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JeZe
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Wenn man ein Cover produzieren möchte, benötigt der Cover-Ersteller keinerlei Berechtigungen vom Urheber, wenn man an der Komposition nichts ändert. D. h. auch nicht an der Melodie des Gesangs z. B. und auch nicht am Text.
D. h. wer ein Cover erstellen will, kann dies jederzeit, ohne Einwilligung der Urheber machen, wenn sie sich an die eben erläuterten Vorgaben hält.
Der Punkt ist aber, dass das bei vielen Versionen nicht der Fall ist - Kombinationen zweier Songs wie oben verlinkt sind schonmal nicht erlaubt. Auch das Einfügen von Rap-Parts o.ä. nicht.