alg bezug + veröffentlichte tracks

  • Ersteller Kuntabunt
  • Erstellt am
K

Kuntabunt

Registriert
29.12.11
Beiträge
1
Reaktionen
0
Punkte
2
ich habe aktuell das problem dass ich gerade arbeitslos geworden bin und das amt nun vermutet dass ich einkünfte aus mp3 downloads erziele, da sie zb bei itunes und co zu kaufen sind.
Fakt ist dass ich noch nie eine rechnung an die labels gestellt habe da es meist unter 50 euro war,es handelt sich um ca 10 tracks bei verschiedenen labels.

Meine frage geht nun an diejenigen die schon arbeitslos waren, welche angaben habt ihr gemacht, bandübernahmevertrag?

Mir kommt es so vor dass das amt sich damit nicht zufrieden gibt und enorm nachhagt.
 
Wegen Beträgen <50 Euro würde ich mir da jetzt eh erstmal keine Sorgen machen, vor allem wenn du eh keine Rechnungen etc hast....
 
Das Amt arbeitet nach dem Zuflussprinzip: relevant ist Geld, das Dir tatsächlich während des Bezuges zufließt.
Darüber hinaus kann das Amt von Dir verlangen, dass Du Geld, das Dir zusteht, auch tasächlich eintreibst. Dabei gelten dann diverse Gummiparagraphen bezüglich der Zumutbarkeit. Ist von Fall zu Fall verschieden.

Lege ihnen einfach Auszüge vor und eventuell Ausdrucke der Anzeige Deines Online-Kontos bei ITunes etc
 
gerade arbeitslos geworden?

Bei alg1 interessieriert sich die Arbeitsagentur nicht für Einnahmen nebenher, sondern für die Frage, ob man sich in Vollzeit oder nur als Nebenerwerb selbständig gemacht hat. Meines Wissens ist alles, was wöchentlich unter 15 Stunden liegt, Nebenerwerb und wirkt sich nicht aufs Alg1 aus. Denn Alg1 wird für den Jobverlust gezahlt unabhängig von anderen Einkünften.

Anders sieht es bei Alg2 aus...
 

Ähnliche Themen

Can
    • Danke
  • Artikel
Antworten
11
Aufrufe
50K
oove
oove
Can
Antworten
15
Aufrufe
133K
Asmotiv
A
Narcotic303
Antworten
13
Aufrufe
5K
Yokari
Y
moonbooter
  • Artikel
Interviews Bernd Kistenmacher
Antworten
4
Aufrufe
51K
Marcusssi
Marcusssi

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben