er muss einen nachweis schaffen das er der urheber der idee ist, geschützt ist sie durch das urheberrecht, nur der nachweis der erstellung ist schwierig.
in dem moment wo du eine kreative leistung machst ist sie gesetzlich geschützt.
der tip des vorgängers ist der richtige. er muss irgendwie im streitfall belegen das
er der urheber der idee ist und das könnte er durch die beim notar hinterlegeten kopien machen.
früher gab es tips wie einen an sich selbstadressierten und frankierten umschlag mit der post zu senden indem der song in irgeneiner form zu finden ist (ich lese gerade einschreiben).
ausschlaggebend wäre das datum und die unversehrtheit des umschlages das das werk
zu diesem zeitpunkt existiert hat.
ob das rechtlich reicht, weiss ich nicht.
die anmeldung bei der [g=119]gema[/g] wird irrtümlicherweise gerne als eine schutzvorrichtung
angesehn, ist sie aber nicht !!