Copyright Control ???

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Benny2006

Benny2006

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Hallo hr-Gemeinde!

Ich hätte mal eine warscheinlich dumme Frage:
Was bedeutet der Zusatz "Copyright Control" auf einer Platte?

Also das steht so drauf:

Songname / Interpret / irgendein Name (Copyright Control), produced by ... usw.


Kann mir einer helfen? Ich habe bereits Google dazu gefragt. Habe gefunden, dass das wohl irgendwas mit der Nichtabtretung von Lizenzen zu tun haben muss. Also die Lizenzen bleiben beim "original Produzenten" und gehen nicht an einen Verleger weiter. Ist das so richtig? Ich habe außerdem noch eine Homepage gefunden www.copyrightcontrol.nl Dort ist aber alles auf Holländisch. Das verstehe ich leider nicht. :)


Ich hoffe ihr könnt mir helfen.


LG
Benny2006
 
Recht simpel zu erklären:

Künstler die ihre Werke selber verwalten, also die Rechtewahrnehmung nicht an einen Verlag, nicht an die [g=119]Gema[/g] etc. abgegeben haben. Zum Beispiel viele [g=79]Homerecordler[/g] hier die keine Gemamitglieder sind, könnten das auch draufdrucken.

Damit machst du lediglich auf diesen Umstand aufmerksam. Ein evtl. interessierter Rechtenutzer weiss dann, dass er Euch selber fragen muss wenn er Eure Werke nutzen möchte.

Eine andere Alternative die ohne [g=119]Gema[/g] auch möglich wäre: Creative Commons. Hier kann man vorgefertigte Lizenzen kostenlos nutzen und bestimmte Rechte z.B. freigeben, andere aber nicht. Recht kluge Sache in vielen Fällen:

http://de.creativecommons.org/
 
Danke wavelow!

Sehr verstaendlich erklärt. Es geht mir persönlich hauptsaechlich darum: Ich wuerde gerne einen Song covern, wo gerade das Copyright Control dahinter steht. Also muesste ich mich bei den Künstlern melden und erst einmal nachfragen? Wenn ich das richtig verstanden habe eigentlich schon, oder?!?

Danke nochmal :)

Benny2006
 
Kann ich ehrlich gesagt gar nicht genau beantworten. Im Falle von gemapflichtigen Material gibt es hier klare Regeln: Covern ist ohne Genehmigung der Urheber erlaubt wenn nichts am Werk selber verändert wird. Also nichts gekürzt, verlängert oder am Text geändet wird etc. Die Art und Weise wie man es interpretiert ist aber frei. Ob eine ursprüngliche Ballade also nun als Rocksong gecovert wird ist genehmigungsfrei. Nur aufpassen, dass man eben das "Werk" nicht verändert.

Wie es im Falle von "nicht gemapflichtigen Material" aussieht weiss ich gar nicht, ist bei mir noch nie vorgekommen dass sowas verarbeitet wurde.
Im ersten Fall würden die Urheber ja von der [g=119]Gema[/g] "entschädigt" da Ihr beim Cover ja Veräufe, CDs und Aufführungen melden müsstet. Bei Nicht [g=119]Gema[/g] Urhebern haben diese jedoch nichts von Eurer Version. Wäre aber interessant diese Frage mal zu klären.

Ich würde die Urheber kontaktieren und freundlich anfragen. Schaden tut das nie.
 

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