Band neu gegründet Gema, GVL ???

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Hookersparadise

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Servus erstmal,

Hab seit ca. nem halben Jahr ne neue Band gegründet und hab jetzt so einige Fragen an euch

Wir Komponieren eigene Stücke die wir demnächst mal auf ne eigenproduzierte Demo-[g=420]CD[/g] packen wollen und die dann auch auf bestimmten Konzerten den Veranstaltern zukommenlassen wollen ( sozusagen als Promotion [g=420]CD[/g]) Muss ich die Lieder bei der [g=119]Gema[/g] und/oder GVL anmelden?

Worin besteht überhaupt der unterschied zwischen beiden?

Desweiteren habe ich noch ein Problem, würde gerne ein Lied aus einem einzelprojekt von mir mit in die derzeitige Band übernehmen, das Lied hab ich bei einem früheren Freund im Studio aufgenommen wo er auch die Drums eingespielt hat, jedoch hab ich ihm gesagt wie ers spielen soll da das ja MEIN Projekt war. Er hat dann dieses besagte Lied und noch ein weiteres für mich eingespielt. Das blöde war nun nur das er eines der 2 lieder hinter meinem Rücken an einen Sampler verkauft hat und ein Paar hundert euro und freicd's eingesackt hat wobei er die kompletten Urheberrechte an den Vertreiber verkauft hat. Er meinte er habe ja auch mitgespielt und es sein gutes recht sei. Bei der [g=119]Gema[/g] war natürlich nichts angemeldet da ich die Lieder nur für mich wollte und nicht vermarkten.

Kann der das einfach machen?
Und hat er auch ansprüche auf das lied das ich bei ihm aufgenommen habe wo er damals die drums einspielte? Gesang, Melodie und alles andere war ja schließlich von mir!!

Wär euch sehr dankbar für ein paar antworten weil mich die ganze sache ganzschön beschäftigt.

MFG Hooker
 
IMOI brach man eine Demo [g=420]Cd[/g] nicht bei der [g=119]Gema[/g] anmelden... Wozu.. Wird nicht im Radio gespielt, also brauch nan auch niemanden der die Kohle dafür einsammelt. [g=119]Gema[/g] wird erst mit nem Deal bei nem Label interessant....

Kannst du nachweisen, dass es dein Song ist? Falls nicht, hast du verloren... Is ja Mal ein netter Kollege... ;-)
 
Ich wollte mich da auch mal informieren.. was ist der Unterschied zwischen [g=119]Gema[/g] und GVL?
Aber ich muss mich doch auch da anmelden, selbst wenn ich keinen Deal mit nem Label machen will?! sonst könnten die songs ja einfach geklaut werden..

Wenn der Typ die Rechte verkauft hat, gibts wohl kein zurück mehr.
 
naja, das ein Song geklaut wird, is schon recht abwegig...
 
Hi, die Copyright rechte zu Eurem bzw. Deinem Song kann er nicht verkaufen. Was er übertragen kann sind die Veröffentlichungsrechte an der Aufnahme.

Da er nach deinen Aussagen nur ausführender Musiker war und nach Deinen Anweisungen eingespielt hat, wäre er kein Mitautor.
Das Problem ist, du musst versuchen nachzuweisen, das der Song von Dir und nicht von ihm ist.

Für die Sachen die du jetzt mit deiner Band schreibts und die ihr auf eine [g=420]CD[/g] brennen wollt braucht ihr keine Gemaanmeldung und auch keine Anmeldung bei der GVL.

Wenn du den Song, den dir der Kollege geklaut haben soll spielen möchtest und du keinen Beweis hast, das es Deiner ist und der Kollege den Song bei der [g=119]gema[/g] angemeldet hat, muesstest du für das spielen des Songs live und das pressen/brennen einer Aufnahme des Songs auf einem Tonträger [g=119]gema[/g] gebühren bezahlen.

Noch einmal zurück zu deiner Aufnahmen mit dem Drummer. Auch wenn er jetzt behauptet das es sein Song ist und du das Gegenteil nicht beweisen könntest, wenn du bei der Aufnahme des Songs als Musiker gespielt hast, hätte er einen Vertrag mit dir abschliessen muessen um die Veröffentlichung auf einem Sampler abzusichern.

Du musst ihm die Veröffentlichungsrechte an der Aufnahme, an der du als Musiker beteiligt bist übertragen haben, damit er die veröffentlichen darf.

Da du das nicht getan hast, kann er die nicht einfach an eine andere Plattenfirma zwecks Samplerveröffentlichung übertragen.

Jetzt könntest du dich an ihn wenden und an die fFrma die den Sampler veröffentlicht hat und ihnen rechtlich auf die Füße treten.

Die Anmeldung eines Songs bei der [g=119]gema[/g] ist kein Copyrightschutz !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Man kann nach deutschem Recht nicht sein Urheberrecht an jemand anderem veräussern. Man bleibt der Urheber des einmal geschaffenen Werkes.
 
Die beste Erklärung was die [g=119]Gema[/g] und was die GVL macht bieten ihre Hompages.

www.[g=119]gema[/g].de
www.gvl.de

Jede Gesellschaft beschreibt da ausführlich welche Aufgaben sie erfüllt. Besser kann man es hier auch nicht sagen. Es geht halt einmal um Urheber- und dann um Leistungsschutzrechte und deren Vergütung, aber das ist da gut erklärt.

Man "muss" in keinem Fall seine eigene Musik bei der [g=119]Gema[/g] anmelden, wenn man kein [g=119]Gema[/g] - Mitglied ist, egal ob man was veröffentlicht oder live spielt. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.

Gemeldet werden muss allerdings eine Tonträgerproduktion. Daraus entstehen aber keine Kosten, wenn nur Musik von Urhebern verwendet wird, die nicht Mitglied der [g=119]Gema[/g] sind.

Das dein Freund bei besagtem Stück mitgespielt hat, räumt ihn nicht das Recht ein zu entscheiden, wann, wo und unter welchen Bedingungen das Stück veröffentlicht wird. Du bist und bleibst der Urheber, der das Recht hat das zu entscheiden und auch Vergütungen dafür zu kassieren. Wenn du den Rest, außer den Drums eingespielt hast, liegen auch die Leistungsschutzrechte dafür bei dir. Das was er da gemacht hat ist nicht legal und du kannst im Grunde klagen dagegen. Dir steht in dem geschilderten Fall ein Großteil des Geldes zu, was er bekommen hat.

Das ist natürlich mit Aufwand verbunden. Ob der gerechtfertigt ist musst du entscheiden, oder dich gute beraten lassen.

Du darfst aber auch nicht einfach die Stücke verwenden, weil der Freund, wenn er die Drums eingespielt hat (auch wenn auf deine Anweisung) ebenfalls Leistungsschutzrechte erwirbt. In dem Fall musst du das mit ihm klären.

Gerd
 
Du darfst nicht einfach die Aufnahme des Stückes verwenden, die dein Freund mit dir eingespielt hat. Den Song als Idee, darfst du schon verwenden ;-)
Das was für Ihn gilt, gilt auch für Dich.
Möchtest du die Aufnahme veröffentlichen, bei der er am Schlagzeug sass, so muss er dir die Rechte dafür übertragen haben.

In der Regel vereinbart man eine Vergütung an den Musiker, das sogenannte Honorar. In einem Vertrag überträgt man dem Produzenten, dem Label das Recht die Leistungsschutzrechte des Musiker wahrzunehmen.

Die [g=119]Gema[/g] ist eine Inkassogesellschaft ähnlich der GEZ.
Sie vertritt nicht die Rechte der Autoren, sondern zieht für die bei ihr angemeldeten Autoren Tantiemen ein.

Ein bei der [g=119]Gema[/g] angemeldeter Autor meldet jedes Stück, jede Songidee bei der [g=119]Gema[/g]. Sobald dieses Lied aufgeführt, oder ausgestrahlt wird zieht die [g=119]Gema[/g] für dich als Autor Tantiemen ein, die sie nach einem Vergabeschlüssel an dich weiterleitet.

Dies gilt auch für deine Stücke auf deiner Internetseite.
Dies gilt auch für Stücke von dir die du live spielst und das konzert selber ausrichtest.

Leider ist der Ausschüttungsschlüssel bei der [g=119]Gema[/g] nicht so wie man sich das als Musiker wünschen würde.
Nehmen wir an du spielst ein Konzert und nimmst 10 Euro Eintritt in einem Raum wo 200 Leute reinpassen, dann musst du an die [g=119]Gema[/g], sagen wir mal 100euro zahlen. Wenn Du jetzt davon ausgehst, das du am Ende des Jahres von der [g=119]Gema[/g] 80 euro deiner 100,- wieder bekommst, hast du dich geirrt.

Viemehr wandert dein Geld in einen großen Topf und jeder Autor bekommt nach einem von der [g=119]Gema[/g] festgelegtem Schlüssel seinen Anteil.
Für die [g=119]Gema[/g] war bisher z.B. eine E Musike Stück (Klassik) mehr Wert als ein Unterhaltungsmusikstück. Ausserdem gibt es wichtigere Autoren, die schon mehr Erfolg mit ihren Stücken haben als Du. (Ich hoffe meine Ausführung entspricht einigermassen der Realität).

Ob du jetzt Gemamitglied werden möchtest musst du selbst entscheiden.
Durch die Gemamitgliedschaft verpflichtest du dich alle Stücke bei denen du Autor bist anzumelden. Du musst im Jahr eine Mitgliedsschaftsgebühr von glaube ich 25 euro zahlen.
Sobald du deine eigenen Stücke spielst, im Internet veröffentlichst, auf [g=420]cd[/g] brennst und verbreitetst musst du dafür Gemagebühren zahlen.
Am Anfang deiner Karriere kann sowas schon mal finanziell hinderlich sein, wenn du einen Hit hast, der Heavy Rotaion läuft und von vielen Bands gecovert wird, sieht das dann wieder anders aus :)

Die GVL sorgt dafür, das der Musiker, der ein Stück im Studio einspielt hat auch seinen Stück von diesem Kuchen erhält.
Der Musiker erhält für die Einspielung ein Honorar. Mit einem Vertrag überträgt er dem Auftraggeber die Verwertungsrechte, also die Erlaubnis die Aufnhamen auf einem Tonträger zu veröffentlichen.
Dies muss der Auftraggeber mit jedem an der Aufnahme beteiligten Musiker tun (habe ich sogar mit mir selbst gemacht ).

Die GVL vergibt an die Plattenfirma einen sogenannten GVL Code den du auf dem Tonträger findest. Läuft Deine Scheibe, die auf dem Label XY veröffentlicht ist im Radio, wird das über den Labelcode der [g=66]Schallplatte[/g] erfasst. Die GVL schüttet die Tantiemen für die Musiker an das Label aus.

Da die Radiostationen keine Lust haben mit jedem Musiker einer Aufnahme einen gesonderten Vertrag zu machen, spielen sie letztendlich Produkte, die über einen Labelcode verfügen. So haben sie nur einen "Vertragspartner", die Plattenfirma, die ja das Recht von jedem Musiker per Vertrag hat und diese aufs Radio überträgt. (ich hoffe auch hier grob richtig)

Für dich als Musiker Mitglied bei der GVL zu werden nur Interessant, wenn du z.B. regelmäßig Studiojobs machst.

Um eine eigene Plattenfirma zu gründen musst du ein Gewerbe anmelden und eine Produktion nachweisen, dann kannst du über die GVL einen eigenen GVL CODE für deine Produktionen erhalten.
Ist Dir der Aufwand zu groß, dann kannst du dir von einem Label einen "leihen". D.h. du darfst auf deinem Tonträger deren Labelcode nennen. Meist verdienen die Labels so indirekt mit, da ja eine Ausschüttung von der GVL erfolgt.

Früher war es leider bei der Abrechnung nicht möglich festzustellen welche der veröffentlichten Platten wofür von der GVL ausgeschüttet wurde.

Ich habe in den 90ern einer Band den Labelcode für eine [g=420]CD[/g] zur Verfügung gestellt, aber auch andere [g=420]CD[/g]´s veröffentlicht (Kriegen ja alle denselben labelcode aufgdruckt). Am Ende des Abrechnungsjahres kriegte ich plötzlich ca 170dm von der gvl für einige Sendeminuten im Fernsehn. Leider konnte ich nicht feststellen, welcher Song meiner Veröffentlichung gespielt wurde. Hätte also z.B. das Geld nicht weiterleiten können.
Daher deckt man solche Ausschüttungen meistens im Vertrag mit dem Musiker ab, z.B. über das feste Honorar, oder über andere Absprachen.

Ich meine die GVL hätte das jetzt verändert, so das man die Möglichkeit hat das rauszufinden, bin mir aber nicht sicher, da ich aktuell keine Ausschüttungen habe :-(
 
Jo, und vielen Dank Attila für die Mühe .
Bitte, bitte, gern geschehen ;-)
 

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