Ash-Zayr
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Das spielt für den objektiven Tatbestand des § 201 StGB keine Rolle.es ist anonym...selbst ich weiß nicht, wer die "Geräuschquelle" ist...es geht hier rein um Technik, nicht um Inhalt.
Ich hab mich nicht strafbar gemacht.Mann, bist Du eine erbärmliche Wurst
Der Nachbar ist nicht geschädigt, wenn man ihn heimlich aufnimmt und die Aufnahme einem unbegrenzten Personenkreis zur Verfügung stellt? Frag mal den Nachbarn, ob er das auch so sieht? Der Witz ist doch, dass Du gerade wolltest, dass man das unverständliche Gebrabbel verständlich macht. Dann ist er ggf. auch identifizierbar. Da haste dann Deine Persönlichkeitsrechtsverletzung.ein harmloser Technik-Spass, anonym ohne Geschädigten oder sonstwas
Genau diese Denkweise der Schwachsinnigen sorgt gerade dafür, dass 1000 Menschen am Tag verrecken.einfach aus dem Leben und mit Menschenverstand einfach einzuordnen,
Genau diese Denkweise der Schwachsinnigen sorgt gerade dafür, dass 1000 Menschen am Tag verrecken.einfach aus dem Leben und mit Menschenverstand einfach einzuordnen,
gib doch mal auf Youtube fail- oder win compilations ein...oder Pleiten- Pech und Pannen