Bedingungen für GVL-Sockelbetrag?

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Domme

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Hallo!
Die Mitwirkung an einer kleinen CD-Produktion (als Sänger) vor ein paar Wochen hat mich ins Grübeln gebracht...

Wie gesagt, habe ich in einem kleinen Ensemble-Chor bei einer CD-Produktion mitgewirkt und hierfür ein (recht bescheidenes) Honorar erhalten. Die CD erscheint unter dem eigenen Label des Produzenten (der mich auch bezahlt hat).
Zusätzliche hierzu empfahl er mir, mich bei der GVL anzumelden, um hierüber noch einmal einen "Sockelbetrag" (oder so ähnlich) für meine Interpreten-Leistung zu erhalten.
Die Formalia für diese Anmeldung habe ich ausgefüllt und harre nun der Dinge.

Vorab möchte ich aber doch gern wissen, was die Bedingungen für Zahlungen durch die GVL sind: Muss der Label-Eigentümer nachweisen, dass die CD tatsächlich im Radio gespielt wurde?
Muss die CDs zu bestimmten Sendanstalten versandt werden? Ansonsten könnte man doch bei eigentlich jeder CD-Produktion (die über ein "befreundetes" Label läuft) Interpreten-Honorare bei der GVL geltend machen, oder?

Beste Grüße und herzlichen Dank von einem leicht verwirrten
Dominik
 
Hallo Dominik,

Muss der Label-Eigentümer nachweisen, dass die CD tatsächlich im Radio gespielt wurde?
Große Radiosender (vor allem die öffentlich-rechtlichen) schicken ihre Playlists grundsätzlich an die GVL zur songgenauen Abrechnung
Kleinere Radiosender zahlen einen Pauschalbetrag der in einen großen Topf landen- hier bringt es tatsächlich etwas, wenn sich der Labelbetreiber (oder wer auch immer drum kümmert, die Airplays der GVL mitzuteilen.

Muss die CDs zu bestimmten Sendanstalten versandt werden?
Für die Abrechnung ists völlig egal, woher der Sender die CD hat. Wenn man den Sendern Muster schickt, erhöht es natürlich die Chance, gespielt zu werden.

Ansonsten könnte man doch bei eigentlich jeder CD-Produktion (die über ein "befreundetes" Label läuft) Interpreten-Honorare bei der GVL geltend machen, oder?
Im Prinzip ist es genau so.

Ich hoffe, ich habs aus der Erinnerung korrekt zusammengefasst, ansonsten bitte korrigieren!

Gruß
Bernhard
 
Hallo und herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

Dann frag ich mal konkreter:
Nehmen wir an, ich wirke z.B. als Chor-Sänger an einer CD mit und erhalte dafür einen kleinen Obolus, sagen wir 150€.
Dann ist das Honorar, dass ich von der GvL erhalten kann, abhängig von der "zweitverwertungsrelevante Mediennutzung" - wie die GvL das formuliert, sprich: davon, ob (und wie häufig?) die CD in einem (auch nur lokalen Sparten-) Radio gelaufen ist. Richtig, oder? Oder gibt es einen wie oben genannten "Sockelbetrag", den man garantiert ausgezahlt bekommt?

Welche Anforderungen muss die produzierte CD erfüllen, insbesondere: welche Rolle spielt das Label? Wir planen nämlich Ende diesen Jahres eines CD-Produktion (besitzen aber kein eigenes Label). Es wäre natürlich schön, wenn die Mitwirkenden (neben unserem Honorar - das ist doch Voraussetzung, oder?) auch noch einen Beitrag von der GvL bekommen könnten...

Aber das ist wahrscheinlich zu schön, um wahr zu sein, oder?
Wo ist denn bloß der Haken???

Beste Grüße soweit,
Dominik
 
Hi,

schau doch mal da rein, da kann man sich recht gut eine Orientierung über die ganze Problematik verschaffen!

Gruß
Bernhard
 
Hallo!

Das hatte ich mir schon vorher mal durchgelesen. Hat aber meine Fragen nicht vollends beantwortet. Insbesondere heißt es dort ja auch: "Diese [die Zweitverwertung] setzt eine Erstverwertung voraus". Sprich: Ohne, dass die CD im (Lokal-) Radio läuft, gibts auch kein Geld von der GvL für die Künstler (sprich: auch kein Art Sockel- oder Pauschbetrag).
Von großen Radiostationen mit Song-genauer Playlist-Einreichung gespielt zu werden, ist unrealistisch. Was ich mir vorstellen könnte, wäre eine Sendung in einem kleinen Lokal-Radio. Wenn man diese nachweisen würde (muss man das): Wieviel könnte man dann von der GvL erhalten?

Welche Bedeutung hat das Label in diesem Zusammenhang? Ich meine einmal gelesen zu haben, dass die Radiostationen nicht die Songs, sondern die Labels melden? Oder bringe ich da was durcheinander?

Hoffe, ich nerve nicht zu sehr und freue mich auf jede hilfreiche Erläuchtung...

Beste Grüße,
Dominik
 
Hallo Dominik,

wieviel über die GVL zurückkommt, wenn man ein paar lokale Airplays abrechnen kann, kann ich Dir leider auch nicht sagen, auf allzu dicke Einnahmen würde ich hier aber nicht spekulieren!

Das Label ist im Prinzip die Voraussetzung, dass überhaupt durch die GVL die Leistungsschutzrechte wahrgenommen werden, d.h. kein Label, keine GVL.Die meldepflichtigen Radiostadionen melden ihre Playlists meines Wissens mit Songtitel und Labelcode, damit die GVL leichter abrechnen kann - insofern stimmt dann beides ;)

Gruß
Bernhard
 

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