Soweit ich informiert bin ist nach deutschem Recht ein Urheber 75 Jahre inhaber seiner Rechte, dabei wird das Urheberrecht nach dem Tod an seine Erbberechtigte weitergegeben. Nach 75 jahren ist es frei von rechte und kann frei gecovert werden. Das US Recht weicht aber von dem deutschen Urcheberrecht ab, in wie weit kann ich aber auch nicht genau sagen. Die Gema hilf auf jeden fall weiter und hilft auch bei der suche nach dem Urcheberechtsinhabern. Steht zumindestenes so, oder so änlich, im Buch Gema leicht gemacht von Manfred Hilberger.
Gruß
S-a-n-i-t-y