claudio

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Guest
Ja, find ich auch!
Diese Buchstabenbegrenzung ist totaler Schmarrn!
Genauso auch bei der Suchfunktion!!

Warum müssen es mindestens 4 Buchstaben sein??? Es gibt auch eine Menge Wörter, die weniger als 4 Buchstaben haben, und diese Wörter werden dann nicht akzeptiert. Ein Newbie kann also nicht mehr nach "EQ" suchen, oder nach Cubase "SX" usw....
 
... Daß die meisten Leute kein Unrechtsbewußtsein haben, war mir schon klar. Aber diese - ich sach´s mal nett - "Ungeschicktheit", eine Nachfrage nach serialz in einem öffentlichen Forum unter Angabe seiner e-mail Adresse (wenn du nicht gerade bei WEB.DE falsche Angaben zur Person gemacht hast) zu posten, hat mich schon verblüfft.

Mif fällt da so eine Geschichte von einem Freund meines Vaters ein: Er war auf der Reeperbahn in Hamburg und hat ordentlich gebechert. Besoffen stieg er in sein Auto und wollte losfahren. Nach kurzer Fahrt stellte er fest, daß er nicht mehr in der Lage war, ein Auto zu steuern. Also parkte er auf einem Platz - leider war es der Platz direkt vor der Davidswache. Die Davidswache ist Hamburg´s bekannteste Polizeistation, u.a. spielt da eine TV-Serie. Seinen Lappen war er jedenfalls los.

Um dir ähnlichen Ärger zu ersparen, solltest du lieber mal dein Geld zusammenraffen und eine Vollversion erwerben. Im Übrigen gibt es dutzende von Tools, die das Gleiche für Lau leisten. Schau dich mal um im Web.

gruß,
Michael
 
Es gibt ja viele Leute, die zu blöd sind, einen Download mit Serial zu finden aber dass es welch gibt, die die Stirn haben dann auf Homerecording.de danach zu fragen war mir neu!
 
Ja, ja, Sachen gibt's... :-D :-D :-D
 
sollte sowas nochmal passieren, dann wird das posting ohne anküngigung gelöscht!
sorry, aber ich habe keine lust, das hier irgend welche kriminelle machenschaften auf der seite stattfinden. und dieses posting ist so eine!

mfg
karsten
 
Moin,
ich gehe sogar noch weiter! Der nächste der so etwas hier postet bekommt von mir eine Strafanzeige wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 265a StGB in Verbindung mit § 26 StGB (unter anderem, nebenstrafrechtliche Folgen möchte ich hier nicht weiter vertiefen) Anhand der IP ist er ja einwandfrei zu ermitteln!
Wenn ich etwas überhaupt nicht abkann, dann ist es Softwarepiraterie!
Einen eBay-Verkäufer habe ich wegen öffentlichen Aufrufes zur Bereitstellung eines illegalen Updates von Cubase bereits vor Gericht befördert, mit jedem anderen werde ich gleiches tun. Daher warne ich Neugierige: Ihr mach so etwas genau zweimal: das erste und das letzte Mal…
 

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