Hi Friends!
Also:
Ronan Keating z.B. "covert" seine Lieder.
Genauso wie die No Angels. --> Die brauchen keine Erlaubnis weil sich die Lieder (fast) genau gleich anhören, wie die Originale - das GEMA Geld fließt halt für diese Lieder dann direkt in die Kasse des "Original Songwriters" also Urhebers. Ist ja auch meist in dessen Sinne $$$
Wenn jetzt allerdings der DJ Tingel Tangel herkommt und eine "Mallorca Abfeier Danceversion" mit besoffenem Chor und schnellem Bläsersatz von einer Ballade machen möchte, so braucht er zunächst die Erlaubnis des Originalurhebers.
Wenn der DJ Tingel Tangel von dem keine Erlaubnis kriegt - und ihn deshalb einfach umbringt, weil er denkt, der Titel sei dann frei verwertbar, dann täuscht er sich.
Das Urheberrecht kann nämlich blöderweise vererbt werden. Das gilt dann (umdie) fünzig Jahre nach dem Tod weiter (genaue Zahl weiß ich nicht mehr, müsst man mal nachschauen).
Danach ist das Lied uheberrechtsfrei. Die GEMA zieht aber trotzdem noch Geld ein und verteilt es dann unter den anderen. Krieg also trotzdem kein Geld dafür
Also:
Klassik und teilweise auch Jazz kann man verwenden, wie man mag. Ohne jegliche Erlaubnis. GEMA muss man aber auch dann bezahlen.
Zur Abrechnung:
Die GEMA hat spezielle Tarife für die Online Nutzung. Meines Wissens, gelten die pro angebotenem Lied und pro Zeitraum. Aber auch das weiß ich nicht mehr genau... - was man nicht braucht vergisst man halt nach ner Zeit wieder...
Aber wenn Du in dieser Hinsicht Hilfe möchtest, frag einfach mal bei der GEMA per Email an.
Die Leute sind immer sehr hilfsbereit und äußerst freundlich!
Alles klar,
bei weiteren Fragen steh ich gern zur Verfügung!
Ansonsten wie WEAPON X schon richtig sagt: Urheberrechtsgesetz und
www.gema.de
Dort findet man alles, was man braucht.
Greetz,
TT