@JohnnyD und Ratunion:
Tut Euch unbedingt zusammen und schreibt EINE Strafanzeige, in der Ihr BEIDE Fälle schildert!!!!
Auch wenn Ihr das noch nie gemacht habt – die Form ist völlig egal. Wichtig ist, dass Ihr alle Daten und Umstände des Sachverhalts nennt, die Euch bekannt sind. (auch alle Daten über den Verdächtigen inkl. Bankverbindung, aber das versteht sich ja von selbst)
Wenn die StA schon sieht, dass das kein Einzelfall ist, dann wird das sehr, sehr schwierig für den Verdächtigten, sich da herauszureden zu versuchen.
Eventuell macht die StA da zwei Vorgänge draus, weil das 2 verscheidene Taten sind, aber die Akten bleiben verbunden.
@steelyard: Ja, das geht ohne Probleme. Die StA gibt die Sache an die Polizei ab für die Durchführung der weiteren Ermittlungen (Hilfsorgan der StA). Wenn die Polizei fertig ist, geht die Akte zur Entscheidung wieder an die StA zurück. Ein ausführliches Schreiben an die StA ziehe ich der Aufnahme einer Strafanzeige durch die Polizei vor, weil ich so weiß, dass alle Daten, die ich kenne, drin sind und nichts vergessen wird.
@4damind: RAe kosten Geld. Anwaltliche Dienste sind für die Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche zu empfehlen (Rückzahlung des Geldes), aber für die bloße Erstattung einer Strafanzeige bei einfachen Sachverhalten wie diesem nicht unbedingt erforderlich. (Allerdings wird der Verdächtige dann einen Verteidiger brauchen
) Zivilrechtliche und strafrechtliche Tätigkeiten stellen zwei verschiedene Angelegenheiten dar und müssen nach dem RVG auch getrennt abgerechnet werden.
Gruß Rainer