Bandübernahmevertrag und Labelcopy

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Monua

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In nicht- kommerziellen Genres wie Deep House, Tech-House oder auch Lounge kursieren sehr undurchsichtige Verträge.

Was auch nicht weiter tragisch ist, solange sich Label und Produzent verstehen, die Zahlungen rechtzeitig erfolgen und alles im Rahmen bleibt.

Aber was ist denn wenn es dem Produzent zu bunt wird, er den Vertrag gerichtlich anfechtet und gewinnt?

Dann hat ja das Label sozusagen monate bzw. jahrelang unrechtmäßig einen Track vertrieben.

Muss dann das Label die Erlöse zurückzahlen oder wie verhält sich das?
 
Der Grundsatz: Wenn ein Vertrag sich als unwirksam/nichtig herausstellt, muss der Vertrag rückabgewickelt werden. Das heißt, jede Seite muss herausgeben, was sie in Folge der bisherigen Durchführung des Vertrages erlangt hat.

Das Label müsste:
- die Verwertungsrechte an den Produzenten zurückgeben
- alle aus der Verwertung gezogenen Nutzungen, also Einnahmen aufgrund der Verwertung herausgeben.

Der Produzent müsste:
- herausgeben, was er vom Label erhalten hat. Das können zB Dienstleistungen sein, die das Label erbracht hat. Weil man Dienstleistungen nicht zurückgeben kann, muss deren Wert ersetzt werden. Dabei kommt es darauf an, was für die Dienstleistungen üblicherweise zu zahlen ist. Wenn es dumm läuft, ist das genau die Beteiligung die zwischen Label und Produzent vereinbart wurde, so dass das Ganze zu einer Nullrechnung wird. Wenn aber irgendwelche Wucherbeteiligungen vereinbart wurden oder das Label gar nichts gemacht hat, sieht das natürlich anders aus.

Modifizierungen können sich aber ergeben, ja nachdem warum der Vertrag unwirksam/nichtig ist.
 

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