Auftragssänger aus Übersee, Royaltys...

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Roald Amundsen

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Hi zusammen,

ich stöber schon seit Stunden durch Netz und Foren, vielleicht könnt Ihr mir helfen..

Ich habe eine EP mit 6 Pop Songs in Arbeit, welche ich im Mai veröffentlichen möchte. Für jeden Track habe ich einen Gast Sänger eingekauft, spricht bezahlt und im Vorfeld die kommerzielle Verwertung seiner /ihrer Vocals vereinbart.
Song, Text, Melodie stammen von mir .

Nun hat mich einer der Sänger darauf hingewiesen, dass er im Falle einer Monetarisierung gerne ein Stück vom Kuchen ab hätte, wieviel weiß er aber nicht. Soll er auch gerne, aber...

... meine Fragen:
- Wieviel Prozent bekäme der Sänger*in von den (vermeintlichen) Einnahmen?
- Wie in 3 Teufels Namen käme er/sie an die Kohle?


1000 Dank für Eure Hilfe

Bleibt gesund

Ro
 
Was steht in Eurem Vertrag dazu?
 
Wahrscheinlich nichts, sonst würde sich doch die Frage gar nicht stellen.
Das ist die Frage. Wenn nichts drin steht, richtet sich die Beurteilung nach gesetzlichen Grundlagen. Da darf man sich dann darüber Gedanken machen, welches Recht international zur Anwendung kommt und ggf. ob dem jeweiligen Interpreten ein gesetzlicher Anspruch und mit welchem Inhalt zusteht. Viel Spaß! Über sowas macht man sich vorher Gedanken.
 
  • Danke
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Yep, kein Vertrag
 
Das ist die Frage. Wenn nichts drin steht, richtet sich die Beurteilung nach gesetzlichen Grundlagen. Da darf man sich dann darüber Gedanken machen, welches Recht international zur Anwendung kommt und ggf. ob dem jeweiligen Interpreten ein gesetzlicher Anspruch und mit welchem Inhalt zusteht. Viel Spaß! Über sowas macht man sich vorher Gedanken.
TOP Antwort 😍 😄
 
Das ist die Frage. Wenn nichts drin steht, richtet sich die Beurteilung nach gesetzlichen Grundlagen. Da darf man sich dann darüber Gedanken machen, welches Recht international zur Anwendung kommt und ggf. ob dem jeweiligen Interpreten ein gesetzlicher Anspruch und mit welchem Inhalt zusteht. Viel Spaß! Über sowas macht man sich vorher Gedanken.
Jesses ,wieso antwortest Du überhaupt ,wenn Du nix Vernünftiges beizutragen hast?
 
Jesses ,wieso antwortest Du überhaupt ,wenn Du nix Vernünftiges beizutragen hast?
Willst Du mich verarschen? Du erwartest hier eine konkrete Rechtsberatung zu einem komplexen Fall, zu dem Du maximal versäumt hast, die wichtigen vertraglichen Bestandteile vorher zu regeln. Rechte wurden Dir eingeräumt, aber eine Gegenleistung wurde offenbar nicht vereinbart. Alles, was Du jetzt tun kannst ist, Deinem Geschätspartner ein Angebot zu machen, bei dem er sich fragen wird, wieso er NACH VERTRAGSABSCHLUSS noch darauf eingehen sollte. Er hat schließlich ggf. gesetzliche Ansprüche.

"Nix Vernünftiges beitragen"- Alles klar, mach was Du für richtig hältst. Bei manchen Leuten, muss man sich echt fragen, in was für einer behinderten Welt sie leben. Völlig bescheuert und für sowas verschwende ich meine Zeit.:rolleyes:
 
Hallo Roald,
der besserwisserische Tonfall von manchen Teilnehmern dieses Forums ist manchmal unerträglich.

Für Deine Situation würde ich Dir folgendes vorschlagen: Offensichtlich haben beide Parteien keine wirkliche Vorstellung,
was gerecht wäre. Da gibts auch keine Regel. Ein großer Erfolg der Tracks ist zwar sehr unrealistisch aber im Falle des Lottogewinns möchte keiner das Gefühl haben, mit einem Kleinbetrag "abgespeist" worden zu sein, es scheint mir also eher ein emotionales Thema zu sein bei Euch. Ich nehme an, dass ihr beide keinen professionellen Background habt. Der Sänger hat sich über den Auftrag gefreut, wurde bezahlt und Du hast tolle Vocals bekommen.

Sprecht miteinander. Noch ist nichts veröffentlicht worden und Deine Verhandlungsposition deutlich besser. Ich würde dem Sänger deutlich machen, dass Du davon ausgegangen bist, dass Du für seine Gage ein All-Inklusive-Paket bekommst, wie es auch üblich ist (siehe Studiomusiker-Rechteabtrittserklärung). Das kommt aber natürlich auch auf die Höhe der Gage an - wenn es sich dabei um einen sehr niedrigen freundschaftlichen Betrag handelte, dann wird er das verständlicherweise eher ablehnen.

Du kannst auch pauschal ein paar Prozente abgeben, wenn Du das möchtest (denke dann aber daran, dass Du den ganzen Aufwand mit Abrechnung, Versteuerung, Überweisung in andere Währung und co. hast, er muss Dir dann auch Rechnungen schreiben, damit Du die Kosten absetzen kannst) - zumal bei Prozentbeteiligungen auch genau geklärt werden muss, wovon eigentlich. Von den Einnahmen? Ja sicher, aber was ist mit Deinen Kosten, um die Songs beim Distributor einzustellen? Ggf. Ausgaben für Werbung, die Du dafür schaltest? Und so weiter, und so fort. Das ist in der Tat ein sehr komplexes Thema und deswegen macht die pauschale territoriale, nutzungsunabhängige und zeitlich unbegrenzte Abtretung der Rechte (ggf. gegen höhere Gage) am meisten Sinn, damit alle Klarheit haben und keiner Bauchschmerzen haben muss.

Viel Erfolg
 
Ich habe eine EP mit 6 Pop Songs in Arbeit, welche ich im Mai veröffentlichen möchte. Für jeden Track habe ich einen Gast Sänger eingekauft, spricht bezahlt und im Vorfeld die kommerzielle Verwertung seiner /ihrer Vocals vereinbart.
Song, Text, Melodie stammen von mir .
Wenn du einen Sänger oder Session Musiker einkaufst, bezahlst und mit dieser Person die kommerzielle Verwertung ihrer/seiner Vocals vereinbarst, ist der Fall klar. Selbst, wenn sie/er die Melodie selber komponiert hätte, ist es eigentlich klar, wenn du das wie oben beschrieben vereinbarst. Noch klarer ist es aber, wenn du die Melodie selbst gemacht hast. Dass man solche Abmachungen schriftlich haben muss, ist aber auch klar. Das kann auch Mailverkehr sein bspweise. Wenn der eines Tages behauptet, das hatte er so nicht geschrieben, macht er sich strafbar durch Falschaussage.


Ein Session Musiker kriegt keine Tantiemen. Punkt. Zweifelsfrei ist das in USA und Kanada so. Und das ist auch richtig so, weil der Session Musiker bezahlt wird und 0 Risiko hat. Er verdient damit in jedem Fall Geld. In UK ist das eigentlich fast überall auch so, aber, vor allem in Deutschland, sind manche manchmal frech und behaupten, dass das anders geregelt wird.

Ich löse das Problem so, dass ich einen Session Musiker, der/die mit mir arbeitet, frage, ob die Arbeit lizenzgebührenfrei und für den kommerziellen Gebrauch freigegeben ist. Ich frage das schriftlich. Wenn als (schriftliche) Antwort nicht etwas im Sinne von "selbstverständlich" zurückkommt, wird nicht mit der Person zusammengearbeitet. Falls ein Ja zurückkommt, wird die schriftliche Frage und Antwort archiviert als Beweismittel. Um da sicher zu sein, musst du kein Anwalt sein. Was damit gemeint ist, wird seit 50 Jahren so gehandhabt und kann nicht falsch verstanden werden. Du kaufst die Dienstleistung des Session Musikers und damit auch alle Rechte mit ein. Das war schon immer so. Rammstein z.B. bezahlt den Streichern, die auf ihren Songs String Sections gespielt (und komponiert) haben auch keine Tantiemen, vergiss es. Das funktioniert nunmal nicht so.

Falls du Probleme hast, Musiker zu finden, die so arbeiten, beauftrage Musiker in den Vereinigten Staaten oder Kanada. Es ist nicht okay, wenn du als Musikproduzent die Kosten trägst und überall draufzahlst, wenn dein Zeugs niemand hört und der Session Musiker, der 0 Risiko hat und auch bei einem Flop in jedem Fall abkassiert, die grosse Kohle macht, wenn du plötzlich das Glück hast, dass dein Song zum Welthit wird. Dann solltest auch nur du abkassieren. Das ist nur gerecht. Ausnahmen gibt es eigentlich nur, wenn der Session Musiker dann im Falle eines Flops auch nichts verdient. Das heisst, die Arbeit wird gegen Tantiemenbeteiligung erledigt. Dann würde es dich aber auch nur etwas kosten, wenn du damit etwas verdienst.

Wenn der Sänger in deinem Beispiel nach wie vor seine komischen Forderungen anmeldet, würde ich den Song streichen, andere Songs schreiben und künftig mit anderen Session Musiker zusammenarbeiten. Da du die Melodie aber vorher schon selber komponiert hast, kannst du auch einfach einen anderen Sänger nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
In heutiger Welt muss man alle Fronten im Vorfeld klären sonst Käse.
Ist der Sänger zufällig bei Sony unter Vertrag hast du dann richtig Arschkarte bei der Veröffentlichung.
 
Moin
Wie und wo wird die EP veröffentlicht? Gibt's ein Label/Vertrieb? Oder wird die EP einfach über einen Dienst wie Distrokid auf allen Kanälen verteilt? Falls Letzteres zutrifft, gibt es z.B. bei Distrokid eine Funktion "Splits". Dort kannst Du Musiker etc. beteiligen. Easy. Die Kohle wird dann via Distrokid ausgeschüttet. Session-Musiker bezahle ich einmalig. Wenn jemand eine massgebliche Idee beisteuert, gebe ich 5 - 15% vom Kuchen ab. Das sind dann stolze Cent-Beträge ;) Wenn der Sänger anstrengend wird, würde ich einfach den Song neu einsingen lassen. Ich habe schon mit zig Session-Musikern gearbeitet und hatte nicht einmal ein Problem. Vertragsgedönse gab es nur mit Schweizern und Deutschen, was mich veranlasste nur mit Leuten aus anderen Ländern zusammen zu arbeiten.
 
Ich würde einfach erstmal abmachen, dass überhaupt ein Mindestbetrag zusammenkommen muss. Bei 100€ im Jahr kommt ja nichts nennenswertes zusammen, falls der Track überhaupt soviel einbringt. Ab 1000€ oder mehr kann man dann überlegen wer wieviel abbekommt und ob es den Aufwand wert ist. Es kommt ja auch drauf an, wieviel die Sänger im Vorfeld bekommen haben, das muss ja im Verhältniss zum Ertrag stehen. Wenn die 1000€ im Vorfeld bekommen haben und jetzt bei 10€ nachfragen macht es keinen Sinn, überspitzt gesagt.

Daher würde ich so eine Mindestgrenze vereinbaren, ab der du dich damit überhaupt beschäftigen musst.
 
Sessionmusiker ohne kreative Eigenleistung bekommen keine Royalties, ganz einfach. Die wurden ja schon im Vorfeld bezahlt.
Ansonsten ein paar Prozent per Split (bei distrokid z.B.) oder du zahlst per PayPal.
Auf jeden Fall würde ich nur auszahlen, wenn ein gewisser Sockelbetrag angefallen ist.
 
Ein Session Musiker kriegt keine Tantiemen. Punkt
So? Hast Du nie von Vereinen wie der GVL gehört? Scheinbar nicht, was mich verwundert, wo Du ja recht forsch als erfahrener Prodjuzza hier auftrittst. Zahlt doch die GVL auch an diese Kohle.
 
So? Hast Du nie von Vereinen wie der GVL gehört? Scheinbar nicht, was mich verwundert, wo Du ja recht forsch als erfahrener Prodjuzza hier auftrittst. Zahlt doch die GVL auch an diese Kohle.
Wenn der Session Musiker alle Rechte der Dienstleistung an mich abtritt, kriegt er keine Tantiemen. Das ist üblich seit eh und je.

Die GVL ändert daran nichts. Das ist eine Abmachung zwischen dem Session Musiker und dem Auftraggeber. Der Auftraggeber hat dann die Rechte.

Du fragst den Session Musiker: "Ist die Dienstleistung lizenzgebührenfrei für kommerzielle Verwendung?", die Antwort ist: "Ja, ist lizenzgebührenfrei". In diesem Fall wirst du nie Probleme kriegen, jeder Richter wird die Situation so sehen. Seit 50 Jahren so, wie schon geschrieben.
 
Das ändert alles nix, wenn du mit Musikern aus Übersee arbeitest oder mit Musikern, die nicht in solchen Vereinen mit dabei sind...
 
@SoulFrontier liegt in der Tat richtig, da hat sich in den letzten Jahren was geändert. Früher war man mit der Session-Gage durch und hat dann bestenfalls nochmal einen Aufschlag von der GVL bekommen (das allerdings unabhängig vom Erfolg).

Dass jetzt auch einspielende Musiker im Erfolgsfall partizipieren, ist allerdings mMn trotzdem 'ne zweischneidige Sache, denn es führt u.U. zu weniger Engagements. Als ganz schnödes Beispiel: Ich stehe als Produzierender vor der Wahl echte Drums oder doch Samples? Und naja, wenn ich dem echten Drummer einfach €300 in die Hand drücke und damit vom Hof bin, werde ich vielleicht "besser als das ganze Editing" sagen, wenn der Drummer dann aber auch noch was von den Tantiemen bekommt, sinkt die Wahrscheinlichkeit.
 

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