CD-Pressung als Nicht-GEMA-Mitglied... (und später dann doch GEMA?)

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Lucky

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Ich hab eigentlich gleich mehrere verschiedene Fragen:

Wenn ich mich ganz bewusst gegen eine GEMA-Mitglied entschieden habe (dafür gibt es ja auch zahlreiche Gründe) und trotzdem eine CD professionell pressen lassen will, sollte dies - nach meinem Kenntnisstand - durch Ausfüllen eines GEMA-Freistellungsantrags möglich sein.

Wird meine Auswahl an Presswerken dadurch eingeschränkt, oder macht das jedes Presswerk problemlos mit?

Der Künstler = Urheber möchte in diesem Fall zwar "reich und berühmt werden" (wer möchte das nicht), würde aber für's erste echt auf Airplay- und Aufführungstantiemen komplett verzichten, da es ja noch viele, viele andere Wege gibt, mit der gepressten CD bekannt zu werden und Geld zu verdienen (bitte korrigieren, wenn einer der u.g. Punkte ohne GEMA-Mitgliedschaft nicht geht).

1) Live auftreten, seine Songs spielen und dort CDs verkaufen

2) Manche eigenen Songs (ganz oder in Auszügen) kostenlos zum streaming auf Plattformen wie Youtube, Last.fm, Soundcloud, MySpace einstellen

3) eigene CDs z.B. auch über eigenen online-Shop verkaufen

4) Im Radio gespielt werden??? (gepresste CD sollte ja automatisch einen LC haben, oder? Nur bekommt man dann ohne GEMA halt kein Geld für's Airplay)

5) Auf manchen Portalen (iTunes, Amazon, Spotify...?) seine Songs/CD kostenpflichtig zum Download anbieten

ja, geht das alles auch ohne GEMA?



Und nun die Preisfrage ;) Was passiert denn, wenn ich einen GEMA-Freistellungsantrag ausgefüllt habe, damit mein Album pressen lassen... und anschließend (nur mal ANGENOMMEN!) so berühmt werde, dass ich mir überlege, nachträglich nun doch in die GEMA einzutreten? Was passiert dann mit dem Album? Konkret mit der Erstauflage (bei der ja der Freistellungsantrag unterzeichnet wurde) und für alle weiteren Nachpressungen desselben Albums?
 
Wenn ich mich ganz bewusst gegen eine GEMA-Mitglied entschieden habe (dafür gibt es ja auch zahlreiche Gründe) und trotzdem eine CD professionell pressen lassen will, sollte dies - nach meinem Kenntnisstand - durch Ausfüllen eines GEMA-Freistellungsantrags möglich sein.
Korrekt.


Wird meine Auswahl an Presswerken dadurch eingeschränkt, oder macht das jedes Presswerk problemlos mit?
Da müsstest du grundsätzlich jeweils bei den jeweiligen Presswerken nach den Bedingungen anfragen, denn kaum ein Nutzer wird alle Bedingungen sämtlicher Presswerke auswendig kennen können, da es schlichtweg zuviele davon gibt und jedes Presswerk wahrscheinlich individuelle AGB hat.



Der Künstler = Urheber möchte in diesem Fall zwar "reich und berühmt werden" (wer möchte das nicht), würde aber für's erste echt auf Airplay- und Aufführungstantiemen komplett verzichten, da es ja noch viele, viele andere Wege gibt, mit der gepressten CD bekannt zu werden und Geld zu verdienen (bitte korrigieren, wenn einer der u.g. Punkte ohne GEMA-Mitgliedschaft nicht geht).

1) Live auftreten, seine Songs spielen und dort CDs verkaufen

2) Manche eigenen Songs (ganz oder in Auszügen) kostenlos zum streaming auf Plattformen wie Youtube, Last.fm, Soundcloud, MySpace einstellen

3) eigene CDs z.B. auch über eigenen online-Shop verkaufen

4) Im Radio gespielt werden??? (gepresste CD sollte ja automatisch einen LC haben, oder? Nur bekommt man dann ohne GEMA halt kein Geld für's Airplay)

5) Auf manchen Portalen (iTunes, Amazon, Spotify...?) seine Songs/CD kostenpflichtig zum Download anbieten

ja, geht das alles auch ohne GEMA?
Grundlegend erstmal - ja.

Genaue Auskünfte bekommt man aber auch hier wieder immer genau dort (Veranstalter, Anbieterportale, usw.) wo man tätig werden möchte und auch hier wird kaum ein Nutzer sämtliche Bedingungen aller auswendig wissen können, weil es auch hier sehr viele Möglichkeiten und individuelle AGB gibt.



Und nun die Preisfrage ;) Was passiert denn, wenn ich einen GEMA-Freistellungsantrag ausgefüllt habe, damit mein Album pressen lassen... und anschließend (nur mal ANGENOMMEN!) so berühmt werde, dass ich mir überlege, nachträglich nun doch in die GEMA einzutreten? Was passiert dann mit dem Album? Konkret mit der Erstauflage (bei der ja der Freistellungsantrag unterzeichnet wurde) und für alle weiteren Nachpressungen desselben Albums?
Auch hier ist immer ein persönliches Nachfragen (geht auch per Telefon oder Email) direkt bei der GEMA der einzig sinnvolle und zweckmäßig sicherste Weg, um rechtssichere Auskünfte zu bekommen und bei den Angaben der Anmeldungen dann keinen Fehler zu machen.
 
Okay, danke :)

...noch eben eine naive Zusatzfrage - wenn auch utopisch, aber mal rein theoretisch angenommen:

Angenommen, durch eine sehr, sehr glückliche Aktion wird das "nicht-GEMA-Album" sage und schreibe z.B. 30.000 mal verkauft (an eine riesige Youtube-Fanbase, im Rahmen einer sensationell erfolgreichen Crowdfunding-Aktion o.ä...) werden diese Albumverkäufe (was durch das Presswerk dann ja einen LC haben sollte) automatisch für die Charts registriert? (bzw. sofern man tausende von CDs auf eigene Faust verkauft, gibt es da Formulare, so dass die Charts "bescheid wissen"?)
 
Zum Thema Labelcodes sei dir das hier anempfohlen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Labelcode

Die Verkaufscharts werden von Media Control erstellt und die stützen sich auf Abverkaufsmeldungen von PhonoNet. Die werten die Abverkäufe einiger großer Handelsketten aus und bieten andererseits Einkäufern des Handels eine Art Katalog. Eigenverkäufe schlagen sich da natürlich nicht nieder. Könnte ja jeder kommen und behaupten, dass er in Zeitraum X Y CDs verkauft hat ...
 
CD Pressung in Ausland oder in USA ;) ohne GEMA :D du must nur Online suchen ;)
 
Ob GEMA-Mitglied oder nicht, ist den Presswerken ganz egal. Wenn Du die CD an ein Presswerk gibst, wird dort vor Auslieferung an Dich aber in jedem Fall eine Auslieferungsgenehmigung der GEMA gefordert. Dazu musst Du einen Lizenzantrag bei der GEMA stellen. Das hört sich erstmal seltsam an, da Du ja GEMA-frei bist und eigentlich nur eine Auslieferungsgenehmigung möchtest. Es gibt aber nur ein Formular bei der GEMA (ein Freistellungsformular o.ä. gibt es nicht). In dem Lizenzantrag musst Du Angaben zu den einzelnen Titeln, Komponist und Textdichter und Auflage machen.
Im Grunde prüft die GEMA dann nur, ob da GEMA-Material vervielfältigt wird (dann fällt pro CD eine Gebühr an) oder nicht (dann keine Gema Gebühr). Nach Eingang des Antrages schickt die GEMA dann die Auslieferungsgenehmigung an das Presswerk (oder den Antragsteller) und später eine Rechnung an Dich. Wenn aber nur Deine eigene – also GEMA freie – Musik auf der CD ist, ist der Rechnungsbetrag 0,00 EUR. Hört sich erstmal kompliziert an, ist aber halb so wild...

Und einen LC gibt es übrigens keineswegs automatisch vom Presswerk. In der Regel kann man zwar einen vom Presswerk bekommen. Meistens ist es dann aber so, dass das Presswerk die gesamten Ausschüttungen der GVL für etwaigen Airplay bekommt.

Viel Erfolg auf jeden Fall mit de CD!
 
Im Grunde prüft die GEMA dann nur, ob da GEMA-Material vervielfältigt wird


Wie macht das die GEMA eigentlich? Ich meine, in das Formular trägt man ja nur Namen ein. Und wenn auf dem Album ein Song nun "Dirty Love" oder "Bochum" oder "For whom the bell tolls" heißen soll?

Was ist der einfache Trick, mit dem die GEMA dann sicher herausfindet, dass das keine Stücke aus ihren Repertoir sind und funktioniert dieser Trick immer?
 
Im Grunde prüft die GEMA dann nur, ob da GEMA-Material vervielfältigt wird


Wie macht das die GEMA eigentlich? Ich meine, in das Formular trägt man ja nur Namen ein. Und wenn auf dem Album ein Song nun "Dirty Love" oder "Bochum" oder "For whom the bell tolls" heißen soll?

Was ist der einfache Trick, mit dem die GEMA dann sicher herausfindet, dass das keine Stücke aus ihren Repertoir sind und funktioniert dieser Trick immer?

Also, wenn ich das richtig verstanden habe, gibt man eben nicht nur den Titel an, sondern eben auch Konponist und Textdichter. Du darfst dein eigenes Stück gern "For Whom The Bell Tolls" nennen, aber wenn deine wahrheitsgemäße Angabe zu Komponist/Textdichter "Hetfield/Ulrich/Burton" lautet (es also NICHT dein eigenes Stück ist), musst du GEMA zahlen.

Also gleich die GEMA stets Titel und Namen der Verfasser ab.

(Das hatte ich mal in einem Musikbiz-Much gelesen... der Titel darf noch so speziell sein, er ist nicht geschützt... allerdings erhöht das im alltäglichen Betrieb schnell mal die Verwechslungsgefahr, wenn z.B. ein sehr unbekannter Künstler sein völlig neuartiges Stück z.B. "Bridge Over Troubled Water" nennt.)
 

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