Darf ich meinen Song "We Don`t Like Bushido" nennen?

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ziegensauger

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hallo!

kann es da zu rechtlichen problemen für mich kommen wenn ich meinen neuen song "we don`t like bushido" nenne? der name "bushido" ist ja rechtlich geschützt!

im songtext selbst darf ich es ja singen! nur als songtitel glaube ich nicht!

ich werde dann eben den songtitel "we don`t like b...!" nennen.

kann mir zu dieser frage jemand weiterhelfen?

mfg
ziege
 
Du kannst deinen Song auch "Ich scheiß auf Apple" nennen.
Und gerade bei einem Wort wie "Bushido", was eigentlich "Weg des Kriegers" heißt, sollte es keine Probleme geben. Ich würd's einfach machen.



Achso .. alle Angaben sind ohne Gewähr.
Ich bin kein Anwalt und habe von sowas keine Ahnung. Aber so rein vom Gefühl her fänd ich's wirklich hochgradig unsinnig, wenn man das nicht dürfte.
 
danke für die antwort. wer aber bushido kennt weiss wie er drauf ist.
wer kann mehr zu meiner frage was sagen?

mfg
ziege
 
Wenn klar ersichtlich ist, dass der Rapper gemeint ist, könnte er es mit einer Beleidigungsklage versuchen. Vorher natürlich mit einer EV. Bedeutet in jedem Fall eine Menge Ärger.

Andererseits ist es wohl ziemlich unwahrscheinlich, dass er den Song je zu hören bekommt, oder? Oder habt ihr einen 'Vertrag mit einem Major-Label und lauft demnächst ununterbrochen im Radio??
 
kann ja noch grösser werden der song! ich nenne ihn einfach "we don`t like b...!"

im refrain darf ich ja dann "we don`t like bushido singen!

mfg
ziege
 
zunächst einmal darfst du. Ob das dann Dritten gefällt und nicht doch eine EV ins Haus flattert, bleibt abzuwarten...
 
danke für die antwort katja! hier mein neues video! schau mal rein!

mfg
ziege
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
well I heard Mister Young sing about her
well I heard Ole'Neil put her down
well I hope Neil Young will remember
a southern man don't need him around anyhow
 
Es gibt in DE imme noch eine so genannte Kunstfreiheit. Als Künstler darfst Du ohne weiteres eine ganze Liste von Künstlernamen, Markenbezeichnungen, Industriebetrieben und sonst was zusammenstellen und ihnen allen bescheinigen, dass Du sie von Herzen hasst.

Solange Du nicht zu konkreten Straftaten (alle aufhängen! etc ) aufrufst, gibt es gar keinen Ärger. Vor Gericht kannst Du (und solltest Du ) Dich auf die Hinterpfötchen stellen.

Voaraussetzung ist nur, dass Dein Song als Kunstwerk den Schutz von Artikel 5 den Grundgesetztes beanspruchen darf und Du keine Urheberrechte (durch Samples, Zitate etc) verletzt.

http://dejure.org/gesetze/GG/5.html
 

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