Sängerin für Projekt / Worauf im voraus achten?

  • Ersteller inception
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Hi!
Ich klinke mich hier mal ein, mit einer Frage.
Ich würde gerne für 2-3 Tracks meine Nichte als Sängerin engagieren. Sie kann echt toll singen, ist aber kein Profi und hat auch noch nie für Honorar gearbeitet.
Die Texte und auch die Gesangsmelodie sind bereits vorhanden, oder kommen noch (ausschließlich) von mir.
Wie sieht das aus mit der Bezahlung, und Rechten nach dem das Album die Charts gestürmt hat!? ;)
Ich dachte erst, ich zahle ihr 100,-€ pro Song (zu viel?, zu wenig?) und sie wird auf dem Album erwähnt, aber ist das so einfach?
Danke!
 
Dafür bekommt du x Euro und überträgst mir exklusiv alle Rechte
Klar, wie blöd jedoch sollte jemand sein?
Für derartige Übertragungen müssen ja Summen fließen, die indie Musiker wohl kaum aufbringen! So was ist Usus bei den großen Labeln.

Die hier im Forum bekannte und registrierte Künstlerin Beck Gaber bietet Vocal Services an, man schickt ein Instrumental hin, je nach Deal schreibt sie Lyrics, singt es ein und überträgt gegen Zahlung die vollen Rechte an der Performance.

Zitat:"

  • Preiskategorie 3
    170 - 250 EURz.B. Ein Song bei dem Text und Gesangsmelodie nicht bereits vorhanden sind und von mir geschrieben werden.
Ich stelle ihnen zudem auch gern eine sogenannte Künstlerquittung aus um schriftlich festzuhalten das nach Zahlung meines Honorars sämtliche Ansprüche meinerseits abgegolten sind."

https://www.beckygaber.com/studio-gesang


Dann wären ja alle Architekten, Anwälte, Werbefuzzis, Sessionmusiker, Programmierer, die gegen Geld schutzrechtsfähige Werke erstellen und veräußern ja ziemlich dämlich...
In Deutschland kannst du deine Urheberrechte nicht verkaufen, du kannst die Nutzung einräumen. Biologischer Vater ist biologischer Vater, da kannst du zur Adoption frei geben wie du willst
 
Wie sieht das aus mit der Bezahlung, und Rechten nach dem das Album die Charts gestürmt hat!? ;)
Ich dachte erst, ich zahle ihr 100,-€ pro Song (zu viel?, zu wenig?) und sie wird auf dem Album erwähnt, aber ist das so einfach?
Danke!

Sie hat grundsätzlich das Recht, als ausübende Künstlerin genannt zu werden, es sei denn, das wird vertraglich und monetär abbedungen. Vergütung ist i.d.R. Verhandlungssache, diese kann aber im Nachhinein anzupassen sein, wenn der wirtschaftliche Erlös des Werkes in einem Missverhältnis zu Vergütung steht ("Bestseller-Paragraph"). Das kann man mit einer nachlaufenden Beteiligung z.B. abfedern, sagen wir mal 20% der Erlöse über 10 Jahre oder so (auch Verhandlungssache).

Aber wenn sie toll singt, kann der tolle Onkel ihr ja gleich mehr auf die Kralle geben, denn Bargeld lacht - mehr als irgendwelche Nachbeteiligungen im Centbereich.
 

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