Bandmitglied steigt aus. Welche Rechte?

und wie ist das bei harmonien?

nehmen wir an ich schreib ne harmonie, sänger schreibt nen text und melodie drüber...

veröffentlicht es aber dann unter eigener regie, allerdings mit anderer instrumentierung?
 
Meiomei,
Man fängt ja auch keinen Streit an an,wenn bei den Frauen die Menstruation einsetzt.
Versucht euch wieder zusammen zu raufen.
Die CD würde ich garnicht mehr rausbringen wollen mit ihrer Stimme,selbst wenn sie ihre Zustimmung geben sollte.
Das bringt ja nix,wenn sie nicht mehr mitwirken will.
Nehmen wir doch mal an,ein Veranstalter bekommt eine Cd oder hört Songs auf eurer Seite an.
Jetzt denkt der sich,hey,die sind garnicht mal schlecht,die könnte ich mal als Vorgruppe für Band xy nehmen.
Dann sagt ihr,ja sehr gerne,aber die Sängerin is nich mehr.
Das frustet dann aber richtig.
Sucht euch ne neue Sänger/in wenn ihr euch nicht wieder vertragen könnt.
Schreibt neue Texte,dadurch ändert sich stellenweise auch die Melodie.
Alles ist schon mal dagewesen,das dürfte schwer und vorallem teuer werden das einzuklagen.
Vorallem wird es ein pipi Streitwert werden bei Demos.
Wer wird das beurteilen ob ihr da ein paar Hits darunter habt,der Bohlen?
Eine art mündlicher Vertrag besteht meiner Meinung nach schon,alleine schon weil sie sich mit euch eingelassen hat,hat sie den algemeinen Rechten und Pflichten einer Band zugestimmt.
Wenn noch Liveauftritte anstehn,könntet ihr der auch an die Karre pinkeln,weil ihr ohne sie garkeine Autritte mehr angehen könnt.
Ganz schnell absagen bevor da noch böse Post kommt.
Vielleicht bekommt ihr dann ne Klage wegen Beleidigung,weiss ja nicht womit ihr sie vergrault habt
smil451c7211b9e19.gif

Aber erstmal versuchen sich nett zu einigen,das es erst garnicht zu irgendwelchen rechtlichen Schritten kommt und das dann mit allen Bandmitgliedern schriftlich festlegen.
Alles andere is Spekulatius.
bluebubbler Harmonien sind nicht rechtlich geschützt,kannste also knicken.
Wenn das so wäre,dürfte Heute keiner mehr Musik veröffendlichen.

[Geändert von <a href="https://recording.de/myRecording/Profil/alpenjodel">alpenjodel</a> am 12.01.2010 19:48 Uhr]
 
LACH....Mädels vor oder während der Menstruation.....HILFÄÄÄÄÄ!
 
Rotten schrieb:
LACH....Mädels vor oder während der Menstruation.....HILFÄÄÄÄÄ!

Ja,sind die dann nicht ätzend
smil451c7211b9e19.gif
 
Sucht euch einen Sänger.
Frauen haben in einer Bands nix verloren.
Randy
 
Also ich finde, so ne Keyboarderin kann ne Band schon optisch aufwerten
smil451c7211b9e19.gif
 
randy schrieb:
Sucht euch einen Sänger
Frauen haben in einer Bands nix verloren.
Randy.

LACH...wer will schon dauernd männliche Hackfressen sehen....

@ Ardath...du denkst doch schon wieder an Kimberley Goss, wa?

Ich sach nur...Sex sells...feddich ab.
 
Ich würde mal mit Ihr zusammensitzen und das ganze bereden betreffend Melo, Text u.s.w.
 
Aber wie ist es dann mit der Gesangsmelodie? Dürfen wir die wenigstens weiterhin verwenden? Die kam auch von ihr

@Samp:
Wie EarlGrey schon schrieb, kommt es zunächst auf die Schutzfähigkeit an. Erreicht die Melodie die notwendige Schöpfungshöhe nicht (wovon aber auszugehen sein dürfte), könnte ihr damit machen, was ihr wollt.

Ist der Beitrag aber schutzfähig und haben mehrere zusammen den Song komponiert, seid ihr Miturheber. Ihr könnt dann das Werk nur gemeinsam verwerten. ABER: Ein Miturheber darf seine Einwilligung in Verwertungshandlungen nicht wider Treu und Glauben verweigern. Wenn es also ein toller Song ist, den ihr weiter spielen und verwerten wollt, ginge das möglicherweise, wenn die Gute keine trifftigen Gründe dafür hat, ihre Zustimmung zu verweigern. Dann ließe sich nämlich der Anspruch auf Einwilligung in die Verwertung ggf. sogar gerichtlich durchsetzen.

Eine ähnliche Regelung gibt es übrigens auch für die Rechte der ausübenden Künstler. Dort gilt das für Darbietungen, die von mehreren Künstlern gemeinsam erbracht worden sind, soweit sich die Anteile der einzelnen Mitwirkenden nicht gesondert verwerten lassen. Hier wird es dann knifflig, weil sich die Frage stellt, ob die Gesangsspur einer Songproduktion theoretisch gesondert verwertet werden kann. Dies wird man im Ergebnis wohl bejahen müssen. Man kann ja z. B. den gesamten Rest problemlos austauschen. Zur Verwertung der Gesangsaufnahme braucht ihr also tatsächlich die ausdrückliche Einwilligung der Sängerin.

tomaxx
 
....um das mal ein wenig zu reduzieren:
es geht hier offensichtlich um ´ne Band im "Demo" Status....

Bekanntlicherweise lösen sich Bands nach irgendwelchen Aufnahmen so oder so mal ganz gerne auf.

Her erreicht die Problematik wohl aber kaum die Schwere um sich über gerichtliche Schritte zu unterhalten.

Ehrlich gesagt...ich weiss nicht, wo das Problem ist, ne neue Sängerin zu engagieren bzw nen neuen Song zu schreiben.

Sowat passiert letztendlich jeden Tag...mit anderen Worten...man kann sich den Aufwand sparen und fertig.
 
Rotten schrieb:
....um das mal ein wenig zu reduzieren:
es geht hier offensichtlich um ´ne Band im "Demo" Status....

Hast ja Recht. Aber zunächst interessiert ja die Rechtslage (auch allgemein für andere vergleichbare Fälle). Inwieweit die rechtlichen Mittel und Wege dann im konkreten Fall ausgeschöpft werden oder nicht, ist eine nachgelagerte Frage, die letztlich der Fragesteller für sich entscheiden muss.

tomaxx
 
...auch wieder wahr...
smil470009513826a.gif
 
Bei mir stellt sich eine ähnliche Frage und weil das hier grad so schön paßt wollte ich keinen neuen Thread eröffnen.

Nach knapp 25 Jahren haben mein Kollege uns getrennt.
In dieser Zeit habe ich sehr viele Playbacks erstellt in Form von Midi-Files, MP3 oder Kombinationen daraus.
Einige hat er gebracht, allerdings habe ich fast alle nachbearbet und angepaßt.

Jetzt verwehrt er mir Zugriff zu den Dateien und behauptet, daß alle seine sind. Er geht sogar soweit, daß er alle Daten mitgenommen hat und frecherweise behauptet, er weiß von nichts.
Daß die Daten im PC-Liveplayer vorliegen ist ja klar, wir haben ja lange damit öffentliche Auftritte gespielt. Also sind schon Zeugen vorhanden.
Wenn er oder bei seiner Behauptung bleibt? Ja er ist sogar imstande und löscht sie. Er kann sie sich ja auf den USB ziehen. Aber ich habe gar keine Möglichkeiten mehr.
Was tun?
 
Zum Anwalt gehen und sich mal genau erkundigen.

In nem Forum ist das fürher oder später nur Spekulation...ausserdem kann dein Anwalt eventuell Schritte einleiten bzw einiges abklopfen.
 
Da sieht leider ziemlich bescheiden aus...

wenn das wirklich zu befürchten steht, dann evtl. einstweilige Verfügung gegen ihn beantragen und dann im sicherlich folgenden "Hauptsache-Verfahren" alles an Beweismitteln auffahren, was geschrieben ist oder Beine hat.

Oder doch eher unter "Lebenserfahrung" ablegen? Keine Ahnung...
 
Beschwer Dich nicht, Torn.
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