Austieg aus Band

Edced

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Hallo, mitananda!

Ich bin gerade im Begriff meine Band zu verlassen und soll ausgezahlt werden (PA etc).
Jetzt stellt sich für mich die Frage: Ist es üblich/rechtens vom buchhalterischen Wert (da würden für jedes Jahr 20% des Neuwertes abgezogen) auszugehen, wie das meine Ex-Band vorrechnet?

Logischer wäre für mich, wenn vom Praxiswert (z.B, was man bei ebay etc noch für ein Teil bekommen würde) ausgehen würde.

Danke für eure Antworten

Chris
 
Logischer wäre für mich, wenn vom Praxiswert (z.B, was man bei ebay etc noch für ein Teil bekommen würde) ausgehen würde.
Ich sehe das auch als logisch an.
Nennt man das "Wiederbeschaffungswert"?

Aber die deutsche Rechtssprechung ist da ein anderes Thema und dazu kann ich aus Ermangelung an Wissen und Erfahrung nichts weiter dazu sagen.


Gruß mag'
 
Logischer wäre für mich, wenn vom Praxiswert (z.B, was man bei ebay etc noch für ein Teil bekommen würde) ausgehen würde.


Und auch nur darauf würde ich mich einlassen.
 
Erst mal danke euch beiden. Bin gespannt, ob Earl mir was Verbindliches dazu sagen kann.

Gruß
Chris
 
Hm...ich kann da auch nur vermuten...

Normalerweise wird sowas ja abgeschrieben..

Wiederbeschaffungswert?

Kann ich mir nicht vorstellen, aber ihr habt doch sicher vorher Verträge gemacht wo genau diese Dinge geregelt wurden! Das ist doch dann auch ne Grundlage...

Wenn nicht, siehts wahrscheinlich eher mau aus....warten wir auf Earl...da bin ich auch mal gespannt.
 
Normalerweise wird sowas ja abgeschrieben..

Das ist der Punkt, und da dies euch als Band positiv betraf ist es denkbar für mich, dass dieser finanzielle Vorteil rückwirkend geltend bedacht werden muss, wenn einer der Truppe den Laden verlässt, der zuvor ja positiv davon berührt war...

..grübel.....
 
@rotten

Verträge - wenn so was drin festgelegt ist.
Muss man schauen.

@ holgi!

Das ist ein Aspekt, den ich nicht bedacht habe... aber: Wenn die Restband jetzt z.B. die PA verkauft, um was Neues anzuschaffen, bekommen sie trotz deines Einwandes deutlich mehr als ich (anteilsmäßig).

Danke euch beiden
Gruß
Chris
 
aber: Wenn die Restband jetzt z.B. die PA verkauft, um was Neues anzuschaffen, bekommen sie trotz deines Einwandes deutlich mehr als ich (anteilsmäßig).


Ja, und da denke ich mir, dass dieser Mehrwert dann anteilig an dich ausgezahlt werden müsste.
 
Ein Blick ins Gesetz erhellt oft die Rechtsfindung:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__738.html

Im Falle der Auseinandersetzung wäre die P.A. zum Markt- bzw. Zeitwert verkauft worden.
Also erhält man daran seinen Anteil, nicht bloß am Buchwert.
 
Hallo Markusdrums!

Ich hab tatsächlich schon gegoogelt; auf eine so übersichtliche Seite bin ich dabei aber nicht gestoßen -

vielen Dank und Gruß

Chris
 
Hallo edced,

ich stimme auch MarkusDrums zu, ohne jetzt den Link gelesen zu haben.

Steuervorteile bei der Absetzung habt Ihr gemeinsam bereits erhalten. Wenn Du die Band verlässt, bleibt ihr unabhängig davon der Zeitwert der Anlage. Wenn Du dann den geringeren Buchwert erhalten würdest, wäre dies für Dich von Nachteil.

Wenn Ihr die Anlage allerdings so versaut hättet, dass keiner sie mehr haben wollte, dann würde ich mir das mit dem Buchwert nochmal überlegen. :D

Gruß Rainer
 
Wenn Ihr die Anlage allerdings so versaut hättet, dass keiner sie mehr haben wollte, dann würde ich mir das mit dem Buchwert nochmal überlegen.

Hallo, Earl!

Na ja, das müssten ja dann die Roadies wissen ;-)
Ein anderer Aspekt ist (hat mir zumindest ein Kollege mitgeteilt) noch die Tatsache, dass ich den Gewinn voll versteuern muss. Das könnte wiederum bewirken, dass ich in ein "blöde" Steuerklasse komme.
Da frag ich mich dann, ob sich die (wohl unausweichliche) Diskussion überhaupt lohnt.

Vielen Dank und Gruß
Chris

PS: Zur Urheberrecht-Sicherung der Kompositionen: Ist es egal wie viele meiner Werke auf dem Datenträger befindlich sind? Ich würde schon gern alles sichern und im Lauf der Jahrzehnte läppert sich da was zusammen.
 
Hi Chris,

generell würde ich zwar meinen wollen, dass einer bestimmten Steuerschuld wesentlich höhere Einkünfte vorausgehen müssen, sodass sich die Einkünfte generell trotzdem lohnen, aber das ist eine Sache, die Du mit (D)einem Steuerberater klären musst. Wobei wir hier alle ja gar nicht wissen, über welche Beträge Du sprichst.

Wegen PS: ist egal. Es geht nur nach Zahl der Datenträger.

Gruß Rainer
 
Wieder mal ...

vielen Dank, Earl - hier wird man geholfen...

Chris
 
Hi Edced,

ich habe hier einen interessanten Artikel zu Deinem Thema gefunden:
http://www.musikmachen.de/Wissen/Ratgeber/Meine-Band-eine-Freundschaft-fuers-Leben

Da steht zum Beispiel:
Formal gesehen kann ein Bandmitglied nicht gegen seinen Willen ausgeschlossen werden, da ohne entsprechende vertragliche Regelung bei Beschlüssen immer Einstimmigkeit herrschen muss. Aber durch Kündigung eines oder mehrerer Bandmitglieder wird die Band aufgelöst. Im Anschluss daran, kann sich die Band ohne den unliebsam gewordenen Bandkollegen sofort wieder neu formieren. Zu beachten ist jedoch, dass ausscheidende Bandmitglieder Anspruch auf Auszahlung ihres Anteils am Bandvermögen haben. Dazu gehören der Prokopfanteil am Kassenbestand und ihr Anteil am jeweiligen Zeitwert angeschaffter Gegenstände.
...


Clemens
 
mal ne ganz doofe Frage:
Habt ihr überhaupt eine ordentliche Buchführung/Buchhaltung nach HGB in euerer Band gemacht?
Macht eigentlich nur Sinn, wenn die Band zumindest den Status eines Vereins hat oder eben als Unternehmen gewerblich tätig ist bzw. war.
Ansonsten ist eine Regelung nach irgendwelchen Abschreibungsstrategien Schwachsinn. Der Wert von Equipment ist dann natürlich nach dem aktuellen Wiederverkaufswert festzulegen.

Grüße
Cos
 
Ja, da ist alles rechtens und offiziell (eingetragene Kleinfirma osä.)
Aber macht es in dem Fall mehr Sinn den buchhalterischen Wert auszubezahlen?

Gruß
Chris
 
Da es scheinbar keinerlei schriftliche Abmachung dazu gab( denn sonst wäre der Punkt ja berücksichtigt worden) nimmste dein Gear wieder mit und verkaufst es in Eigenregie.
Problematisch wirds wenn Gear gemeinsam gekauft wurde - wurden hierbei keinerlei Absprachen im Vorfeld festgehalten schreit das nach Ärger, je nach Gründen und Art deines Abganges aus der Band sowie der Aufrichtigkeit der Anderen. Ich gehe dann mal von aus, dass auf der Anschaffungsrechnung auch nur ein Name steht und derjengige könnte nun machen was er will.

Zeitwerte sind üblich kann aber wie bereits von anderen gesagt wurde dir nen fetten Nachteil bringen und dann kannste dich auch noch fragen, ob du dich im Rahmen des Freundschaftserhaltes/Konflitkvermeidung draufeinlässt. Nur Not verbuchste das unter Griffs ins Klo und lernst draus -vermutlich ist der Streitwert auch zu gering um nun nen Feldzug anzublasen, wo du eh riskierst nur den Zeitwert im Verhältniss deines einst gezahlten Be(i)trages zu erhalten abzüglich der Kosten für die rechtliche Maschinerie, die dann auf alle oder gar nur einen umgelegt werden.
 

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