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auf der suche nach bandnamen zu ergebnis gekommen. bei google in " " gesucht, ohne treffer. heißt das das es den namen wohl noch nicht gibt? kann oder sollte man den schützen ?
 
Digit_AL schrieb:
auf der suche nach bandnamen zu ergebnis gekommen. bei google in " " gesucht, ohne treffer. heißt das das es den namen wohl noch nicht gibt? kann oder sollte man den schützen ?

Ich würds machen, ich weiss nur nicht wie?

Hatte mal ne Band die sich "Couch Club" nannte und komischerweise hab ich dann im letzten Jahr ein Plakat gesehen auf dem eine Band mit eben diesem Namen geworben hat. War aber niemand aus meiner alten Band dabei :(

Schade, ich fand den Namen für eine Band sehr witzig und ärgere mich ein bischen das wir den damals nicht gesichert haben :(
 
wer schonmal im net nach musik gesucht hat wird wissen das es wohl fast keinen namen nicht schon gibt, ich war jedenfalls erstaunt.
 
Ich hab mal (hier?) gelesen, dass ein Bandname erst nach dem ersten Release geschützt ist. Stimmt das? Oder gibts auch ne Möglichkeit beim Patentamt..? Wenn ich meine Songs bei einem Notar schützen lasse, wo die [g=420]CD[/g] samt Booklet und darauf stehendem Bandname mit dabei ist, müsste das doch auch zählen, oder..?!
 
der selbstgeschriebene song gilt ja auch als geistiges eigentum sobalt er erdacht ist und beweisbar sobald er notariel hinterlegt ist. also schnell ne schrottproduktion beim notar abliefern wo der geniale bandname draufsteht?
 
Hallo

man kann nach §5 Abs.1 MarkenG. für seinen Namen Titelschutz beantragen.
Kann man z.Bp. in der "Musiker" -zeitung machen. Kosten €25. Damit wird angezeigt, das der Name geschützt wird.

Hartmut
 
*push*

(weil EarlGrey gerade Online ist..) ;)
 
was heisst denn "das kann man z.b. in der "musiker"-zeitung machen" ???
musiker zeitung? kan man das osnt irgendwie im internet erreichen? weil 25 euro wär es uns auf jeden fall wert unseren namen zu behalten, denn wir haben immerhin schon eine EP rausgebracht und verkauft, und dann wollen wir den namen auch beibehalten!

danke für jede antwort!
 
....niemand?
 
Sehe ja dass ihr eine Seite bei MySpace habt, dort kann man genau sehen wann ihr auch mit eurem Namen registriert hat. Für mich ist das auch Beweis dass ihr ab Datum X bewusst den Namen für eure Band benutzt habt. Wenn man sich dann auch noch eine richtige Homepage dazu holt, wird dort ja auch angezeigt wann sie registriert wurde. Also im Notfall sind dass für mich rechtlisch gesehen schonmal genug Beweise dass euch der Name zusteht... wenn hier jemand Jura studiert dann korrikiert meine Aussage sofern sie falsch ist.
 
da gibt es nur ein kleines problem, es gibt dummerweise daschon eine band die genauso heisst....und die sind länger bei myspace als wir!
aber wir wussten wirklich nicht dass es die gibt!!
wir waren auch shcon vorher bei purevolume. und was ich mit sicherheit weiss, ist dass die andere band aus england wohl noch keine [g=420]cd[/g] veröffentlichung hatten, weil sie erst vor kurzem überhaupt ein lied zu ihren account gestellt haben und wir von anfang an unsre lieder da hatten und sogar shcon cds verkauft hatten...deshalb bin ich so scharf drauf dass wir unsern namen sichern lassen können damit es da keine probleme gibt, weil namen wechseln wenn den ein paar leute schon kennen und man schon cds verkauft hat ist so ziemlich das shclimmste was passieren kann!

also für jede kleine info wegen namenssicherung wär ich sehr dankbar!
 
Wenn ich meine Songs bei einem Notar schützen lasse, wo die [g=420]CD[/g] samt Booklet und darauf stehendem Bandname mit dabei ist, müsste das doch auch zählen, oder..?!

Aah, schön, dass der Thread wieder aus der Versenkung geholt wurde.
WIE sieht es denn nun aus? Kann man den Bandnamen beim Notar ebenfalls mit der [g=420]CD[/g] mit schützen lassen??? Weiß das jemand..?
 
würde mich auch mal interesieren...
 
p-p-p-p-p-push ;)

Ist der Early denn im Urlaub..?! :p
 
Ja, ich bin jetzt mit der Nase in den thread gestoßen worden. *stupf* :D

Notar bringt Euch da wenig bis nichts. Wir haben es beim Bandnamen nicht mit dem urheberrecht zu tun, sondern mit Namensrecht und ggf. Markenrecht.

Da kommt es einerseits auf den eigenen Namen an, wenn man den denn benutzt, oder auf den (über)regionalen Bekanntheitsgrad. Beispiel: Wenn ich meine Sachen unter Rainer-Musik veröffentliche, dann ist das mein Name, den ich von Geburt an habe, und das kann mir wohl keiner untersagen.
Bei erfundenen Namen ist es etwas anders. Z.B.: Ohne Gewähr (!) meine ich, dass die Prinzen alleine aufgrund ihrer Bekanntheit und Verwendung ihres Namens im Geschäftsverkehr ein Markenrecht an ihrer Marke "Die Prinzen" erworben haben und es demzufolge anderen, unbekannten Bands untersagen dürften, sich genauso zu nennen. Es könnte sogar egal sein, wie lange die anderen schon diesen Namen benutzen.
Wenn wir jetzt aber eine bayersiche Band und eine Schleswig-Holsteinische Band haben, die in ihrer Heimat ungefähr gleich unbekannt sind, sich "Die Kuhfladen" nennen und ihre Musik nach Hessen exportieren und sich nun um den dortigen gemeinsamen Absatzmarkt streiten, dann glaube ich (wiederum ohne Gewähr), dass es darauf ankommt, welche Band den Namen schon länger hat.

Am sichersten ist die Eintragung des Bandnamens ins Markenregister, meine ich. Das Patentamt prüft auch, ob der Eintragung andere Markenrechte entgegenstehen, das kann man beantragen.

Von der Sache mit der o.g. Musikerzeitung habe ich keine Ahnung und kann dazu null sagen.

Gruß Rainer
 
danke!! ....aber mal ne dumme frage...wie komme ich denn am einfachsten zu mich im markenregister einzutragen...kann man das online machen??oder wo muss man wenn hingehen??

danke!
 
gibs nich, ein [g=429]threat[/g] von mir ist aus der versenkung aufgetaucht, ganz von allein. :D
 
Meines Wissensstandes nach, lässt sich ein Bandname nicht merkenrechtlich Schützen. Gut, wenn man sich jetzt was frei erfundenes ausgedacht hat wie z.B. Nike, CocaCola, Persil, Adidas um ein paar bekannte namen zu nennen geht das eventuell noch, aber nen normalen Namen, der lediglich aus dem normalen Sprachschatz gegriffen wurde kann nicht markenrechtlich geschützt werden, da man dann ja jedem untersagen könnte dieses Wort zu verwenden. Also nehmen wir mal an ich nenne meine Band "teuflische Gottesanbeter" dann müsste mir jeder Bibelverlag, jede Wachturmdruckerei usw. Gled für die verwendung meines Markennamen zahlen. Das ist natürlich nicht Sinn und Zweck.

Da bei Künstlern bzw. Pseudonymen im Allgemeinen aber ein Bedarf besteht Missverständnisse zu vermeiden, gibt es (und da bin ich mir fast 100% sicher) eine Regel, die besagt, dass im Streitfall der Künstler den Namen behalten darf, der damit zuerst etwas offiziell unter diesem Namen veröffentlicht hat. Ob das nun ne selbstgebrannte [g=420]CD[/g] oder n MajorDeal-Produkt ist, ist da egal, allerdings muss das nachweisbar sein.

Wenn ihr z.B. zig Leute habt, die bezeugen können, dass ihr eure [g=420]CD[/g] bereits 2004 veröffentlicht habt, dann bringt es dem anderen nichts 2005 bei der [g=119]GEMA[/g] was angemeldet zu haben.

Bring mal wieder mein Lieblingsbeispiel wie bei jedem Thread zu diesem Thema (diese Diskussion gabs schon so ermüdend oft ;)):
Die Allianz

Der eine oder andere wird die "Band ohne Namen" noch kennen. Die ursprünglich "Die Allianz" genannte Gruppe musste aufgrund einer Unterlassungsklage einer großen Versicherung (dreimal dürft ihr raten welche) den Namen ablegen. Das Urteil kam keineswegs zustande, da "Allianz-Versicherung" ein eingetragener Markenname war (das geht nämlich wo oben schon erwähnt nicht) sonder da sich die Allianz im wahrsten Sinne des Wortes "einen Namen gemacht" hat. Dadurch konnte die Unterlassungsklage wegen Rufschädigung Erfolg finden...
 
@benS: Das ist ja fast schon Thread-Spamming! ;) Da antworte ich 2,3 Threads weiter unten zum Thema, und erwähne die Allianz, und da kommt keine Antwort und jetzt kommst du so! ;)

Nike ist übrigens nicht frei erfunden, das ist afaik die griechische Siegesgöttin gewesen.

Zum Markenschutz, wenn ich teilweise sehe, was Adidas z.B. gerichtlich gestützt, verbieten lässt, was auch nur annährend wie 'DIE drei Streifen' (vgl. DER eine Ring :D) aussieht, also manchmal auch 2 oder 4 Streifen, oder auch nur bei ner Jogginghose mit Seitenstreifen und links und rechts davon abgesetzter Naht, da wunder ich mich schon, was man alles schützen kann.
 
Der Markenschutz geht aber nicht so weit, dass bloße Namensgleichheiten zu einem Unterlassungsanspruch führen würden. Es kommt drauf an, in welcher Sparte Du tätig wirst. Beispiel nochmal die Prinzen: Die machen Musik und lassen sei unter ihrem Bandnamen vertreiben. Bahlsen oder das Unternehmen, das bahlsen übernommen hat, kann aber die Prinzen nicht wegen Markenrechtsverletzung an seiner "Prinzenrolle" dran kriegen, schon weil dieses Produkt einen ganz anderen Markt bedient. Kekse und Musik sind doch recht verschiedene Produkte, nicht wahr? ;)

Es geht natürlich nicht nur um Markenrecht, sondern auch um Namensrecht. Welches Recht da maßgeblich anwendbar ist, hängt vom konkreten Fall ab.

Gruß Rainer
 

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