copyright auf eigenen song

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Hi...
Wie ist das eigentlich wenn man seinen song zur verfügung stellt(z.B. wenn jemand anderes einen text zu dem lied schreiben wollen würde)
und auf einmal höhrst du ihn aus dem radio sprich: er wurde dir geklaut.
wie will man beweisen das der song von dir selbst komponiert , arrangiert , abgemixt und produziert wurde(also nicht im öffentlichen oder geldlichen sinne sondern bei einem selber in der bude).
gibt es im vorfeld eine möglichkeit seinen eigenen song zu schützen?
wenn ja , wie und wo und was kostet es?
vielen dank im vorraus.
MfG profhoell
 
ich habe mal von der möglichkeit gehört den zu schützenden song auf cd brennen, in einen briefumschlag stecken, per einschreiben an sich selber schicken und erst wieder vor gericht aufmachen.
 
HI,
werde Mitglied bei der Gema, die regeln alles für Dich. Die ganze Geschichte mit Copyright ist recht Komplex. Ich habe auch nie richtig durchgeblickt, aber die Gema regelt das alles für dich, wenn man mal dort verankert ist. Bekommst dann immer mal wieder eine Auflistung und Abrechnung und auch gegebenenfalls some Money, wenn was von dir in irgendeiner Form verwendet wurde,

Gruss,
Alf
 
stirbelwurm schrieb:
ich habe mal von der möglichkeit gehört den zu schützenden song auf cd brennen, in einen briefumschlag stecken, per einschreiben an sich selber schicken und erst wieder vor gericht aufmachen.

*zustimm* :rockguitar:
 
Das wird vor Gericht wohl nicht anerkannt. Schließlich kann man ja den Umschlag offen zu sich schicken und erst hinterher zukleben.

Es gibt aber die Möglichkeit, seine CD/s bei einem Notar zu lagern.

Gruß

Marty
 
Das wird vor Gericht wohl nicht anerkannt. Schließlich kann man ja den Umschlag offen zu sich schicken und erst hinterher zukleben.

nicht schlecht...guter einwand.

wie gesagt ich habs auch nur gehört. also ab zur gema und teure gebühren bezahlen.
 
@ Empathy
mein notar hat gemeint, selbst schicken, das ist die beste lösung wenn man nicht der gema , oder bei uns in ö der akm , beitreten will. einfach bei der post beim wegschicken einen datumsstempel auf den zuklebestreifen drauf und das ist rechtlich in ordnung und wir vor gericht auch als beweis anerkannt...
 
was wäre eigentlich mit einem musikuplaod auf eine unabhängige site? die können ja beweisen, dass der song am x.y.200z hochgeladen wurde... :-?
 
Oder das "Bunkern" bei einem Freund (oder mehreren)? Oder gilt der im Fall des Falles nicht als Zeuge?

Gruß

Marty
 
Hy @ all...

Ich hoffe ihr habt den anderen Beitrag gelesen, ich habe keine Lust das Ganze nochmal zu schreiben...

Wenn ich mich recht erinnere, ist aber alles was elektronisch manipulierbar ist, rechtlich nicht sicher (also somit auch uploads)...
Mir hat ein Rechtsanwalt mal gesagt, daß die Einschreiben nicht sicher sind, vielleicht sollten sich der Notar und der Rechtsanwalt mal treffen? ;-) Das geht soweit ich nur weiß mit einem amtlichen Siegel, etwas, was sicherstellt, daß da zu einem bestimmten Zeitpunkt nix mehr rein und nix mehr raus kann...dann kan man das sicher auch verschicken, wozu dann aber noch wäre die Frage, da man dann gleich beim Amtsmann eine Archivierung vornehmen lassen könnte... Daher nur wie schon im anderen Beitrag geschrieben.

Ansonsten ist wohl die Regel "Wer zuerst kommt..." - also wer zuerst veröffentlicht, ist zumeist auch der Gewinner. Das Einschicken einer CD an ein Presswerk gilt wohl auch schon als rechtliche Absicherung, da dort der Master archiviert und somit mit einem Datum versehen wird.

Wie das mit den Freunden ist, versteh ich nicht ganz?! Ich meine die rennen doch auch nicht mit einem Siegel rum, oder? Wie willst Du denn im Falle eines evtl. Rechtsstreits beweisen, daß das Material eher bei Deinen Freunden als beim "Konkurenten" war?

Viele Grüße an Alle, P.
 
Hi Marty,
dein Einwandt ist zwar gut, aber nicht ganz richtig. Denn: der Briefumschlag wird ja noch abgestempelt. Um ganz sicher zu gehen, kann man ja auch noch zusätzlich mit den Briefmarken die Verschlusslasche versiegeln.

Gruß frösel
 
also wenn in einem Umschlag stecken und an sich selbst schicken, dann am besten per Einschreiben mit Rückschein. Dabei dann den Postbeamten bitten, das aufzuglebende Etikett über den zugeklebten Rand des Umschlags anbringen.
Der Rückschein gibt eindeutig Beweis darüber, dass der Umschlag wirklich über die Post ging und nicht selbst ein Stempel drauf gemacht wurde. Denn ein einfacher Poststempel ist heutzutage nicht gerade sehr fälschungssicher.

Ob das rechtlich aber was bringt hängt natürlich von der Beweislage der Gegenseite ab. Das Gericht würde ein solcher Umschlag schon als Beweis akzeptieren, wenn aber die gegnerische Partei etwas notarielles in der Hand hat, dann wird ein per Post verschickter Umschlag nicht ausreichen.

Ausserdem müsste man sein Stück in irgendeiner Form vor den anderen veröffentlicht haben und auch das muss man beweisen können. Denn wenn man sein Stück nicht veröffentlicht hat, kann die Gegenseite auch nicht geklaut haben...ist ja irgendwie logisch.
Ob rechtlich gesehen als Veröffentlichung ein elektronisches Medium wie eine MP3 Seite ausreicht, wage ich ein wenig zu bezweifeln, denn da ist der Vorwurf der möglichen Manipulation recht groß.

Man muss also Beweis erbringen, dass man der erste war, der das Stück geschrieben hat, und das man der erste war, der es veröffentlicht hat.

Ansonsten sollte ich vielleicht überlegen, ob ich nicht Howard Shore verklagen soll, denn eine Hook aus seinem Herr Der Ringe - Soundtracks hatte ich schon vorher, was aber halt nur reiner Zufall ist, denn der Herr Shore hätte es von mir ja nicht klauen können, denn ich habe diese Hook nie irgendwo veröffentlicht. :)

Andererseits, wenn man Musik veröffentlicht, sollte man sowieso zur Gema beitreten und dann steht das ganze Thema schon wieder in einem anderen Licht.


Gruß,
Organix
 
ich glaube es müßte reichen, wenn man einfach die projektdatei samt dazugehörenden ordnern, samples vorweist, Wenn der andere der den track geklaut hat nicht hat, was ja natürlich zutrifft dann hat sich der fall doch schon geklärt.
 
froesel schrieb:
Hi Marty,
dein Einwandt ist zwar gut, aber nicht ganz richtig. Denn: der Briefumschlag wird ja noch abgestempelt. Um ganz sicher zu gehen, kann man ja auch noch zusätzlich mit den Briefmarken die Verschlusslasche versiegeln.

Gruß frösel

Hi Frösel,

ja, natürlich wird der Briefumschlag abgestempelt, was denn sonst? :)
Vielleicht ist die Lösung nicht schlecht, die Briefmarken auf die Verschlusslasche zu kleben.

Gruß

Marty
 
Dominik schrieb:
ich glaube es müßte reichen, wenn man einfach die projektdatei samt dazugehörenden ordnern, samples vorweist, Wenn der andere der den track geklaut hat nicht hat, was ja natürlich zutrifft dann hat sich der fall doch schon geklärt.
ich denke mal, es geht nicht nur um das komplette klauen eines songs als fertige datei, sondern um das klauen der songIDEE. das ist ja der viel größere part bei einer klage, der schaden für die arbeit an mixing usw. ist ja finanziell längst nicht so hoch wie der, FALLS das teil es sogar ins radio schafft. deine arbeitszeit gemessen in arbeitsstunden in einem guten studio kommen sicher nicht an das ran, was dir durch den "hit" an gewinn entgangen ist.
 
Dominik schrieb:
ich glaube es müßte reichen, wenn man einfach die projektdatei samt dazugehörenden ordnern, samples vorweist, Wenn der andere der den track geklaut hat nicht hat, was ja natürlich zutrifft dann hat sich der fall doch schon geklärt.

Ja, das ist plausibel. Dann müsste man aber schnell handeln, sonst könnte man argumentieren, die Projektdatei im Nachhinein erstellt zu haben.
Am besten wären natürlich Zeugen, denen man seine Songs schon in Obhut gegeben hat. Inwiefern Aussagen von Bekannten/Verwandten rechtskräftig sind, entzieht sich aber meiner Kenntnis.

Gruß

Marty
 
Tja, so ist es mir ergangen. 1995 hatte ich einen Track komponiert. 2000, glaub´ich war es,habe ich ihn dann,leicht verändert im Radio gehört. Ich glaube im Nachhinein zwar nicht mehr, das Whycliff Jean es nötig hat, Songs zu klauen, aber seltsam (und ärgerlich!!) war´s schon, das die selbe Melodie sogar in der selben Geschwindigkeit mit gleichen Partlängen plötzlich im Radio rauf und runter gedudelt wurde. ZUFALL ? Wahrscheinlich

frösel
 
1995 hatte ich einen Track komponiert. 2000, glaub´ich war es,habe ich ihn dann,leicht verändert im Radio gehört. Ich glaube im Nachhinein zwar nicht mehr, das Whycliff Jean es nötig hat, Songs zu klauen, aber seltsam (und ärgerlich!!) war´s schon
Bist Du sicher, daß Du den Track "aus dem Nichts" komponiert hast und es nicht vielleicht irgendetwas war, was Du schon mal gehört hast. So geht´s mir zumindest oft und das würde auch das Phänomen erklären.
Gruß, Globo
 
Hallo zusammen,

ich weiß, das Gerücht hält sich wacker, aber die GEMA hat nichts mit der Wahrung von Rechten zu tun! Wenn's Streitigkeiten um Urheberrechte gibt, frieren die die Gelder bis zur Entscheidung ein und das war's!!!

Um seine Kompositionen zu schützen gibt es die Möglichkeit, das Ding beim Notar zu hinterlegen (sicherste Methode) oder die Methode mit dem Einschreiben (wobei offene Briefe nicht als Einschreiben angenommen werden...).

Gruß,
Mr.Bean
 

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