Covers von Songs auf Spotify / Youtube / ...

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TheTick

TheTick

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Hallo Leute,

ich stoße immer wieder auf solche Covers von bekannten Songs auf Spotify und Youtube.


View: https://www.youtube.com/watch?v=rl9FFZZnWWo

Haben die dafür alle Genehmigungen erhalten oder machen die das einfach so? Oder ist es durch Monetarisierung egal und der Rechteinhaber erhält sowie die Kohle (sprich, nicht die Covermusiker)?
 
Ich hab auch mal einen cover Song veröffentlicht.
Das ist über die digitalen Aggregatoren wirklich sehr einfach, man bezahlt eine Gebühr und fertig!
Bei Youtube videos ist es so, Du musst ja beim Hochladen angeben dass Du nicht der Urheber bist. Und Du musst die Urheber benennen. Damit wird die Monetarisierung für dieses Video für Dich automatisch von Youtube gesperrt und alle evtl anfallenden Werbeeinnahmen kommen den Rechteinhabern zugute.
 
Ich bin kein Rechtsanwalt und meine Aussage soll auch keinen rechtlichen Charakter haben:
Ich bin mir aber nicht so sicher, ob das bei den Streaminganbietern nicht eine Grauzone ist, denn ein Werk gilt soweit ich das gelesen habe, erst nach 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers als Gemeinfrei und es gibt m.W. eine 50 Jahres Frist bei produzierten Medien.
Da müsste man mal die GEMA und VG Wort fragen, wie das rechtlich so gehandhabt wird. Vielleicht wäre das für die ja eine neue Einnahmequelle (neben dem Abkassieren der Jahresgebühr bei den Rechteempfängern bei der GEMA; immerhin haben diese ja auch Kosten für die ganzen Briefe mit Centbeträgen, wo das Porto den Wert der Überweisung übersteigt...)....
 
ob das bei den Streaminganbietern nicht eine Grauzone ist, denn ein Werk gilt soweit ich das gelesen habe, erst nach 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers als Gemeinfrei
Das ist Unsinn. Verwechsel nicht Cover mit "gemeinfrei".
Covern darf jeder alles ohne jegliche Einschränkungen. BEARBEITEN aka Verändern darf man Urheberrecht geschütztes Material nur mit Genehmigung der Rechteinhaber. Simple.
 
Das ist Unsinn. Verwechsel nicht Cover mit "gemeinfrei".
Covern darf jeder alles ohne jegliche Einschränkungen. BEARBEITEN aka Verändern darf man Urheberrecht geschütztes Material nur mit Genehmigung der Rechteinhaber. Simple.
Was heißt „bearbeiten“?
- Sound?
- Akkordfolgen?
- Anordnung von Songteilen?
- Länge von Songteilen?
 
Hmm, d.h. so richtig kann man das also nicht sagen, wenn man minimal den Song verändert, und ist auf das Goodwill des Rechteinhabers angewiesen. Kann man das so sagen?
 
Was heißt „bearbeiten“?
- Sound?
- Akkordfolgen?
- Anordnung von Songteilen?
- Länge von Songteilen?
Sound spielt keine Rolle. Alle anderen Deiner Punkte fallen innerhalb eines Songs unter das Urheberrecht und sind damit geschützt. Also zb darfst Du eben nicht die Akkordfolge eines Songs willkürlich ändern. Oder die Reihenfolge oder den Text.

Generell gilt: Finger weg von fremden Songs!
 
Hmm, d.h. so richtig kann man das also nicht sagen, wenn man minimal den Song verändert, und ist auf das Goodwill des Rechteinhabers angewiesen. Kann man das so sagen?

Je nach Ansichtssache ist ein Metal Cover wie oben auch schon eine Bearbeitung und bedarf eigentlich einer Genehmigung. Außerdem kann der Kontext mit einem Video problematisch sein, weil dem Urheber des Originalsongs der Inhalt deines Videos nicht passen könnte.

Ansonsten ist es bei Youtube oft grauzone, das Schlimmste was passiert, ist eine Sperrung des Videos, der Account wird nicht gleich gesperrt, man könnte das Risiko eigentlich eingehen. Immerhin besteht ein großer Teil von Youtube oder noch mehr TikTok von Leuten, die Songs covern. Ohne, wären die ihren Content los.
 
und: das Zeug ist ja immer auch auf Spotify. Sonst wäre ich auf Leo niemals aufmerksam geworden.

Das Beispiel oben ist ja dann auch „geduldet“. Denn, da ist ein Solo drin, das es vorher nicht gab und unzähliges anderes Zeug. Anscheinend ist es den Rechteinhabern egal, bzw. sehen sie es als Werbung fürs Original an.
 
Ich blicke da auch überhaupt nicht durch. Ich habe mal gehört, solange man covert und damit nichts verdient, kann man alles hochladen.
Was ist denn wenn ich ein bekanntes Stück hochpitche oder runter es wäre ein komplett anderes Stück eigentlich oder? 🤷‍♀️ Ich finde das alles auch so Mega schwammig. Akkordfolgen dürften eigentlich nicht geschützt sein, was ist denn mit dem Blues wäre er dann eine Ausnahme 😃.
 
Spätestens beim Hochladen wird in das Recht auf Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) eingegriffen.
 

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