Custom Gitarre fehlerfaft und NICHT nach vorgaben gemacht, was tun!?

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hallo,

ich habe mir vor ca. 3 monaten beim music store eine mayones regius-6 custom [g=422]gitarre[/g] bestellt.
vor kurzem ist das gute stück angekommen, leider defekt/falsch. ich hatte ausdrücklich und mit
bestätigung SCHWARZE hardware gewollt, die hardware ist schwarz bis auf die brücke, welche in chrom ist.
man hat versucht mir weis zu machen das es diese brücke nur in chrom gibt. als ich aber neulich im
music store gewesen bin stand neben der [g=422]gitarre[/g] die mir zum beweis vorgeführt wurde (mit chrom brücke)
direkt eine weitere mit schwarzer brücke. als ich den verkäufer darauf angesprochen habe wurde darauf
einfach nicht reagiert. die tonabnehmer sollten splittbar sein, beim bridge pu merkt/hört man das,
beim neck pu höre zumindest ich keinen unterschied...warum!?
es wurde einfach mal der falsche neck pu verbaut...
die [g=422]gitarre[/g] hatte zudem bei lieferung eine defekte klinkenbuchse.
dazu kommt noch das die abschirmung total miserabel ist!

um die klinke reparieren zu lassen habe ich ganze 2 wochen auf ein freeway ticket warten müssen.
dazu kommt noch das die [g=422]gitarre[/g] ganze zwei wochen bei denen im lager stand und es niemand
für nötig hielt mich zu informieren das die [g=422]gitarre[/g] da ist.

die klinke wurde mittlerweile vom MS selbst repariert und ich
habe die [g=422]gitarre[/g] auf meine kosten persönlich abgeholt.

mir hat man vorgeschalgen die [g=422]gitarre[/g] wieder nach polen
zu schicken damit der tonabnehmer ausgetauscht wird.
für mich leider inakzeptabel und unzumutbar da ich die [g=422]gitarre[/g] brauche und
net weitere 3 moante warten kann. (e skönnte ne weile dauern, gabs als kommentar zur reparatur)

dann wurde mir vorgeschlagen das aus polen der richtige pu zum MS geschickt wird und dort der
pu ausgetauscht wird. ebenfalls inakzeptabel da dies auch mehrere wochen dauern würde.

ich habe mich dann dazu bereit erklärt die mängel hinzunehmen, allerdings erwarteteich
auch eine entsprechende erntschädigung/geld gutschrift,
was wäre hier angemessen, 10% vom kaufpreis!?

das alles war vor zwei wochen.
seit dem versuche ich telefonisch kontakt aufzunehmen.
der verantwortliche herr ist
allerdings immer "net da" oder es wird einfach aufgelgt
warshcinelich wenn sie sehen das ich am telefon bin.

die denken doch echt die könnten mich verarschen...ich bin denen
mit vielem entgegengekommen, um mich kümmert sich aber kein schwein.
wie seht ihr das reagier eihc da zu krass oder berechtigt sauer?

was soll ich machen, anwalt!?

welche rechte habe ich?



mfg
Torn
 
Soweit ich weiß hat der Hersteller einmal das "Recht" zu versuchen, den Fehler zu korrigieren. Wenn es dann immer noch fehlerhaft ist, kannst du vom Kauf zurücktreten.
 
auch wenn es eine zumutung für mich wäre!?
ich hatte auch ausdrücklich gesagt das ich die [g=422]gitarre[/g] termingerecht brauche.
ein reparaturversucht würd lange dauern, da "made in polska."
 
wenn du schon bezahlt hast kannst du nur reklamieren (wegen polska)
 
Ich kann dir leider keine quellen nennen, ich habe so etwas nur mal in Zuge von fehlerhafter Software irgendwo gelesen. Ob und in wie weit das zutrifft kann ich nicht 100% sagen. Vielleicht kontaktierst du Earl Grey mal, der kann da sicherlich mehr/fundiertes zu sagen.

Trotzdem, ne Sauerei ist sowas allemal-
 
Gibts das Recht zur Nachbesserung nicht sogar drei mal?
 
@Alsion: jepp. 3 Mal...
 
Hintermann schrieb:
wenn du schon bezahlt hast kannst du nur reklamieren (wegen polska)

ist in polska gebaut aber über ein grosses deutsches musikhaus bestellt.
so etwas sollte doch in die kathegorie "GARANTIE" fallen oder nicht? :?

mfg
Torn
 
heidenei, jetzt ist schon so weit gekommen dass ich als ausländer über die ausländer schimpfen muss...

aber das ist schlicht eine sauerei ohne gleichen.

ich hätte ihn angerufen und auf feine slawische art erklärt was ich machen werde wenn er die [g=422]gitarre[/g] nicht sofort laut vertrag liefert.

vor meinem besuch hätte ich ihm eine chance gegeben, nämlich ein gespräch mit meinem rechtsanwalt...
also:

polen ist in eu, du hast eine schriftliche kopie des vertrages, nun gehe zu deinem RA und lasse dich beraten.

tue aber nix bevor dir RA der rat gegeben hat (schicke die klampfe nicht zurück).
höchstens telefonieren, anmailen und zur stellung fordern.

sagst du uns die name von dem polkameister?

vg
dragan

edit:ach über d. händler lief das?
vergiss dann meine machogehabe, brauchste nicht.
den händler kontaktieren...
 
Was ist mit Rückgabe recht, normalerweise 14 Tage nach Erhalt der Ware??

Wenn ja, dann schicke sie wieder zurück da du nicht das bekommen hast was du bestellt hast und gut iss.

Wenn nein, bleibt dir keine andere Wahl als sie zu reklamieren und repariere zu lassen auf kosten des Versandhauses.

mfg
Ingo

Edit

Wenn es über ein Versandhaus hier in Deutschland bestellt wurde von dir, gilt Deutsches Recht. Den Rest muss das Versandhaus mit den Polska klären.
Glaub ich. Aber frage besser mal Earl Grey, der kennt sich da bestimmt besser aus.
 
Ist eine Sonderanfertigung, da gibt es kein Rückgaberecht.

Ansonsten blöd gelaufen, aber da kann man nicht viel machen, du musst dem Händler eine Nachbesserung zugestehen.
 
Ach da brauchst du dir keine Sorgen machen, denn deine Customgitarre fällt unter einem Werkvertrag und ein Werkvertrag sagt aus, dass ein Gut mit einem Erfolg gefertigt sein M U S S im Gegensatz zum Dienstleistungsvertrag. Wenn also dokumentiert wurde was du haben wolltest und es nicht bekommen hast, hast du gute rechtliche Chancen
 
Das kann doch nun kein grosses Problem sein.
Ruf bei dem "grossen Händler" an und schildere dem, was passiert ist.
Die wollen doch auch zufriedene Kunden haben.
Und Du hast ja bei denen auch schon einiges an Geld gelassen in der letzten Zeit ...
 
joah, hab mal bissle telefoniert. sollte alles kein problem sein, nur das ich halt noch länger warten muss, aber naja es lohnt sich. die [g=422]gitarre[/g] an sich ist ein traum!:)

hab wohl auch n bissle überreagiert, war heute einfach mega geschockt!:D
 
Hi,

auch für Custom-Gitarren gilt was Alison schrieb:

Gibts das Recht zur Nachbesserung nicht sogar drei mal?

Ja, so ist das üblich (3 Versuche); ich habe länger in einem großen Musikinstrumentengeschäft mit Instrumentenmanufaktur gearbeitet. "Mal eben" Umtauschen geht da leider nicht mehr.

Micha
 
lohnt sich eigentlich so ne [g=422]Gitarre[/g]? Ich steh ja tierisch auf die Originale, wofür ich leider nich das nötige Kleingeld habe :'(
 
Es wäre wohl erstmal zu klären, ob deutsches Recht überhaupt anwendbar ist.
Es ist auch nicht in allen Ländern üblich, bei jedem Problem gleich mit Paragrafen um sich zu werfen.
 
EU-Weit ist das durch IPR und CISG Geregelt....
werde wenn ich die Tage mal zeit hab, meine rechtsachen rauspacken und nachschauen, aber ein weg zum RA lohnt sich bei sowas immer..
 
Au mann.

1. Müssten wir mal wissen ob es einen schriftlichen Vertrag / Auftrag gibt und was der genaue Inhalt dessen ist.

2. Müssten wir mal wissen, ob es eine Vereinbarung darüber gibt, ob Polnisches oder Deutsches Recht anwendbar ist bzw. welchem der Vertrag unterworfen sein soll. Ggf. gelten die AGB des Custom Shops. (Handelt es sich dabei zufällig um RAW?) Handelt es sich dabei um Polnische AGB, gelten diese, soweit sie nicht deutsche Verbraucherschutzbestimmungen einschränken, dann gilt ergänzend deutsches Recht. (Mal ganz grob).

3. Soweit das offen ist, richtet sich das anzuwendende Recht in der Tat nach den Regeln des Internationalen Privatrechts, was ich an der Stelle nicht weiter ausführen will.

4. Wenn deutsches Recht anwendbar ist, muss weiterhin unterschieden werden, ob es sich dabei um einen Kaufvertrag oder um einen Werkvertrag handelt.

Von einem Werkvertrag ist auszugehen, wenn die [g=422]Gitarre[/g] ganz überwiegend nach Vorgaben des Bestellers "from the scratch" gebaut wird, von einem Kaufvertrag, wenn es sich um die Modifizierung eines im wesentlichen standartisierten Modells handelt (z.B. schwarze statt Chrom-Hardware).

Im Kaufrecht ist das primäre Mangelgewährleistungsinstitut die sogenannte Nacherfüllung. Danach hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl entweder Nachbesserung (was hier wohl einschlägig wäre) oder Ersatzlieferung zu verlangen.

Die Nachbesserung gilt nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen - dann öffnet sich u.a. das Tor für Rücktritt und Schadensersatz.

Naja usw. usw. wenn du mal die Vertragsverhältnisse konkretisiern würdest, auch per PM, können wir uns die Sache mal genauer ansehen.
 

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