Cover-CD produzieren, GEMA und Rechte erwerben ???

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xyz-music

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Hallo zusammen,

wir wollen für mit unserer Band eine [g=420]CD[/g] mit Cover-Songs zu Promotion-Zwecken produzieren. Wie kann man die Rechte an den Songs erwerben und was muß man bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden. Da diese CD nur kostenlos als Promotion weitergegeben werden soll, wird damit ja auch kein Gewinn erziehlt. Werden dann trotzdem [g=119]GEMA[/g]-Gebühren fällig ?

Danke schon mal für die Antworten
 
Wie kann man die Rechte an den Songs erwerben

Schreib den Verlag an, bei Songs von z.b. Madonna sollte das für wenige hundertausend Euro möglich sein..naja, vielleicht auch ein bisschen mehr!

Werden dann trotzdem [g=119]GEMA[/g]-Gebühren fällig ?
Ja natürlich! Stell dir vor es wäre nicht so?! - Dann würde ja alle "Kostenlos" Coverversionen veröffentlichen und der eigentliche Urheber verkauft nicht eine einzige platte!


Gruss...
 
Ihr könnt natürlich keine Rechte an den Songs erwerben, aber das was Ihr da vorhabt, dürft Ihr tun, auch ohne die Rechteinhaber zu fragen, solange es sich um Coverversionen und nicht um Bearbeitungen handelt.
Ich würde mich an Eurer Stelle mit der [g=119]GEMA[/g] in Verbindung setzen und klären, was da an Gebühren fällig wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das teuer wird.

Gruß,

Globo
 
Das üblich:

- So lange Ihr die Sachen nur nachspielt und nicht verändert ist keine Genehmigung notwenig.
Wollt Ihr aber Z.B. einen deutschen Text auf die englische Version machen, müsstet Ihr Euch beim Rechtinhabe (Autoren), bzw. dem Verlag eine Genehmigung holen.

- Gemagebühren werden auch bei Eurer Promoserie fällig. Wie hoch usw. beantwortet Euch die [g=119]Gema[/g] gerne am Telefon, oder aber ihr recherchiert auf www.[g=119]gema[/g].de.
 
ALso ich habe zum Beispiel folgendes Problem:

für meine eigene [g=420]CD[/g] möchte ich gerne eine eigene Interpretation des Songs What's Up von den Four Non Blondes machen. Der Text ist gesprochen und die Musik ist ne ganz andere - zwar durch die Originalakkorde inspiriert - diese aber verjazzt und 'umgekippt'.
Die [g=420]CD[/g] soll zwar zum Verkauf sein (7,50 €) aber wahrscheinlich net mehr als 200 Auflagen haben.
Ich würde mal gerne wissen, wie es in diesem Fall konkret aussieht.
Zählt das überhaupt noch als Cover-Version oder ist das eher Gedicht-Rezitatin mit unterlegter Musik?

SO: für meine zweite [g=420]CD[/g] habe ich ebenfalls den gleichen Song in einer anderen Version - diesmal mit Gesang aber abgeänderter Akkordfolge - in Planung...
kann mir da jemand sagen - wie dat is?
Muss ich die [g=119]GEMA[/g] fragen oder Linda Perry oder wie oder wat?

Danke
 
@DasPiano: Also, was du da beschreibst, klingt für mich nach einem typischen Beispiel für eine Bearbeitung. Du brauchst dafür das Einverständnis des Rechteinhabers (führt also kein weg dran vorbei, frag Linda Perry :) )
 
ich könnte ja die beiden Versionen mal hier reinstellen - da ich denke das zumindest die erste grenzwertig ist - aber ich hab gelesen, dass das mit dem hier reinstellen auch net einfach so möglich ist.
(Muss aber auch mal anmerken, dass ich diese Seite erst kürzlich entdeckt hab - schön, dass es sie gibt.)
 
Leider muss ich Dich enttäuschen - Cover und Bearbeitungen dürfen (auch) auf HR nicht verlinkt werden.

Gruß Rainer
 
Tach zusammen!

Ich hätte da noch einen Sonderfall zum Thema Coverversion, und zwar in Kombination mit einer Filmsynchronisation:

Ich habe eine werkgetreue Coverversion von Surfin' Bird gemacht, wegen der ich sicher nicht eigens beim Rechteinhaber anfragen muss. Nun möchte ich aber diese Coverversion als Musik für einen Film benutzen und diesen dann zu Promotionzwecken kostenfrei ins Netz stellen.

Ändert sich dadurch rechtlich irgendwas? Denn normalerweise brauche ich ja für die Synchronisation die Genehmigung des Urhebers, und der bin ja nicht ich, zumindest nicht ausschließlich. Hat jemand ne Ahnung?

(Dazu kommt übrigens, dass schon Surfin' Bird von den Trashmen eine Coverversion von zwei Songs einer anderen Band ist. Die Version der Trashmen ist allerdings sehr verfremdend, also eine Bearbeitung, und meine Coverversion bezieht sich eindeutig auf die Trashmen-Version.)

Ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen...

Viele Grüße,
Toe
 
zu der thematic covern, vieles was hier steht ist entweder falsch oder es wird zu sehr angst vor der [g=119]GEMA[/g] geschürt.

ich mache seit 40 jahren musik - schreibe selbst- covere mit meinen artist.
veröffentliche eigene und gecoverte songs.

als plattenlabel bin ich kein mitglied in der [g=119]GEMA[/g] als komponist ja.

vllt mal grundsätzliches:
Die [g=119]GEMA[/g] ist ein verein der die Rechte von Textdichter und komponisten verwaltet. das kann einmal für diese selbst geschehen oder über einen musikverlag.

um die problematic des covern anzugehen - in diesem beitrag schreibe ich aus der sicht des komponisten.

ich habe einen song geschrieben, mit dem song will ich etwas zum ausdruck bringen, eine situation verdeutlichen, der song muss gut werden denn ich will ja beim zuhöhrer ebenso ein feeling erreichen.

wer diesen song nachspielt darf das laut urhebergesetz.
wenn er an diesem nachspielen geld verdient will ich auch daran meinen anteil.

sobald aber jemand meint diese passage oder diesen ausschnitt würde er anders machen kann er das, aber ich muss meine erlaubnis dazu geben.

dazu erteile ich eine bearbeitungserlaubnis. dann sieht der [g=119]GEMA[/g] Eintrag
fogender massen aus.

komponist/bearbeiter/texter

als beispiel

ich habe den song BAD TOWN geschrieben.
"ANNA" Eine meiner Sängerinnen machte dazu einen Text der sich mit der Situation in neuwied befasste.

Hierzu musste die komposition in einigen passagen geändert werden.
da der Song bei der [g=119]Gema[/g] einetragen war gab ich mir die erlaubnis diesen song zu verändern- und beantragte eine lizenz - für meinen song dazu kam dann der Text "schleier vor deinen augen"
hört sich umständlich an ist aber so richtig und da es sich um die aufteilung 1/3 von 70 ct (es sind 3 songs auf der [g=420]CD[/g]) pro gepresster [g=420]CD[/g] handelte ist es besser mann macht da einen neuen eintrag

"ANNA" schrieb an der Musik ebenso mit. Der neue song wurde bei der [g=119]GEMA[/g] angemeldet.

als Arbeitstitel "schleier" als urspungstitel (bad town)
Komponist jack wilson
bearbeiter jack wilson
Bearbeiter anna köhler
komponist anna köhler
Textdichter anna köhler
Das Ganze hat bis dahin noch keinen € gekostet und die doppeleinträge sind wichtig.

Die tantiemen teilen sich da durch auf 5 teile 2 Teile ich 3 teile "ANNA"


um bei dem beispiel zu bleiben hier wurde die frage gestellt "wenn ich nur 200 Stück erstelle - der Preis war 7,50 €

Dann sieht dfie [g=119]Gema[/g] folgendermassen aus
200 x 7,01 = 1400 € Einnahme (die umsatzsteuer wurde herausgenommen)

Um nun diese [g=420]CD[/g] zu pressen muss das der [g=119]GEMA[/g] mitgeteilt werden die will aus dem Verkauf 10% haben

Also ist es ratsam man macht auf eine [g=420]CD[/g] nicht nur einen song sondern bis zu 20 Songs das kostet auch nicht mehr.

An die [g=119]Gema[/g] die 140 € zahlen und die kopieranstalt beauftragen die 200 zu pressen und eine kopie der [g=119]Gema[/g] - Rechnung dazu (ist zugleich die freigabe)

Wir haben auf der [g=420]CD[/g] 3 titel kompositionen von mir und texte von anna

bei den anderen beiden war die zusammenstellung anders also bleiben wir bei dem song schleier.

An der Erstellung des songs waren 5 beteiligte 2 mal ich und 3 mal anna.

also war die verteilung pro [g=420]cd[/g] 70 / 3 = 23 ct / 5 teile wert pro teil somit 4,6 ct also für mich 9,2 und anna 13,8 ct

Es ist im mom nur kleingeld aber je nachdem wieviel später davon aufgelegt werden kommt da was zusammen.

Was ist wenn da keine [g=119]GEMA[/g] Anmeldung erfolgt.

Genau dieser Song wurde von einem Raper ohne Lizenz (selbstgebrannt) mit einem neuen Text versehen - da der Text passagen wie "ich mache deine schwester zur hure" hatte war ich nicht damit einverstanden das ein solcher text auf meine musik kam. ich habe den typen angezeigt.

Strafrechtlich waren das 120 tagesätze a 50 € da er die nicht bezahlen kann sitzt er die ab.
zivielrechtlich hat mein Rechtsanwalt 25000 € Lizenzgebühr verlangt.
Die Gerichte gehen da auf die Hälfte.

ich werde das Geld nie bekommen - aber ich weiss dadurch dass er und seine freunde nie mehr einen song klauen
 
wilsonrecords schrieb:
Strafrechtlich waren das 120 tagesätze a 50 € da er die nicht bezahlen kann sitzt er die ab.
zivielrechtlich hat mein Rechtsanwalt 25000 € Lizenzgebühr verlangt.
Die Gerichte gehen da auf die Hälfte.

Hallo,

An welchem Gericht wurde das Urteil gesprochen? Gibt´s ein Aktenzeichen?

Gruß,

Globo
 
Das ganze wurde vor dem landgericht koblenz verhandelt der zivielstreit läuft noch
 
@wilsonrecords
hallo Jack,

muss jetzt mal blöd nachfragen, da du hier so ausführlich berichtest, wie man das am besten bei der [g=119]GEMA[/g] mit bearbeiteten (eigenen) Songs macht und wie das finanziell aussieht:

wieso erscheinen weder Anna K. noch du in der [g=119]Gema[/g]-Onlinedatenbank, egal ob ich nach "Bad Town", "Schleier", "Schleier vor deinen augen" oder "Schleier auf den Augen" suche - nichts?!?
 
Lieber Mazze wie ich dir in der PN mitgeteilt habe.
Hier ist ein öffentliches Forum
hier werde ich nicht offen mit meinen persönlichen daten herumschmeissen.
geh davon aus, dass jack wilson ein anerkannter künstlername ist und die einträge bei der [g=119]gema[/g] nur untert dem realen namen erfolgen.
 
Falsch:
lt [g=119]GEMA[/g]:
[g=119]GEMA[/g]-Mitglieder können entweder unter ihrem bürgerlichen Namen oder unter ihrem ständigen Künstlernamen geführt werden. Dafür muss der Künstlername allerdings im Personalausweis eingetragen sein. Auch Pseudonyme sind neben dem bürgerlichen und dem Künstlernamen erlaubt. Allerdings muss, um Verwechslungen zu vermeiden, gemeinsam mit der [g=119]GEMA[/g] vorab geklärt werden, ob Künstlername oder Pseudonym nicht schon von einem Dritten benutzt werden.

Außerdem steht dann immer noch die Frage im Raum, warum dein Song "BAD TOWN" von dem du hier ja öffentlich sprichst, und von dem du ausführlich erklärst, wie er bei der [g=119]GEMA[/g] angemeldet ist, nicht im [g=119]GEMA[/g]-Werksverzeichnis auftaucht, daher frage ich auch öffentlich nach, sonst wäre mir das egal.

Es gibt nur einen einzigen Titel, aber das sind andere Leute als Urheber aufgeführt, die ich gerne aufzähle.
 
lieber mazze wie dir bereits angekündigt werde ich in den ersten julitagen eine [g=420]cd[/g] von anna schicken.
an den pflichtangaben der [g=420]CD[/g] kannst du ja dann neu recherchieren
möchte dich aber bitten die gewonnen daten nicht zu veröffentlichen.

geht nicht früher da ich nicht in neuwied bin
 
hab vergessen gemamitglied bin ich seit 1971 unter meinem damaligen namen
 
fast alles klar und Danke im Voraus
 

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