Ja, ich bin jetzt mit der Nase in den thread gestoßen worden. *stupf*
Notar bringt Euch da wenig bis nichts. Wir haben es beim Bandnamen nicht mit dem urheberrecht zu tun, sondern mit Namensrecht und ggf. Markenrecht.
Da kommt es einerseits auf den eigenen Namen an, wenn man den denn benutzt, oder auf den (über)regionalen Bekanntheitsgrad. Beispiel: Wenn ich meine Sachen unter Rainer-Musik veröffentliche, dann ist das mein Name, den ich von Geburt an habe, und das kann mir wohl keiner untersagen.
Bei erfundenen Namen ist es etwas anders. Z.B.: Ohne Gewähr (!) meine ich, dass die Prinzen alleine aufgrund ihrer Bekanntheit und Verwendung ihres Namens im Geschäftsverkehr ein Markenrecht an ihrer Marke "Die Prinzen" erworben haben und es demzufolge anderen, unbekannten Bands untersagen dürften, sich genauso zu nennen. Es könnte sogar egal sein, wie lange die anderen schon diesen Namen benutzen.
Wenn wir jetzt aber eine bayersiche Band und eine Schleswig-Holsteinische Band haben, die in ihrer Heimat ungefähr gleich unbekannt sind, sich "Die Kuhfladen" nennen und ihre Musik nach Hessen exportieren und sich nun um den dortigen gemeinsamen Absatzmarkt streiten, dann glaube ich (wiederum ohne Gewähr), dass es darauf ankommt, welche Band den Namen schon länger hat.
Am sichersten ist die Eintragung des Bandnamens ins Markenregister, meine ich. Das Patentamt prüft auch, ob der Eintragung andere Markenrechte entgegenstehen, das kann man beantragen.
Von der Sache mit der o.g. Musikerzeitung habe ich keine Ahnung und kann dazu null sagen.
Gruß Rainer