Coversong als Mp3 erlaubt?

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Guest
Moin!

Mal wieder ne Frage an die Jurastudenten unter euch...;-)

Also, folgendes Problem: Darf ich ein gecovertes Stück im Internet kostenlos zum Download anbieten ohne daß plötzlich eine Unterlassungsklage ins Haus flattert? Oder brauche ich auch wenn ich absolut nichts an dem Song verdiene eine Genehmigung vom Komponisten/Label/Rechteinhaber oder wem auch immer?
 
Eine Genehmigung brauchst du auch in deinem Fall, soweit ich weiß, da du das Material anderer bearbeitest.

Grüße
...splonk...
 
Du darfst einen Coversong live spielen, dafür zahlt der Veranstalter GEMA. Aber wenn du das Ding veröffentlichst, brauchst du die Genehmigung des Rechte-Inhabers.

Gruß Jörg
 
Dankeschön!

Schade eigentlich, ich hab gedacht das gilt nur wenn ich das kommerziell vermarkten will. Und da es sich um ein Stück von Abba handelt rechne ich mir da keine grossen Chancen aus daß überhaupt ne Antwort kommt wenn da eine Deathmetalband anfragt ob sie ein Cover auf ihrer Homepage zum Download anbieten darf...:-D
 
Ich hab lediglich aus eigenem Interesse gefragt..

na dann bin ich ja beruhigt :)

aber mal im Ernst, ist es erlaubt, hier nen Coversong zur Diskussion zu stellen?
Habe nicht viele andere Covers im Feedback-Bereich gefunden...
 
DonChris schrieb:
aber mal im Ernst, ist es erlaubt, hier nen Coversong zur Diskussion zu stellen?
Habe nicht viele andere Covers im Feedback-Bereich gefunden...

Das müssen die Admins, bzw Betreiber der Seite entscheiden.

Gruß Jörg
 
na dann mal schauen...
 
Hi Leute!


Also "covern" darf jeder. Auch ohne eine Erlaubnis des Rechteinhabers.

Nur "bearbeiten" nicht. Eine Bearbeitung ist es dann, wenn man Parts an den Songs verändert (z.B. neue Instrumentierung, anderes Tempo, anders gesungen, etc.). Für´s bearbeiten braucht man eine Genehmigung (man erhält dann allerdings auch 2 oder 3% GEMA Tantiemen!! Weiß nicht mehr genau).

Aber wenn man Coverversionen zum Download bereit stellt, muss man natürlich an die GEMA bezahlen, sonst macht man sich strafbar (und zahlt am Ende das Doppelte)...


Hoffe, ich konnte helfen!


Greetz,

TT
 
Ja was denn jetzt? Ich blick so langsam nicht mehr durch hier... :-o

Wäre dann eine Version die nicht 100% dem Original entspricht einen Bearbeitung des selbigen?

Und vor allem wie will die GEMA Downloads abrechnen? Pauschal oder sollen die per Logfile gezählt werden?
 
Kleine Frage am Rande:
Wass ist wenn der der das lied Komponiert bzw. original gesungen hat schon tot ist??? :p
 
Hi Friends!


Also:

Ronan Keating z.B. "covert" seine Lieder.
Genauso wie die No Angels. --> Die brauchen keine Erlaubnis weil sich die Lieder (fast) genau gleich anhören, wie die Originale - das GEMA Geld fließt halt für diese Lieder dann direkt in die Kasse des "Original Songwriters" also Urhebers. Ist ja auch meist in dessen Sinne $$$ ;-)

Wenn jetzt allerdings der DJ Tingel Tangel herkommt und eine "Mallorca Abfeier Danceversion" mit besoffenem Chor und schnellem Bläsersatz von einer Ballade machen möchte, so braucht er zunächst die Erlaubnis des Originalurhebers.


Wenn der DJ Tingel Tangel von dem keine Erlaubnis kriegt - und ihn deshalb einfach umbringt, weil er denkt, der Titel sei dann frei verwertbar, dann täuscht er sich.

Das Urheberrecht kann nämlich blöderweise vererbt werden. Das gilt dann (umdie) fünzig Jahre nach dem Tod weiter (genaue Zahl weiß ich nicht mehr, müsst man mal nachschauen).

Danach ist das Lied uheberrechtsfrei. Die GEMA zieht aber trotzdem noch Geld ein und verteilt es dann unter den anderen. Krieg also trotzdem kein Geld dafür :cry:


Also:

Klassik und teilweise auch Jazz kann man verwenden, wie man mag. Ohne jegliche Erlaubnis. GEMA muss man aber auch dann bezahlen.


Zur Abrechnung:

Die GEMA hat spezielle Tarife für die Online Nutzung. Meines Wissens, gelten die pro angebotenem Lied und pro Zeitraum. Aber auch das weiß ich nicht mehr genau... - was man nicht braucht vergisst man halt nach ner Zeit wieder... :-D

Aber wenn Du in dieser Hinsicht Hilfe möchtest, frag einfach mal bei der GEMA per Email an.
Die Leute sind immer sehr hilfsbereit und äußerst freundlich!

Alles klar,

bei weiteren Fragen steh ich gern zur Verfügung!

Ansonsten wie WEAPON X schon richtig sagt: Urheberrechtsgesetz und www.gema.de
Dort findet man alles, was man braucht.


Greetz,

TT
 
es sind 70 Jahre.
70 Jahre nachdem der künstler tot ist kansnt machen was du wilslt, bis dáto haben meistens die plattenfirmen die rechte.

Micheal Jackson hat z.B.: fast alle Beatles rechte :-x
 
Was ist eigentlich ein Cover? Habe ich noch nie gehört. Wer nimmt denn hier solche Worte in den Mund ;-). Ich denke es ist niemand böse, wenn man das Lied mal kurz vorstellt und dann wieder aus dem Web löscht. Wird ja keine Mark damit verdient, sondern eigentlich nur Werbung für's Original gemacht. Als der die Rechte besitzt profitiert eher davon. Wem das Lied gefällt, der kauft sich dann schon eher das Original, als sich mit der nachgespielten Version zufrieden zu geben.

Wenn man mit den Liedern sein Geld verdient, ist es nicht mehr wie Recht, daß der Author oder die Personen mit den Urheberrechten ihren Anteil erhalten.

Gruß mj
 
Klaro, wo kein Kläger, keine Klage... -

Aber dieses Risiko muss jeder selbst einzuschätzen wissen... - für mich wäre es bspw. nur sehr bedingt was...

Greetz,

TT
 

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