

hier kommt ein Erfahrungsbericht:
Ich stand vor einiger Zeit vor demselben Problem, sprich CD mit ein paar Songs in der Hand, aber wie zu schützen?

Ich habe den Weg über den Notar gewählt. Der hat die CD in einem Umschlag VERSIEGELT, und das mit einem Inhaltsverzeichnes samt der CD-Nummer (auf dem Rohling) dokumentiert und beglaubigt.
Dieser Umschlag hat vor Gericht Beweiskraft; kann allerdings (wer hätte es gedacht) zu diesem Zweck nur einmal geöffnet werden.
Der Sinn dahinter ist daß ein Gericht feststellen kann, daß der Inhalt zu dem angegebenen Zeitpunkt bereits existierte und von meiner Person stammt. Ein direktes Übernehmen der Produktion durch Dritte ist somit als Rechtsverletzung beweisbar.

Die Notarkosten richten sich nach dem Wert der vom Notar beglaubigten Sache. In meinem Fall wurde dieser Wert (zum Glück) freundlicherweise niedrig mit DM 1000 eingestuft. Die Notarkosten beliefen sich auf ein Fünfzigstel davon (gemäß Gebührenordnung ... usw) - also habe ich für den Spaß damals 20 DM bezahlt.

Der Weg über den Notar ist mir empfohlen worden, weil (nach damaligem Stand) der Trick mit der Post (als Einschreiben) angeblich nicht vom Gericht anerkannt wird. Der Grund dafür ist, daß ein geschicktes Öffnen und Austauschen des Objektes und darauffolgendes Verschließen unbemerkt möglich sei.
Ein Blick auf das Meisterwerk des Notars macht deutlich: so einen präparierten Umschlag zu öffnen und unversehrt zu verschließen ist geradezu unmöglich; deswegen die Anerkennung von Seiten des Gerichts.

Die Amerikaner haben es da angeblich einfacher:
Bei denen führt das lokale Postamt solche beweiskräftigen Versiegelungen durch.

Für meinen Notar jedenfalls war diese Angelegenheit damals zumindest auch eine seltene Sache.
Der versiegelte Umschlag liegt seither sicher da wo er hingehört-in einem Tresor.

Ich hoffe, daß Euch diese Erfahrung weiterhilft.
Viele Grüße,
Ulrich
 

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