Coversong auf CD veröffentlichen

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Hallo,

hier eine Frage, die mit Sicherheit schon einmal hier behandelt wurde. Vielleicht findet einer den Thread und kann mir ein Link hinterlegen.
Ansonsten wäre ich auch für Antworten dankbar:
Ich will für einen Bekannten das Stück "Ein verrückter Tag" von Michael Holm neu aufnehmen...ihr werdet jetzt lachen. Das ganze dient als Titelmusik für ein kleines Volksfest in unserer Nähe. Ich hab das Stück teilweise umarrangiert Synths verwendet etc. Struktur und Melodie ist dabei aber gleich geblieben. Dazu möchten wir einen eigenen Text verwenden - sprich nur die Instrumentalmusik ist gecovert. Der Song soll über [g=420]CD[/g] und Internet vertrieben werden. Kann mir einer grob umreißen was da rechtlich und kostenmäßig auf uns zukommt-oder eine Tipp wo ich das genau nachlesen kann.
 
Kenn mich da nicht Hundertprozentig aus.
Beim Covern an sich gibt's kaum Probleme (Auftritt auf'm Stadtfest oder so).
Problematisch wird der Vertrieb. Dafür bräuchtet ihr definitiv das Einverständnis des Komponisten bzw. des Rechteinhabers des Songs. Wenn der sich schräg stellt, wird da nix draus, oder es wird SEEEEHR teuer.
 
hier eine Frage, die mit Sicherheit schon einmal hier behandelt wurde. Vielleicht findet einer den Thread und kann mir ein Link hinterlegen.
Hast du dir denn die Mühe gemacht, und selbst danach gesucht?
 
selbst wenn du die erlaubnis von holm selbst hast, darfst du das nicht. da spielt die [g=119]gema[/g] nicht mit.

ich wollte mal einen song von" ton steine scherben" covern und hatte die ausdrückliche erlaubnis des percussionisten. nach genauerer recherche weiss ich nun, dass es nicht genügt, gerade auch, wenn du den song abändern willst.
 
Ja, hab gesucht - auch mit Suchfunktion. Konnte nix finden.
 
Wahrscheinlich ist es ein [g=119]GEMA[/g]-Lied. Warum nicht einfach bei der [g=119]GEMA[/g] anfragen?
So, wie ich informiert bin, besteht für [g=119]GEMA[/g]-Lieder eine Art General-Lizenz, d.h. jeder darf sie spielen oder aufnehmen und seine eigenen Aufnahmen vertreiben, sofern er bei der [g=119]GEMA[/g] meldet und [g=119]GEMA[/g]-Gebühren bezahlt. (Außer, die Komposition wird "verunstaltet", oder sowas.)
Nochmal, warum nicht bei der [g=119]GEMA[/g] anfragen, sofern es sich um ein [g=119]GEMA[/g]-Lied handelt?

MfG
 
Die Problematik liegt eben genau darin, dass das Stück "verunstaltet" ist. Es erhält einen anderen Text. Kennt sich wer mit sowas aus?
 
Grüße.


soweit ich informiert bin - und ich bin nicht besonders gut informiert - spielen hier zwei dinge eine rolle:

1. ein song wird gecovert. das ist sache der [g=119]gema[/g], ihr muss das cover gemeldet werden und entsprechend werden abgaben fällig.

2. der song wird bearbeitet. entsprechend bedarf eine veröffentlichung der genehmigung durch den urheber.


Der Gruß

Griffin
 
Ich wage mal zu behaupten, dass die [g=119]GEMA[/g] nicht der Rechteinhaber des Songs ist. Die Rechte an dem Song liegen in der Regel beim Komponisten und Texter. Es sei denn, dass deren Rechte an einen 3. übergegangen sind. die [g=119]GEMA[/g] ist hierbei nur so 'ne Art Rechteverwalter.
 
Hallo zusammen!

Viele Vermutungen... und nicht viel Hilfreiches dabei!!!
Also es verhält sich so:

1) Beim "Covern" eines Titels, ohne getätigte Veränderungen (Musik, Abfolge, Text bleibt gleich) muss NIEMAND gefragt werden! Egal wo das Werk verlegt ist und wer der Originalurheber ist. Man sollte allerdings die Urheberdaten parat haben (zu finden auf der [g=119]GEMA[/g]-Seite).
Das einzige "Muss" ist hier die korrekte Meldung der [g=420]CD[/g]-Produktion bei der [g=119]GEMA[/g] (auch Kleinauflage), die automatisch bei korrekter Angabe des Werkes mit dem Originalurheber und Verlag abrechnet. Das gilt auch für Vergütungen im Downloadbereich. Hier muss auch der Originalurheber angegeben werden. Sicherheitshalber würde ich bei einer Veröffentlichung über Download-Portale nochmals freundlich nachfragen, ob es Einwände gibt, denn schließlich verdient man bei einem Download Geld... (mit einem fremden Titel)... also neben [g=119]GEMA[/g]-Tantiemen auch die Einnahmen des Labels (Downloadpreis abzuüglich Portalbeteiligung). Fraglich ist hier, ob der Originalurheber auch ein Stück des Kuchens will... neben seinen Tantiemen.

2) Bei Abänderungen (neuer Text, Zusatzkomposition) oder einschlägigen Veränderungen muss in jedem Falle der Originalurheber und der Verlag zustimmen. Es ist sich dann zu einigen, wie man was bei der [g=119]GEMA[/g] anmeldet; z.B. als neue Bearbeitung des Werkes, andere Version, was auch immer. Einzige Ausnahme hier, es handelt sich um [g=119]GEMA[/g]-freie Titel oder dementsprechend alte und freie Titel, bzw. Titel einer Volksweise.


So, ich hoffe, das hilft Dir so weiter.

Gruß
Tom
 
1001. Thread zum Thema Cover vs. Bearbeitung ... :D
 
jo, und jedes mal tausend Antworten und Vermutungen...

Suchfunktion gleich Null!
 
Insomnius hat´s ja auch schon auf den Punkt gebracht.

Kleine Ergänzung zum Energie-Dat: Wenn das Material nicht von der [g=119]Gema[/g] verwaltet wird, muss auch bei einem Cover der Urheber um Erlaubnis gefragt werden. Das spielt vor allem im nicht-professionellen Bereich eine Rolle.
 
Aloha,

fallen den auf die komplette Pressung ( auch für die eigenen Titel ) bei der Gema dann Kosten an oder berechnen die das nur für den einen Titel ?

Hab gehört, das die Gema da keine Gnade hat und man sich gut überlegen soll, ob man einen Gemagemeldeten Titel mit auf ein Album nimmt.

gruß
Soundwave
 
Hi,

wollte nur meine Erfahrung mit diesem Thema beisteuern. Ein paar Kumples haben neulich ein Spassprojekt in Augsburger Mundart gemacht. Der Song basiert auf dem 80er Hit Voyage Voyage von Desireless. Wir haben alles moegliche versucht, um die Genehmigung der Autoren und des Verlages einzuholen. Es war ein Marathon, der uns zunaechst zu einem Verlag in Hamburg gefuehrt hat, der bei der Gema als Rechteinhaber fuer Deutschland gelistet ist. Da gab's auch nette Telefonate, die uns zuerst zuversichtlichtlich stimmten. Dann der Verweis an die franzoesischen Urheber. Anfrage dort schriftlich und in franzoesischer Sprache, inkl. Uebersetzung unseres Textes, ergab montaelang keine Antwort. Auf zigfache weitere Nachfragen, dann die definitive Absage.

Mein Eindruck war, dass solche Nachfragen wenig Chancen haben, wenn sie nicht von renommierten Labels kommen. Wenn die den Eindruck haben: Da ist nix dran verdient und die verunglimpfen den Song eher, dann geht da nicht viel.

Uebrigens haben wir uns nach Aussage der Gema bereits strafbar gemacht, nur indem wir den Song ohne Genehmigung der Urheber veraendert haben, unabhaengig davon, dass noch nichts aufgefuehrt oder publiziert wurde. Wenn das wahr waere, faend ich's schon abartig. Ich meine, wo faengt's dann an, damit dass ich unter der Dusche alternative Lyrics dichte?

LG
 
Uebrigens haben wir uns nach Aussage der Gema bereits strafbar gemacht, nur indem wir den Song ohne Genehmigung der Urheber veraendert haben, unabhaengig davon, dass noch nichts aufgefuehrt oder publiziert wurde.

ja, demnächst werden gedanken auf urheberrechtsverletzungen gescannt. das kann echt teuer werden, wenn man den ganzen tag nen ohrwurm hat oder so
smil454280e3a8c80.gif
 
Ab wann verändert man das Original ?

Erst wenn man Text verändert ?

Wenn man eine andere Instrumentierung verwendet ? Geht es also um die Notation oder auch um Sounds ?

Wenn man nicht das Original Playback verwendet ?

Wenn man Töne hinzufügt, die im Original nicht vorhanden waren ?

wenn man z.B. eine Chorstimme die im Original vorhanden ist in neuaufgenommenen Titel weglässt ?

wenn nur die kleinste Kleinigkeit wie z.B. ein Snareschlag anders ist als im Original ?


Was passiert, wenn man so etwas unerlaubterweise doch umsetzt ?
 
ja.

ja.

hä?

ja.

wahrscheinlich.

das dann wohl doch nicht.

von - bis, alles drin.
 

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