Ab wann gibt es Copyright an einem Song?

Leo2

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Hi liebe HR`ler,

bei mir in der Band schreibt der Sänger die Gesangsmelodien und Texte. Die Texte schreib ich teilweise auch mit ihm zusammen.

Ich steuer als zweiter Gitarrist zu der Gitarrenbegleitung des Sängers neue passende Harmonien hinzu, Solos, Gegenmelodien. Diese Beiträge werten das Stück schon ziemlich auf, bzw. verändern es harmonisch so, dass es teilweise auch einen anderen Charakter bekommt.

NUn ist meine Frage, habe ich dann auch ein Copyright an den Songs. Bin ich also mit dem Sänger zusammen gemeinsamer Urheber?

Falls nicht, habe ich ein seoerates Copyright auf die von mir beigesteuerten Riffs, Solos etc.?


Der Drummer steuert ganz nromale Patterns zu den Songs bei. Hat er Copyrights?

Der Bassist schreibt Basslines zu den Stücken, hat er Copyrights?


Besteht ein Copyright an den Songs, wenn man einen Part schreibt, wie z.B. ein instrumentales Outro oder eine Bridge, die auf einer anderen [g=244]Harmonik[/g] basiert?

Danke für eure Anregungen.

Lieben Gruß

leo2
 
hilfe.........!!!!! :x
 
hallo

ich weiß nicht ob meine Informationen noch 100%ig stimmen
aber normalerweise wird die Aufteilung nach dem 12/12 Prinzip gehalten .
Sprich der Verlag bekommt 4/12tel
Die Plattenfirma will auch nochmal 4/12tel
die restlich 4/12tel werde zu gleichen Teilen, sprich 2/12 für den Text
und 2/12tel für die Komposition unterteilt.
Soweit ich weiß ist für Musiker die "nur" einzelne Instrumente einspielen die GVL zuständig, die auch für die Vergütung zuständig sind......

Bitte alles unter Vorbehalt, da ich keine aktuellen Info´s habe,
ehrlich gesagt weiß ich noch nichtmal ob es die GVL noch gibt.

Grundsätzlich sollten solche "Geldgeschichten" im Vorfeld von der Band geklärt werden, da dieser Konflikt immer wieder dafür sorgt, daß Bands sich komplett zerstreiten.
Also besser Bandintern vorher Verträge für den Fall der Fälle machen.
klingt vieleicht scheiße, ist aber nicht zu umgehen.

Gruß
Studiocrew

wie gesagt unter Vorbehalt
:)
 
STUDIOCREW schrieb:
hallo

ich weiß nicht ob meine Informationen noch 100%ig stimmen
aber normalerweise wird die Aufteilung nach dem 12/12 Prinzip gehalten .
Sprich der Verlag bekommt 4/12tel
Die Plattenfirma will auch nochmal 4/12tel
die restlich 4/12tel werde zu gleichen Teilen, sprich 2/12 für den Text
und 2/12tel für die Komposition unterteilt.
Normalerweise ist die Teilung bei verlegten Werken
40 % Verlag
60 % Komponist/Texter

Die Plattenfirma zockt von der [g=119]Gema[/g] normal nur über den eigenen Verlag ab soweit ich weiss. Also 8/12 Verlag und Plattenfirma ist afaik hier in Dnicht normal.

Bandintern kann man das regeln wie man will, wenn alle einverstanden sind. U2 hat z. B. schon immer bei fast allen Liedern für die Musik alle 4 angegeben, obwohl man vermuten kann, dass Edge und Bono deutlich mehr mit dem Songwriting zu tun haben als der Rest.

Rein rechtlich ist derjenige Komponist, der Hauptteile und Gesangsmelodie macht. Bandmäßig würde ich es aber oft anders aufteilen, gerade wenn die Songs letztenendes doch gemeinsam erarbeitet und arrangiert werden.
 
in österreich ist die aufteilung

33% verlag (wenn vorhanden)
33% komponist
33% texter

ab wann songwriting gilt müsst ihr euch selber ausmachen. die einen sehn eine bestimmte basslinie schon als songwritingprozess, die anderen wieder nicht. coldplay haben z.b. auch alle vier angegeben. ich handhabe es in einer meiner bands anders, da ich die songs als komplette skizzen vorlege, da wird zwar ab und an noch ein wenig verändert, deswegen stammt der song selbst auch aus meiner feder.

lg
flox
 

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