Beweisrecht bei Synthesizermusik

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Disco_o_Neal

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Hallo allerseits,

ich habe mit dem gedanken gespielt meine Musik mal ins Netz zu stellen zwecks [g=94]Feedback[/g].

Allerdings stellte sich dann mir die Frage wie es rechtlich ist wenn ich meine Musik im Netz steht.

Denn wie könnte ich beweisen (mache Elektronische Musik) dass dieses Stück von mir ist.
Muss ich mich dafür bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden oder wie wird Verfahren?


Denn theoretisch ist es ja möglich das jemand sich dieses Werk nachbastelt und es als sein Werk vermarktet.


Über antworten wäre ich sehr dankbar


gruß disco `o´ neal
 
Naja, das Urheberrecht schützt dein Zeugs unabhängig von der [g=119]GEMA[/g]. Die [g=119]GEMA[/g] ist eine Verwertungsgesellschaft und kümmert sich in erster Linie um die Gebührenverteilung und so Zeugs. Also für dich irrelevant, wenn du dich nicht kommerziell verbreitest...

Und noch was viel wichtigeres: Damit dir jemand die Songs klaut, müssen die erstmal so gut sind, dass es sich überhaupt lohnt... ;)

Gruss
Mad
 
Das streite ich ja nicht ab das die erst mal so gut sein müssen (und das sind sie bestimmt noch lange nich)t ich meine ja auch wie es in solch einem fall wäre?

Denn möglich wäre es doch
 
Dann hast du zugegeben ein Problem. Zwar hast du mit der Erstellung das Urheberrecht, müsstest aber im schlimmsten Flall den Dieb vor Gericht zerren und da könnte die Beweislast schwer werden, wenn du das Stück nicht bei einem Notar oder nem anderen Anbieter "hinterlegt" hast.

Aber wie schon geschrieben wurde, die Wahrscheinlichkeit das dir deine Songs geklaut werden tendiert gegen den Gefrierpunkt.

Gruß Christian
 

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