Darf ich das???

  • Ersteller robertko
  • Erstellt am
achso, also ist das doch garnicht so schwer und kompliziert wie ich gedacht habe. wenn ich also einen song produziere, brauch ich mir ja keine sorgen machen, denn wenn mich jemand verklagen sollte, muss er beweisen dass er der urheber ist, was ja so gut wie unmöglich ist.
schwieriger wird es hingegen, wenn mir mein song geklaut wird.
denn da hab ich widerum das problem zu beweisen dass es sich um meinen song handelt. wobei es da ja, wenn auch nur geringe schutzmaßnahmen gibt. [g=119]Gema[/g] zum beispiel. ich denke, wenn man da angemeldet ist, helfen die einem schon!
 
Grüße.


die [g=119]gema[/g] kann da auch nicht viel machen. ich kann auch hingehen und morgen "gimme gimme gimme" als "shimmy shimmy shimmy" mit meinem signum bei der [g=119]gema[/g] melden. dadurch wirds zwar noch nicht mein song, aber die [g=119]gema[/g] kann "nachweisen", dass ich diesen song bei ihnen angemeldet habe.


Der Gruß

Griffin
 
robertko schrieb:
achso, also ist das doch garnicht so schwer und kompliziert wie ich gedacht habe. wenn ich also einen song produziere, brauch ich mir ja keine sorgen machen, denn wenn mich jemand verklagen sollte, muss er beweisen dass er der urheber ist, was ja so gut wie unmöglich ist.
schwieriger wird es hingegen, wenn mir mein song geklaut wird.
denn da hab ich widerum das problem zu beweisen dass es sich um meinen song handelt. wobei es da ja, wenn auch nur geringe schutzmaßnahmen gibt. [g=119]Gema[/g] zum beispiel. ich denke, wenn man da angemeldet ist, helfen die einem schon!

Korrekt (allerdings würde ich nicht auf [g=119]GEMA[/g] setzen).

Aus alldem ergibt sich übrigens für die Hinterlegung, um die es hier ja eigentlich ging, dass die nur in Fällen wirklich was bringt, wenn eine Doppelschöpfung vorliegt, wenn also ein anderer dieselbe Melodie später komponiert hat und in einem Gerichtsverfahren sogar (wie auch immer) beweisen kann, dass er die Komposition gebastelt hat. Dann kann (und muss) man mit Hilfe der Hinterlegung nachweisen, dass man den Song nicht geklaut hat, sondern dass die Melodie schon vorher existierte. Dies geht dann mit der Hinterlegung.

Liegt keine Doppelschöpfung vor, wird der andere schon nicht beweisen können, dass er der Komponist ist. Auf die Hinterlegung kommt es dann letztlich nicht mal an.

tomaxx
 
aha, na dann wollen wir mal hoffen, das sowas nicht vorkommt.
aber wozu dient dann eigentlich die anmeldung eines songs???
wozu macht man sowas und was kostet es??
 
robertko schrieb:
und was ist wenn....

angenommen ich habe ein paar tracks online, dann bringt timberland ne neue single raus und ich erkenne meine beats darin. ;-)

würde es sich denn lohnen, bei dir zu klauen? ;)
das wird nicht passieren. versprochen.

robertko schrieb:
wenn ich jetzt timberland verklage und sage, die melodie von "scream" ist von mir! was dann???

dann werden sich die anwälte der beklagtenseite kaputtlachen und dir die hosen ausziehen. vermutlich.


sazci schrieb:
wenns so ist werde ich nie wieder einen songs hier rein stellen

:roll: dann würde ich den internetanschluss gleich mitkündigen, denn das netz ist böse :teufelswerk: !
voll von leuten, die nur auf eure tracks gewartet haben, um sie illegal weiterzuverwursteln.

nehmt's nicht persönlich, aber ich finde es befremdlich, welche befürchtungen bei manchen homerecordlern bestehen, wenn das material weder von einem label vertrieben noch von der [g=119]gema[/g] "betreut" oder sonstwie offizielle wege durchläuft. wovor habt ihr angst?
 
jetzt mal ganz blöd:
wenn ich jetzt timberland verklage und sage, die melodie von "scream" ist von mir! was dann???

Das wird schwer werden, weil manche Melodien wiederholen sich irgendwann einmal.

Lustiges Beispiel Pachelbel´s Kanon





Ich meine gehört zu haben im TV oder so, dass ein schlauer Wissenschaftler ausgerechnet hat, dass man nur 14 Tausend oder Millionen Melodien bilden kann.... oder so ähnlich^^


Abgesehen davon denke ich, dass der Timbaland bessere Anwälte hat/sich leisten kann :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
robertko schrieb:
aha, na dann wollen wir mal hoffen, das sowas nicht vorkommt.
aber wozu dient dann eigentlich die anmeldung eines songs???
wozu macht man sowas und was kostet es??

Die [g=119]GEMA[/g] ist letztlich nur eine Art Inkassostelle, die dafür sorgt, dass Du Geld bekommst, wenn jemand Deinen Song verwendet. Das kann sehr sinnvoll sein, denn Du kannst ja nicht selbst deutschlandweit überwachen, in welchen Clubs Dein Song läuft, auf welchen Sendern der in Rotation rödelt und auf welchen Bühnen welche Bands das Stück performen.

Im Übrigen empfehle ich die Suchfunktion. Das wurde hier schon mehrfach erläutert.

tomaxx
 
aha, aber nochmal, was kostet die eintragung bei der [g=119]gema[/g]? oder ist das kostenlos?
 
robertko schrieb:
aha, aber nochmal, was kostet die eintragung bei der [g=119]gema[/g]? oder ist das kostenlos?

EDIT:

51,13 EUR Aufnahmegebühr
25,56 EUR pro Jahr der Mitgliedschaft

(insgesamt für die Mitgliedschaft, nicht pro Song)

tomaxx
 
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt für Komponisten und/oder Textdichter EUR 51,13, für Musikverleger EUR 102,26 zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist ein jährlicher Beitrag von EUR 25,56 zu entrichten.

edit: tomaxx war schneller. :)

ansonsten empfehle ich die gema webseite
 
edit: tomaxx war schneller. :)

...aber dafür falsch, hab's grad berichtigt. Deine Angabe war natürlich zutreffend. Auch im ersten Jahr fällt schon die Jahresgebühr zusätzlich zur Aufnahmegebühr an.

tomaxx
 
hat da schon jemand erfahrung von euch? ich meine, kassiert schon jemand euch kohle? wenn ja, wie viel ist das so im schnitt. ist das pauschal? also sagen wir z.b. 1 x im radio gespielt, gibt 5 € oder sowas :)
 
robertko schrieb:
hat da schon jemand erfahrung von euch? ich meine, kassiert schon jemand euch kohle? wenn ja, wie viel ist das so im schnitt. ist das pauschal? also sagen wir z.b. 1 x im radio gespielt, gibt 5 € oder sowas :)

[g=119]GEMA[/g] macht erst dann Sinn, wenn Du konkret mit Einnahmen rechnen kannst, wenn also Dein Song schon im Radio gespielt wird o. ä. Die Anmeldung von Songs kann auch ein Jahr rückwirkend erfolgen, so dass Du erstmal in Ruhe abwarten kannst, wie sich das bei Dir so entwickelt.

DENN: Wenn Du Dich angemeldet hast, musst Du in Zukunft selbst [g=119]GEMA[/g]-Gebühren zahlen, wenn Du Deine eigenen Songs performst oder auf Deiner Website präsentierst. Die Kohle bekommst Du dann leider nicht in voller Höhe wieder ausgekehrt (sehr hohe Verwaltungskosten).

tomaxx
 
Die einzige Möglichkeit um eigene Songs zu schützen wird wohl nur die [g=119]Gema[/g] (oder bei uns in Österreich die AKM) sein. Wenn dort der Song angemeldet wird werden auch Noten des Songs verlangt - somit ist später auch immer nachweisbar, wie der Song geht. Dann kannst den Songs auch selbst veröffentlichen und auf Konzerten spielen. Natürlich sind dafür dann [g=119]Gema[/g]-Gebühren fällig, wen du´s aber geschickt machst spielst du den Song nur auf Konzerten wo der Veranstalter die übernimmt - dann entstehen für dich keine Extrakosten und du kassierst trotzdem.
 
Manche Mythen sterben wohl nie aus :roll:
 
Die [g=119]GEMA[/g] ist eine Anstalt, die die Verwertung von Werken (insbes. Musikwerken) abrechnet. Dies tut sie für den Künstler. Wenn mein Song im Radio läuft, drückt der Sender dafür eine [g=119]Gema[/g]-Pauschale ab, die der Laden in Form von Tantiemen an den Künstler weitergibt.

Das Urheberrecht am Werk selbst ensteht unmittelbar mit dem Entstehen des Werkes selbst. Dies zu verstehen, ist erstmal strange. Im Gegensatz zum Patent- oder Markenrecht gibt es keinen öffentilch-rechtlichen Akt (Markenanmeldung, Markenregister), der dieses Recht gewährt/entstehen lässt.
 
@powerdrummer...
für diese komische Aussage hast du dich jetzt extra im Forum angemeldet?
 

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