Darf ich öffentlich aktuelle Songs auf dem Klavier vorführen?

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DJJ-CUT

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Hallo liebe Com!
Ich habe mit zwei Freunden eine Idee unter der ich als Klavierspieler im Rahmen eines kleinen Showactes genau 1 Std. ( je halbe Std) lang mehrere Klavier Melodien spiele. Es handelt sich hier bei um Klaviermelodien aus sehr bekannten Pop und R`n`B Songs. In wie fern ist mir das erlaubt und was sollte ich beachten bzw anmelden. Der gewerbliche Eigennutzen ist noch nicht mal unbedingt das ziel. Kann sein das man dafür Geld bekommt aber kann halt auch nicht sein.
Es geht vorrangig darum die Ursrpungsidee noch aus zuschmücken!
Vielen Dank für eure Beiträge.
Greetz
 
Hi

Das darfst Du. Wie bei jeder öffentlichen Aufführung muß natürlich eine Liste der aufgeführten Songs zur [g=119]Gema[/g] geschickt werden.

Dafür gibt es Vordrucke.

Das ist aber Sache des Veranstalters, der auch die anfallenden [g=119]Gema[/g]-Gebühren bezahlen muß.

Gruß Mattes
 
Für welche Art von Veranstaltungen gilt das denn theoretisch alles?

Also angenommen hab nen (öffentliches) Musik-LK-Vorspiel und hab da nen Pop-Song zu spielen...oder man spielt was bei nem Schulfest - auch wenn es eh keiner machen würde - hätte ich [g=119]Gema[/g]-Abgaben zu zahlen? Oder hätte die Schule das zu zahlen, wobei ich mich ja dann um gar nichts kümmern müsste, weil die Schule dann evtl. die Probleme kriegt...?
 
Theoretisch gilt das für alle Vorführungen, bei denen der Kreis der Besucher unbestimmt ist, also nicht nur geladene Gäste kommen.

Ob es bei Schulen Ausnahmen gibt, die Vorführungen betreffen, kann ich so nicht sagen. jedenfalls gibt es Ausnahmen vom Urheberrecht für Schule udn Wissenschaft (betrifft wohl eher Kopien usw.). Ob Schule auch bei Vorführungen eine Ausnahme ist, kann ich nicht beantworten.
Gruß Rainer
 
Naja...wie verhält es sich den wenn der Veranstalter in dem Falle z.B eine Discothek ist und ja bereits [g=119]Gema[/g] gebühren abführt? Es ist ja so das diese Etablisemaints bereits [g=119]Gema[/g] zahlen und den Dj`s somit freie Hand der Songauswahl geben. Ist ja nicht immer gleich was die Dj`s so spielen, und kein Veranstalter weiss was der Dj so in seinen Plattenkisten drin hat bzw. was so alles auf der Festplatte ist ^^
Dj`s lassen sich ja auch von Publikum beeinflussen in der Trackauswahl.
 
DJJ-CUT schrieb:
Naja...wie verhält es sich den wenn der Veranstalter in dem Falle z.B eine Discothek ist und ja bereits [g=119]Gema[/g] gebühren abführt? Es ist ja so das diese Etablisemaints bereits [g=119]Gema[/g] zahlen und den Dj`s somit freie Hand der Songauswahl geben. Ist ja nicht immer gleich was die Dj`s so spielen, und kein Veranstalter weiss was der Dj so in seinen Plattenkisten drin hat bzw. was so alles auf der Festplatte ist ^^
Dj`s lassen sich ja auch von Publikum beeinflussen in der Trackauswahl.

Jeder Betreiber eines Clubs, einer Diskothek, eines Restaurantes oder einer Kneipe, bezahlt eine Pauschale an die [g=119]Gema[/g], sobald er gemapflichtiges Material in seiner Lokalität spielt.

Die Höhe richtet sich, unter anderem nach der Quadratmeterzahl des Raumes.

Diese Pauschale wird noch einer Prioritätenliste der [g=119]Gema[/g], wieder an die Komponisten ausgezahlt (nach Abzug der Bearbeitungsgebühren - versteht sich)

Diese Liste richtet sich einfach pauschal, nach den allgemein meistgespielten Titeln - das heißt auch wenn der DJ unbekannte Bands spielt, haben die nicht unbedingt was davon!

Ein Live-Event muß extra angegeben und abgerechnet werden - das ist nicht in der Pauschale enthalten!!

Gruß Mattes
 
Nun gut aber ein Dj ist demnach ja eine Einmann- Live -Show oder wie?
Und dafür zahlt ja jeder Clubbetreiber die [g=119]Gema[/g].
Hmmm ist halt die Frage wie es sich bei je 2 halbe Std Klaviermelodien spielen verhält. Es dient ausschliesslich der Untermalung des Abendprogrammes.
 
ich möchte mal behaupten, dass in Schulen in der Regel weder die Lehrer noch die Schüler Ahnung von [g=119]Gema[/g] haben...
 
DJJ-CUT schrieb:
Nun gut aber ein Dj ist demnach ja eine Einmann- Live -Show oder wie?
Und dafür zahlt ja jeder Clubbetreiber die [g=119]Gema[/g].
Hmmm ist halt die Frage wie es sich bei je 2 halbe Std Klaviermelodien spielen verhält. Es dient ausschliesslich der Untermalung des Abendprogrammes.

Hier kannst Du Dich selber schlau machen. Einfach auf "Abspielen/Aufführen" klicken.

Ist nunmal ein komplexeres Thema, als die meisten denken.

Gruß Mattes
 
hätte ich [g=119]Gema[/g]-Abgaben zu zahlen? Oder hätte die Schule das zu zahlen, wobei ich mich ja dann um gar nichts kümmern müsste, weil die Schule dann evtl. die Probleme kriegt...?

Nochmal ganz konkret nachgefragt: Wenn der Veranstalter keine Schule sondern z.B. eine Kneipe/Disco ist, muss er sich dann um die [g=119]GEMA[/g] kümmern oder muss das der Musiker/die Band?
Bzw, wenn das nicht passiert, wer kann dann zur Verantwortung gezogen werden?

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß
Plaudy
 
Auch eine "geschlossene" Veranstaltung z.B. nur mit Einladung ist [g=119]GEMA[/g] pflichtig. Ausgenommen sind afaik nur rein private Parties wie Familenfeste und dergleichen im Umfeld der Wohnung. Schulen müssen für Veranstaltungen wohl auch zahlen, ich glaube das wird mit Pauschalverträgen mit dem Schulträger geregelt.

Zur [g=119]GEMA[/g]-Abgabe ist immer der Veranstalter verpflichtet. Nicht der Künstler. Außer der Künstler fungiert selbst als Veranstalter.
 
Hi,
wenn Du wasserdichte Info brauchst dann schau dir die Seiten der [g=119]Gema[/g] an, oder frag dort nach.
Wenn die [g=119]Gema[/g] das so händelt, das die Liveaufführungen nicht über pauschalen der Discotheken läuft, dann ist das so.
Nach Gefühlen, oder Gutglauben zu handeln kann am Ende teuer werden.

Auch die Aussagen von uns solltest du als Tipps und nicht als abgesicherte Informationen nehmen !!

Ich spiele Coversongs in Irish Pubs, der natürlich auch Gemagebühren für die Hintergrundmusik pauschal bezahlt und wir müssen trotzdem einen Gemabogen ausfüllen und der Pub muss dafür blechen !
 
Danke für die zahlreichen Antworten
Ist immer wieder nett hier Fragen zu stellen.
 
übrigens, die songlisten dienen dazu, dass das geld auch bei den urhebern ankommt, deren stücke du vorführst. auf die höhe der gebühren hat das keinen einfluss.

lg f
 

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