tmaiwurm
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Moin zusammen... nun endlich hier mein erster Beitrag und dann auch gleich eine Frage...
Alsooooooo folgendes...
Ich hab einen Kunden der eine Playback Version von Mathias Reim - Verdammt ich lieb dich immer aufnehmen möchte. Bitte diesbezüglich keine Kommentare
Nun sieht meine Umsetzung folgendermaßen aus:
Ich hab mir die Instrumentals und Vocal Line als Midi erstellt und werde nun den Song mit Hilfe von Synthesizer und Drum programming ein neues Klanggewand verpassen.
Die Vocal Aufnahmen werden natürlich vom Sänger eingesungen 1:1
Nun meine Frage, was muss ich nun Urheber technisch beachten?!
Was muss der Künstler beachten wenn er es aufführt?!
Gibt es irgendwelche Rechte die ich habe? Gibt es irgendwelche Ansprüche?!
Darf ich das Werk schützen lassen? Gibt es Rechte auf "Remix"? Ist das dann überhaupt ein Remix?!
etc etc etc
Bin gespannt auf eure Antworten
Viele Grüße und danke im voraus
Tristan
*edit
also ich hab gerade über einen Produzenten aus Köln erfahren, dass wenn ich das Arrangement verändere aber die Harmonien gleich bleiben, ich die Erlaubnis von den Autoren brauche.
Nun ist es natürlich so... das ich z.B. öfters als im orginal ne four on the floor einarbeite... gilt das schon als Genehmigungsfähig?
Alsooooooo folgendes...
Ich hab einen Kunden der eine Playback Version von Mathias Reim - Verdammt ich lieb dich immer aufnehmen möchte. Bitte diesbezüglich keine Kommentare
Nun sieht meine Umsetzung folgendermaßen aus:
Ich hab mir die Instrumentals und Vocal Line als Midi erstellt und werde nun den Song mit Hilfe von Synthesizer und Drum programming ein neues Klanggewand verpassen.
Die Vocal Aufnahmen werden natürlich vom Sänger eingesungen 1:1
Nun meine Frage, was muss ich nun Urheber technisch beachten?!
Was muss der Künstler beachten wenn er es aufführt?!
Gibt es irgendwelche Rechte die ich habe? Gibt es irgendwelche Ansprüche?!
Darf ich das Werk schützen lassen? Gibt es Rechte auf "Remix"? Ist das dann überhaupt ein Remix?!
etc etc etc
Bin gespannt auf eure Antworten
Viele Grüße und danke im voraus
Tristan
*edit
also ich hab gerade über einen Produzenten aus Köln erfahren, dass wenn ich das Arrangement verändere aber die Harmonien gleich bleiben, ich die Erlaubnis von den Autoren brauche.
Nun ist es natürlich so... das ich z.B. öfters als im orginal ne four on the floor einarbeite... gilt das schon als Genehmigungsfähig?
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