"Coverszene" auf YouTube

Wenn man ein Cover produzieren möchte, benötigt der Cover-Ersteller keinerlei Berechtigungen vom Urheber, wenn man an der Komposition nichts ändert. D. h. auch nicht an der Melodie des Gesangs z. B. und auch nicht am Text.

D. h. wer ein Cover erstellen will, kann dies jederzeit, ohne Einwilligung der Urheber machen, wenn sie sich an die eben erläuterten Vorgaben hält.

Der Punkt ist aber, dass das bei vielen Versionen nicht der Fall ist - Kombinationen zweier Songs wie oben verlinkt sind schonmal nicht erlaubt. Auch das Einfügen von Rap-Parts o.ä. nicht.
 
Wenn man ein Cover produzieren möchte, benötigt der Cover-Ersteller keinerlei Berechtigungen vom Urheber, wenn man an der Komposition nichts ändert. D. h. auch nicht an der Melodie des Gesangs z. B. und auch nicht am Text.

Wie sieht denn das eigentlich aus, wenn ich einen Song cover, ich selber aber erst seit einigen Monaten Musik mache (z. B. nur 3 Akkorde kann), mein Bestes gebe, man aber das Original trotzdem nicht wieder erkennt? Habe ich die Komposition dann verändert?
 
Wie sieht denn das eigentlich aus, wenn ich einen Song cover, ich selber aber erst seit einigen Monaten Musik mache (z. B. nur 3 Akkorde kann), mein Bestes gebe, man aber das Original trotzdem nicht wieder erkennt? Habe ich die Komposition dann verändert?

Ehrlich gesagt, solche Fragen zu klären, lohnt sich für niemanden.
 
Wenn man ein Cover produzieren möchte, benötigt der Cover-Ersteller keinerlei Berechtigungen vom Urheber, wenn man an der Komposition nichts ändert. D. h. auch nicht an der Melodie des Gesangs z. B. und auch nicht am Text.

Wie sieht denn das eigentlich aus, wenn ich einen Song cover, ich selber aber erst seit einigen Monaten Musik mache (z. B. nur 3 Akkorde kann), mein Bestes gebe, man aber das Original trotzdem nicht wieder erkennt? Habe ich die Komposition dann verändert?

Theoretisch kann man fast jedes Musikstück in einfacher Liedform auf einen primitiven Kern reduzieren, der sich normalerweise auch mit drei Akkorden begleiten lässt. Ohne dabei die Komposition zu verändern.
Auch Transponieren und auch langsamer/schneller sind keine Bearbeitungen im Sinne des Urheberrechts.

Worum es geht ist, dass Du nicht einen eigenen Song machst, dem Du dann als Refrain Every Day is like Sunday oder dergleichen aufsetzt.
 
Ehrlich gesagt, solche Fragen zu klären, lohnt sich für niemanden.

War sicherlich etwas extrem dargestellt. Aber im Ernst, wenn man eine Veränderung der Originalkomposition aufgrund seiner musikalischen Fähigkeiten vornimmt. Wo ist denn da die Grenze? Ist man im grünen Bereich, wenn man beweisen kann, dass man es nicht besser hin bekommt?
 
Theoretisch kann man fast jedes Musikstück in einfacher Liedform auf einen primitiven Kern reduzieren, der sich normalerweise auch mit drei Akkorden begleiten lässt. Ohne dabei die Komposition zu verändern.
Auch Transponieren und auch langsamer/schneller sind keine Bearbeitungen im Sinne des Urheberrechts.

Worum es geht ist, dass Du nicht einen eigenen Song machst, dem Du dann als Refrain Every Day is like Sunday oder dergleichen aufsetzt.

Okay, also wenn ich die "Kern-Komposition" nicht verändere und den original Titel und Interpreten benenne, wäre es rein rechtlich erstmal okay?
 
Wo ist denn da die Grenze? Ist man im grünen Bereich, wenn man beweisen kann, dass man es nicht besser hin bekommt?
Die Gesetze erfassen nicht jeden exotischen Fall. Deswegen ist es hier so, wie häufig in Rechtsfragen: im Zweifel entscheidet ein Gericht.
 
Theoretisch kann man fast jedes Musikstück in einfacher Liedform auf einen primitiven Kern reduzieren, der sich normalerweise auch mit drei Akkorden begleiten lässt. Ohne dabei die Komposition zu verändern.
Auch Transponieren und auch langsamer/schneller sind keine Bearbeitungen im Sinne des Urheberrechts.

Worum es geht ist, dass Du nicht einen eigenen Song machst, dem Du dann als Refrain Every Day is like Sunday oder dergleichen aufsetzt.

Okay, also wenn ich die "Kern-Komposition" nicht verändere und den original Titel und Interpreten benenne, wäre es rein rechtlich erstmal okay?

Für einen an sich schon einfachen Pop/Rocksong ist das kein Problem. Es geht eher darum, dass man nichts hinzufügt, das Original simpler spielen als der Originalinterpret darf man durchaus.
 
Ich glaube das Arrangement ist für die Frage der Bearbeitung eines Originals nicht entscheidend (siehe Heino-Cover). Solange die Melodie mit den Original-Lyrics erhalten bleiben muss man meines Erachtens rein rechtlich gesehen nicht von einer Veränderung ausgehen.
 
Meine Frage: wie funktioniert das rein rechtlich gesehen? Ich gehe nicht davon aus, dass die alle althergebracht die Erlaubnis haben die Songs neu interpretieren und verkaufen zu dürfen.

Du kaufst auf z.B. http://www.harryfox.com/ einfach eine Lizenz. Damit hast Du dann die Erlaubnis, z.B. von Maroon 5 ein Lied auf YouTube mit 100.000 Plays zu covern.
 
Meine Frage: wie funktioniert das rein rechtlich gesehen? Ich gehe nicht davon aus, dass die alle althergebracht die Erlaubnis haben die Songs neu interpretieren und verkaufen zu dürfen.

Du kaufst auf z.B. http://www.harryfox.com/ einfach eine Lizenz. Damit hast Du dann die Erlaubnis, z.B. von Maroon 5 ein Lied auf YouTube mit 100.000 Plays zu covern.

Verstehe ich nicht ganz. Um es zu covern brauche ich eigentlich gar keine Lizenz, da YT ja entsprechende Zahlungen leistet oder die Videos sperrt.

Und wenn ich einen Song verändere, dann kann das doch nicht eine Verwertungsgesellschaft erlauben, oder?
 
Verstehe ich nicht ganz. Um es zu covern brauche ich eigentlich gar keine Lizenz, da YT ja entsprechende Zahlungen leistet oder die Videos sperrt.

Du brauchst definitiv eine Lizenz, da ansonsten einfach Dein Cover nicht zugeordnet und abgerechnet werden kann.

Es ist ja nicht so, dass YT sämtliche musikalische Werke in einer Datenbank hat und jedes Cover automatisch anhand der Musik zuordnen kann.

Mehr Infos: http://suebasko.blogspot.de/2011/06/cover-songs-on-youtube.html
 
Verstehe ich nicht ganz. Um es zu covern brauche ich eigentlich gar keine Lizenz, da YT ja entsprechende Zahlungen leistet oder die Videos sperrt.

Du brauchst definitiv eine Lizenz, da ansonsten einfach Dein Cover nicht zugeordnet und abgerechnet werden kann.

Aber um was geht es dann in dem Streit zwischen der GEMA und YT, wenn sowieso jeder eine Lizenz kaufen müsste? Generell ist GEMA ja Veranstaltersache und das ist in dem Fall YT und deswegen macht die Gema mit YT rum und nicht mit den Leuten, die was hochladen. Wo ist der Denkfehler?
 
Aber um was geht es dann in dem Streit zwischen der GEMA und YT, wenn sowieso jeder eine Lizenz kaufen müsste? Generell ist GEMA ja Veranstaltersache und das ist in dem Fall YT und deswegen macht die Gema mit YT rum und nicht mit den Leuten, die was hochladen. Wo ist der Denkfehler?

Denkfehler: Harry Fox ist ein US-Unternehmen, Deine geposteten Coversongs wurden von Amis produziert. Die GEMA hat damit überhaupt nichts zutun.
 
Aber um was geht es dann in dem Streit zwischen der GEMA und YT, wenn sowieso jeder eine Lizenz kaufen müsste? Generell ist GEMA ja Veranstaltersache und das ist in dem Fall YT und deswegen macht die Gema mit YT rum und nicht mit den Leuten, die was hochladen. Wo ist der Denkfehler?

Denkfehler: Harry Fox ist ein US-Unternehmen, Deine geposteten Coversongs wurden von Amis produziert. Die GEMA hat damit überhaupt nichts zutun.

GEMA steht hier natürlich synonym für die internationalen Verwertungsgesellschaften. Und genau das ist ja der Punkt: in den USA GIBT es AFAIK eine Eingung mit der Verwertungsgesellschaft, weswegen mir unklar ist, warum der Künstler eine Lizenz brauchen soll.
 
GEMA steht hier natürlich synonym für die internationalen Verwertungsgesellschaften. Und genau das ist ja der Punkt: in den USA GIBT es AFAIK eine Eingung mit der Verwertungsgesellschaft, weswegen mir unklar ist, warum der Künstler eine Lizenz brauchen soll.

Hast Du eigentlich meinen Link nicht gelesen? ;)

http://suebasko.blogspot.de/2011/06/cover-songs-on-youtube.html

Das ist doch eindeutig.

Was für mich da zumindest nach deutschem Recht nicht zusammen geht ist, dass YouTube der Anbieter ist und nicht der Uploader des Videos. D.h. der Rechteinhaber des Songs hat gegenüber YouTube Ansprüche und nicht gegenüber dem Uploader des Songs. Der Uploader des Songs hingegen steht durch akzeptieren der AGB beim Upload in einem Rechtsverhältnis zu YouTube, aber nicht zum Rechteinhaber.

Wenn ich mit einer Coverband auf irgendeiner Veranstaltung spiele ist es ja das selbe: ich spiele die Musik, aber der Veranstalter ist Gemapflichtig, nicht ich. Er kann mir natürlich untersagen gemapflichtige Musik zu spielen, dann könnte er seinen Schaden bei mir geltend machen. Aber die GEMA könnte trotzdem nicht mich direkt belangen.

Deswegen frage ich mich, was es überhaupt nützt, wenn ich eine Lizenz kaufe. Die wird an keiner Stelle Bestandteil eines Rechtsverhältnisses mit YouTube, weswegen YouTube diesen Titel immer noch illegal spielen würde und daher blocken könnte.

Übersehe ich was? Ist das in anderen Ländern vielleicht anders geregelt? Mir geht es nicht darum eine „ich hab recht - nein ich“-Diskussion zu führen, ich würde es gerne verstehen.
 
Was für mich da zumindest nach deutschem Recht nicht zusammen geht ist, dass ....

Deutsches Recht spielt bei Deinen Beispielen aber KEINERLEI Rolle!

Deswegen frage ich mich, was es überhaupt nützt, wenn ich eine Lizenz kaufe. Die wird an keiner Stelle Bestandteil eines Rechtsverhältnisses mit YouTube, weswegen YouTube diesen Titel immer noch illegal spielen würde und daher blocken könnte.

Nicht YouTube (außer in DE wegen der GEMA) blockt, sondern die Rechteinhaber. Und da das Cover lizensiert ist, bleibt es natürlich online.
 

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