Bearbeitungsgenehmigung für Live?

  • Ersteller wasserhaar
  • Erstellt am
W

wasserhaar

Registriert
21.02.07
Beiträge
2
Reaktionen
0
Punkte
3
Hallo liebe Leute,

wir haben ein sehr geiles neues Konzept für Partymusik,
allerdings mischen wir dabei jeweils zwei Stücke verschiedener Stile zu
einem neuen, wir nennen das morphen und es funktioniert einfach phantastisch. Geht ab wie Pommes!!!

Wir haben jetzt eine [g=420]CD[/g] aufgenommen und ich weiß, dass man sich da die Genehmigung der jeweiligen Verlage/Autoren hohlen muss, da bin ich dran.

ABER brauche ich diese Bearbeitungsenehmigung auch für Liveauftritte?
Ich meine [g=119]GEMA[/g] Gebühren etc. das ist ja klar.
Der Kollege von der [g=119]GEMA[/g] meint eigentlich brauchen wir das nicht (Minimedley), aber der hatte mich auch schon an anderer Stelle mal falsch beraten.

Hängt das vielleicht auch davon ab, ob wir Eintritt nehmen.
Ich würde das alles auch gegen freien Eintritt spielen, ist mir egal, hauptsache mir könnte keiner verbieten diesen Sound zu machen.

Vielen Dank und dickes Lob Euch allen, sehr geiel Kommunity hier,
habe schon viel gelernt vom Durchstöbern.

herzlich
wasserhaar
aka
watadread
 
wasserhaar schrieb:
Hallo liebe Leute,

wir haben ein sehr geiles neues Konzept für Partymusik,
allerdings mischen wir dabei jeweils zwei Stücke verschiedener Stile zu
einem neuen, wir nennen das morphen und es funktioniert einfach phantastisch. Geht ab wie Pommes!!!
So richtig neu ist das allerdings natürlich nicht. Aber wenn es Spaß macht, warum nicht ... ;)

ABER brauche ich diese Bearbeitungsenehmigung auch für Liveauftritte?
Ich meine [g=119]GEMA[/g] Gebühren etc. das ist ja klar.
Der Kollege von der [g=119]GEMA[/g] meint eigentlich brauchen wir das nicht (Minimedley), aber der hatte mich auch schon an anderer Stelle mal falsch beraten.

Hängt das vielleicht auch davon ab, ob wir Eintritt nehmen.
Ich würde das alles auch gegen freien Eintritt spielen, ist mir egal, hauptsache mir könnte keiner verbieten diesen Sound zu machen.
Theoretisch braucht ihr die Genehmigungen. In der Praxis werden die Autoren und Verlage das jedoch nicht mitbekommen, wenn das in kleinerem Rahmen bleibt. Mit dem Eintritt hat das nix zu tun, es geht eher darum, ob die Veranstaltung öffentlich ist oder nicht. Auf einem privaten Kindergeburtstag kannst du in der Hinsicht eben machen was du willst, auf nem Stadtfest vor 1000 Leuten könnte es theoretisch eher Probleme geben, auch wenn es keinen Eintritt kostet.

Je mehr Öffentlichkeit du für die Sache begeisterst, desto mehr musst du in der Praxis drauf achten, dass alles rechtlich einwandfrei bleibt. Rein formal musst du auch für ein Underground Konzert vor 30 leuten allesmögliche anmelden und genehmigen lassen, aber wer macht das schon?
 
Also ohne genau zu wissen, was ihr da tut, wenn du "weißt" (und damit sicher bist), dass du für die [g=420]CD[/g] eine jeweilige, entsprechende Genehmigung brauchst, dann kann man mit Sicherheit sagen, dass das für die Livedarbietung genau so ist.

Ich weiß nun wirklich nicht, wie das ganze klingt. Wenn einfach zwei Stücke ineinander übergehen, ist das wohl tatsächlich noch keine wirkliche Bearbeitung. Beide Stücke sind halt zu melden, abzurechnen, fertig. Das ist bei der [g=420]CD[/g], genau wie bei einem Liveauftritt.

Da du ja aber ohnehin an den Verlagen / Autoren dran bist, spricht ja nichts dagegen, dass eh mit abzuklären.

meint der Gerd
 
Vielen Dank,

ist zwar nicht was ich hören wollte,
aber danke für die Mühe

herzlich
Stephan
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben