Bearbeitungsanfrage

G

Geezer

Registriert
31.03.10
Beiträge
59
Reaktionen
1
Punkte
72
Ich hab mal wieder ein tolles Thema ausgepackt:

Es geht um das Thema "Bearbeitungen". Sollte ich eine solche durchführen wollen, ist dies bekanntlich mit dem Urheber bzw. meistens in erster Instanz mit dem Verlag abzuklären.

Habt ihr Erfahrungen mit sowas gemacht?
Ich habe nämlich keine Ahnung wie ich das am seriösesten machen soll:

- mach ich sowas über einen Anwalt? in good old Briefform? per e-Mail?
- bekommt man dann auch Einzelspuren wenn man diese haben will (setzt zusätzlich die Labelzustimmung voraus, oder)?

Wie ist sowas in der Praxis gehandhabt? Hab z.B. bei Universal Publishing ein eigenes Internetformular dazu gefunden, aber das scheint nicht die Norm zu sein!?

Freue mich über Eure Praxiserfahrungen!
 
Ich kenne das nur so, dass dein Verlag das für dich regelt. Erstmal für dich wahrscheinlich nicht so relevant, aber vielleicht ein Hinweis darauf, wie groß deine Chancen als Privatmensch sind, eine solche Genehmigung zu bekommen. Die meisten Verlage bzw. Künstler werden sich mit einer solchen "Direktanfrage" nicht auseinandersetzen. Das macht für die überhaupt nur Sinn, wenn von deiner Bearbeitung nennenswerte Umsätze zu erwarten sind. Und die Chancen sind bei einem Künstler, der bereits einen Verlag gefunden hat, deutlich größer.
Und - ja, es gibt bestimmt auch Ausnahmen ...
 
Kann ich nur bestaetigen. Habe in den vergangenen Jahren auch immer wieder Anfragen auf Genehmigung einer Bearbeitung gestellt. Los ging's meistens mit der Gema-Repertoire-Seite https://online.gema.de/werke/, um Verlag und Namen des Komponisten und Textdichters zu erfahren. Anfragen gingen dann per Brief, Email oder Online-Formular an den Verlag. In einem Fall wurde ich sogar zu den Urhebern durchgereicht und es dauerte fast ein Jahr bis dann doch ein Nein kam. Bei einem grossen Label habe ich kuerzlich sehr zuversichtlich das Online-Formular ausgefuellt und gedacht: Wenn's schon so ein praktisches Formular gibt, wird die Genehmigung wohl Formsache sein (zumal es sich bei dem Stueck wirklich um einen uralten Schinken von aus den zwanziger Jahren handelte und auf der Seite schon eine Gebuehr stand). Aber Pustekuchen. Innerhalb von zwei Minuten, nachdem ich den Send-Knopf des Online-Formulars gedrueckt hatte, erhielt ich eine Email: "abgelehnt, bitte bestaetigen Sie, dass Sie von dem Projekt Abstand nehmen." Ohne Label im Ruecken ist das offenbar so gut wie unmoeglich. Ein entsprechend kraeftiger Werbepartner koennte wohl auch hilfreich sein. Es muss eben der Rubel rollen..

Aus meiner persoenlichen Sicht sollte man sich das nicht immer gefallen lassen. Klar, kommerzielle Nutzung kommt im Falle der Ablehnung nicht in Frage, aber wenn man wirklich was neues, eigenstaendiges und originelles aus der Vorlage macht (und nur dann), kann man sich schon ueberlegen, ob man nicht die Grauzone der Internet-Plattformen nutzen will. Das birgt sicherlich auch Gefahren, die aber ueberschaubar sind. Und schlussendlich traegt man so auch dazu bei, dass sich die Labels sich den Tatsachen anpassen muessen und sich von ihren Spinnweben befreien. Fuer diese Meinung werd' ich womoeglich hier gleich gerueffelt, aber dass sich die Labels auch bei unkommerziellen Anfragen immer nur bockbeinig stellen, geht auch nicht an.
 
- mach ich sowas über einen Anwalt? in good old Briefform? per e-Mail?

- bekommt man dann auch Einzelspuren wenn man diese haben will (setzt zusätzlich die Labelzustimmung voraus, oder)?

Anwalt muss nicht zwingend sein. Manchmal klappt's auch mit einem freundlichen Telefonat als erste Anlaufstelle.

Einzelspuren haben erst einmal garnichts mit der Erlaubnis zur Bearbeitung zu tun.
Bearbeitung bedeutet erst einmal nur, die Komposition oder zB das Arrangement zu verändern.
 
Für die Bearbeitung des Originals, für einen Remix z.B., brauchst du das Einverständnis ALLER Urheber. Falls das Original mehrere Urheber hat, musst du bei allen nachfragen (oder bei den entsprechenden Verlagen) - da meisten auch irgendwelche Sub-Verlage involviert sind, sind die auch zu fragen - dagegen ist ein Behördengang ein Kinderspiel :) Wenn du also sehr viel Zeit hast, setz dich ans Telefon. Viele Verlage verlangen auch einen Vorschuss.

Wenn du Originalaufnahmen verwenden willst, brauchst du außerdem die Erlaubnis der entsprechenden Plattenfirma. Die meisten wollen dafür eine Gebühr, Universal z.B. verlangt mind. 3000 Euro Vorschuss.
 
Coversongs sind doch de facto auch Bearbeitungen.

Wie sehen da Eure Erfahrungen aus?
 
Coversongs sind doch de facto auch Bearbeitungen.

Ein Cover ist eine 1 zu 1 Umsetzung des Originals, sprich es werden die selben Noten gespielt und der selbe Text verwendet ohne Abweichungen. Alles andere ist eine Bearbeitung!
 
Coversongs sind doch de facto auch Bearbeitungen.
nee, ganz anders - dafür braucht's eben keine Zustimmung des Urhebers, sondern lediglich entsprechende Angaben bei der Anmeldung ...
 
Der Punkt ist doch der: WO ist der Übergang? Ich finde die allgemeine Definition von Cover nicht eindeutig genug... wie ist das zum Beispiel bei einem schnelleren Tempo? Weglassen von Instrumenten??

Ich würde im Zweifel das immer als Bearbeitung clearen lassen.
 
Der Punkt ist doch der: WO ist der Übergang?

Darüber kann man bei jedem Song und jedem Cover vortrefflich streiten.
Eine Anleitung gibt es nicht.

2 Deadnotes weglassen, 2-3 bpm schneller oder eine Strat statt einer Paula isses dann aber meistens noch nicht ;)
Letzteres hat auch nichts mit der Komposition zu tun.

Ich würde im Zweifel das immer als Bearbeitung clearen lassen.

Ja klar, weil der Aufwand bzw die Erfolgsaussichten auch nur ansatzweise vergleichbar sind.

Eine mehr oder weniger eindeutige Coverversion wirst du uU aus einem ganz einfachen, anderen Grund nicht als Bearbeitung durchbekommen:
Warum soll dir der Urheber was vom Kuchen abgeben, wenn du den Song eigentlich eh nur nachspielst?
 
Ja ich meinte damit auch mehr so eine Art Zwitter:
eine geclearte Coverversion... frei nach dem Motto: Jungs, ich will covern, bitte genehmigen.
 
Wie sieht das denn z.B. bei den Sachen, die The Bosshoss gemacht haben aus? Ein Blick in die GEMA Datenbank zeigt mir keine Bearbeitungen sondern nur Anmeldungen unter den Sonstigen Personen, was wahrscheinlich die Cover Anmeldung ist, richtig?
 
Ja ich meinte damit auch mehr so eine Art Zwitter:
eine geclearte Coverversion...

Das bei 99,9389% der GEMA-Mitglieder als Urheber unnötig.
 
Der Punkt ist doch der: WO ist der Übergang? Ich finde die allgemeine Definition von Cover nicht eindeutig genug... wie ist das zum Beispiel bei einem schnelleren Tempo? Weglassen von Instrumenten??

Ich würde im Zweifel das immer als Bearbeitung clearen lassen.
Im Zweifel würde ich das auch tun. Was du als Beispiele nennst, begründet aber überhaupt keinen Zweifel. Es geht um die Komposition, nicht um die Instrumentierung oder das Spieltempo.
 
Kein Mensch braucht eine 1:1 nachgespielte Coverversion als veröffentlichte Aufnahme.

Und warum sollte denn auch ein Coversong Erfolgreich werden, wenn er doch nur 1:1 dem Original entspricht?
 
(...) Und warum sollte denn auch ein Coversong Erfolgreich werden, wenn er doch nur 1:1 dem Original entspricht?

lalala.gif

https://recording.de/Community/Forum/Community_und_Events/Community/151298/Thema_1.html#Scene_1
 
Vielen Dank für den Link, Ferris! Vielleicht bin ich zu blöd, aber ich sehe in vielen von diesen Covern keine 1:1 entsprechende Neuvertonung der Komposition. Allein schon dieses tolle Beispiel von Jan Wayne's Version von "Because the Night" ist bezeichnend. Dieser Hardtrance-Part in der Mitte und "Jan Wayne's gonna move ya!" war sicherlich weder in Springsteens noch in Smiths Versionen :)

Ich weiss ja auch nicht, aber ich finde es weiterhin sehr kritisch bzw. nicht eindeutig und denke, dass da viele entweder noch Verträge im Background schließen ODER es einfach drauf ankommen lassen. :-(
 
Das bei 99,9389% der GEMA-Mitglieder als Urheber unnötig.

Hierzu noch ein Frage, wenn das so unnötig ist, für was ist die Verwendungsgenehmigung der GEMA? Es gibt auch noch eine Bearbeitungsgenehmigung also muss die etwas anderes sein??
 
Mit der Verwendungsgenehmigung bestätigst du, dass dein Werk Teil eines neuen Werks werden darf.
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben