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Lucky
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Ich hab eigentlich gleich mehrere verschiedene Fragen:
Wenn ich mich ganz bewusst gegen eine GEMA-Mitglied entschieden habe (dafür gibt es ja auch zahlreiche Gründe) und trotzdem eine CD professionell pressen lassen will, sollte dies - nach meinem Kenntnisstand - durch Ausfüllen eines GEMA-Freistellungsantrags möglich sein.
Wird meine Auswahl an Presswerken dadurch eingeschränkt, oder macht das jedes Presswerk problemlos mit?
Der Künstler = Urheber möchte in diesem Fall zwar "reich und berühmt werden" (wer möchte das nicht), würde aber für's erste echt auf Airplay- und Aufführungstantiemen komplett verzichten, da es ja noch viele, viele andere Wege gibt, mit der gepressten CD bekannt zu werden und Geld zu verdienen (bitte korrigieren, wenn einer der u.g. Punkte ohne GEMA-Mitgliedschaft nicht geht).
1) Live auftreten, seine Songs spielen und dort CDs verkaufen
2) Manche eigenen Songs (ganz oder in Auszügen) kostenlos zum streaming auf Plattformen wie Youtube, Last.fm, Soundcloud, MySpace einstellen
3) eigene CDs z.B. auch über eigenen online-Shop verkaufen
4) Im Radio gespielt werden??? (gepresste CD sollte ja automatisch einen LC haben, oder? Nur bekommt man dann ohne GEMA halt kein Geld für's Airplay)
5) Auf manchen Portalen (iTunes, Amazon, Spotify...?) seine Songs/CD kostenpflichtig zum Download anbieten
ja, geht das alles auch ohne GEMA?
Und nun die Preisfrage Was passiert denn, wenn ich einen GEMA-Freistellungsantrag ausgefüllt habe, damit mein Album pressen lassen... und anschließend (nur mal ANGENOMMEN!) so berühmt werde, dass ich mir überlege, nachträglich nun doch in die GEMA einzutreten? Was passiert dann mit dem Album? Konkret mit der Erstauflage (bei der ja der Freistellungsantrag unterzeichnet wurde) und für alle weiteren Nachpressungen desselben Albums?
Wenn ich mich ganz bewusst gegen eine GEMA-Mitglied entschieden habe (dafür gibt es ja auch zahlreiche Gründe) und trotzdem eine CD professionell pressen lassen will, sollte dies - nach meinem Kenntnisstand - durch Ausfüllen eines GEMA-Freistellungsantrags möglich sein.
Wird meine Auswahl an Presswerken dadurch eingeschränkt, oder macht das jedes Presswerk problemlos mit?
Der Künstler = Urheber möchte in diesem Fall zwar "reich und berühmt werden" (wer möchte das nicht), würde aber für's erste echt auf Airplay- und Aufführungstantiemen komplett verzichten, da es ja noch viele, viele andere Wege gibt, mit der gepressten CD bekannt zu werden und Geld zu verdienen (bitte korrigieren, wenn einer der u.g. Punkte ohne GEMA-Mitgliedschaft nicht geht).
1) Live auftreten, seine Songs spielen und dort CDs verkaufen
2) Manche eigenen Songs (ganz oder in Auszügen) kostenlos zum streaming auf Plattformen wie Youtube, Last.fm, Soundcloud, MySpace einstellen
3) eigene CDs z.B. auch über eigenen online-Shop verkaufen
4) Im Radio gespielt werden??? (gepresste CD sollte ja automatisch einen LC haben, oder? Nur bekommt man dann ohne GEMA halt kein Geld für's Airplay)
5) Auf manchen Portalen (iTunes, Amazon, Spotify...?) seine Songs/CD kostenpflichtig zum Download anbieten
ja, geht das alles auch ohne GEMA?
Und nun die Preisfrage Was passiert denn, wenn ich einen GEMA-Freistellungsantrag ausgefüllt habe, damit mein Album pressen lassen... und anschließend (nur mal ANGENOMMEN!) so berühmt werde, dass ich mir überlege, nachträglich nun doch in die GEMA einzutreten? Was passiert dann mit dem Album? Konkret mit der Erstauflage (bei der ja der Freistellungsantrag unterzeichnet wurde) und für alle weiteren Nachpressungen desselben Albums?