Auftragssänger aus Übersee, Royaltys...

  • Ersteller Roald Amundsen
  • Erstellt am
@SoulFrontier das Problem ist auch, wenn wir schon von "fair" sprechen. Der Session Musiker hat vlt. max. 2-3 Stunden für seine Takes. Ich schneide das Zeugs aber, ändere vlt. sogar die Melodie, sicher aber auch das Timing seines Takes. Wenn es ein E-Drum war, spiele ich ja teils Parts selber, da hat der Drummer auch nicht Anrecht auf die ganze Spur. Am Schluss habe ich Instrumente (Gitarren, Gesang, Bass, Synths, ...) eingespielt und etwa 200 Stunden in den Song investiert, der Session Musiker 3 Stunden. Das ist lächerlich.


Trotzdem hinkt die Argumentation von SoulFrontier gewaltig. Dann müssten die Drummer, die die Midi-Packs von Toontrack bspweise eingespielt haben, auch Tantiemen kriegen von alles mögliche an Produktionen, die sie gar nicht kennen. Wie soll das gehen ^^
 
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Trotzdem hinkt die Argumentation von SoulFrontier gewaltig. Dann müssten die Drummer, die die Midi-Packs von Toontrack bspweise eingespielt haben, auch Tantiemen kriegen
Nee, das ist nicht meine Argumentation, sondern Internationales Recht. Das ist ein Unterschied. Dass Du davon nix weißt und ob Du das nun gut oder schlecht findest, das ist völlig Banane.
Und was hat denn eine Sample Sammlung mit einem Song zu tun? Bei Dir geht offenbar einiges durcheinander und Du hast zwar eine starke Meinung, aber wenig bis keine Ahnung.

Das alles wird jedoch ja nur dann interessant und kommt nur dort zum Tragen, wo ein Song tatsächlich Tantiemen abwirft, sprich, der wird v.a. im Radio gespielt, TV, Musical, öffentliche Wiedergabe auf Bühnen, Cover Versionen etc.
Nur dafür gibt's Tantiemen.
 
Wenn es kein Vertrag existiert, dann gelten

und die Rechtsanwälte klären das, was natürlich beide Seiten bezahlen müssen. Wenn aber jemand irgendeine Summe, sei es auch nur 1 cent vorher von der andere Seite bekommen hat, dann gibt es nix mehr zu melden… dann ist das eine Dienstleistung und keine schöpferische Arbeit.
 
Und was hat denn eine Sample Sammlung mit einem Song zu tun? Bei Dir geht offenbar einiges durcheinander und Du hast zwar eine starke Meinung, aber wenig bis keine Ahnung.
das sind Midi Patterns, Alter. Das ist nicht eine "Sample Sammlung". Das sind eingespielte Drums bspweise. Das ist nichts anderes als eine Performance aber egal :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nehmen wir an, einer der Songs wirft fette Kohle ab und der Sänger ist durch (seine unverwechselbare) Stimme massgeblich am Erfolg beteiligt, müsste er doch, auch nach vorheriger Vergütung, einen Teil des Kuchens abbekommen.
Ich glaube, da helfen nur felsenfeste Verträge, die beide Seiten unterzeichnet haben. Oder?
 
Ich glaube, da helfen nur felsenfeste Verträge, die beide Seiten unterzeichnet haben. Oder?

Ja - so wie immer also. Denn die Beteilgungen der Session-Musiker an späteren Erfolgen sind überhaupt nicht klar definiert. Und wenn man sich da auf Rechtsstreite einlässt, bekommt man zwar womöglich für eine eingespielte Nummer mehr Geld, dafür aber nie wieder einen weiteren Job.
 
…. Bei Dir geht offenbar einiges durcheinander und Du hast zwar eine starke Meinung, aber wenig bis keine Ahnung….
Sei doch nicht so hart zu ihm… immerhin ist er Sarah Conner mit einem schlappen Rechner, der jetzt aber dennoch mit 48 kHz aufnimmt 😂
 
Wenn aber jemand irgendeine Summe, sei es auch nur 1 cent vorher von der andere Seite bekommen hat, dann gibt es nix mehr zu melden… dann ist das eine Dienstleistung und keine schöpferische Arbeit.
Das ist seit vielen Jahren eben nicht mehr so. Dafür gibt's "fair share". Zuvor gab es Fälle, wo Musiker mit ein paar Dollar abgespeist wurden und danach ihre Performance hunderte Millionen Male über Jahrzehnte weltweit erschien, sie aber selber niemals einen Cent dafür sahen. Also genauso, wie das @wertzer gerecht findet.
Das sind eingespielte Drums bspweise. Das ist nichts anderes als eine Performance aber egal
dabei geht's doch aber nicht um die Performance in einem Song. Der Erwerb einer Lizenz berechtigt Dich ja dann auch zur kommerziellen Nutzung.
Was ist daran für Dich zu hoch?
Jupp, schon klar, siehe mein Posting. Lesen!
Das ist internationales Recht:
Aus deinem Link.
Siehe oben
Ich glaube, da helfen nur felsenfeste Verträge, die beide Seiten unterzeichnet haben. Oder?
Immer richtig!
Und wenn man sich da auf Rechtsstreite einlässt, bekommt man zwar womöglich für eine eingespielte Nummer mehr Geld, dafür aber nie wieder einen weiteren Job.
Das wird in Praxis dann wohl eine Crux sein
Sei doch nicht so hart zu ihm…
Was mich ärgert ist seine offensichtliche Abwertung bzw Geringschätzung der Studio Musiker. So ziemlich hochnäsige Einstellung gegenüber Menschen, die ihm überhaupt erst ermöglichen, einen Song zu produzieren, weil sie ein Können haben, das ihm fehlt. Nämlich? Ein Instrument spielen und/oder singen.
 
Das wird in Praxis dann wohl eine Crux sein

In der Tat. Ich kenne sogar im direkten Bekanntenkreis jemanden (kann aus verständlichen Gründen keine Namen nennen), der für eine wirklich *sehr* bekannte Nummer ganz essentielle Teile beigesteuert hat, die weit über den reinen Dienst als Session-Spieler hinausgehen (im Prinzip sind vielleicht ca. 75% der Komposition, die eben ad hoc während der Aufnahmen entstand, auf ihn zurückzuführen), der aber eben auch nur mit einem recht schmalen Fixbetrag abgespeist wurde. Hinsichtlich der Komponistenrechte wäre es schwierig, da was zu reißen (da halt nicht dokumentiert) und was die Teilhabe an den Einspielerträgen angeht, wird der Ball halt flach gehalten, weil man sich sonst einfach zu unbeliebt macht.
Aber es ist schon sehr komisch, wenn du da wirklich sehr relevante Parts für 'nen Song beigetragen hast, der dann Airplay rauf und runter bekommt, du aber mit deinen €300 dastehst.
 
Erst muss man mal einen Song releasen, der wirklich Geld einspielt. Ich weiss einfach von Session-Musikern aus Nashville mit denen ich bereits zusammenarbeiten durfte, dass die sich selber ganz klar als "Arbeiter" definieren. Die haben eine fixe Gage und machen ihren Job. Da gab es nie Diskussionen. Es geht halt dort auch um Angebot und Nachfrage. Wenn man in dieser Szene bockig tut, kriegt man keine Jobs mehr und es gibt immer genug Konkurrenz. Ob das cool ist, ist wieder eine andere Frage. Ich schätze die Leute aber extrem und sie arbeiten auch immer wieder mit mir zusammen. Aber meine Songs sind ja auch keine Millionen-Seller :cool:
 
Jupp, schon klar, siehe mein Posting. Lesen!
Das RTFM-Emoji hat so einfach zu gut gepaßt.
BytheWay: Du hast da zwar nicht unrecht, aber den imho entscheidenen Punkt hast du nicht gebracht. Und zwar den Unterschied zwischen Airplay (bei dem der Zuhörer nicht mitbestimmen kann was läuft) und "making Available". Dieses "making available" ist ja der fadenscheinige Grund, der bestimmt ob man fair vergütet wird oder nicht. Das ist wieder so ne abstruse Entscheidung, da kann man sich nur in die Wade beißen.

Generell sehe das aber wie @oliveramberg. Ich nehm grad mal nen großen Löffel Fantasie mit Sahne: Ich bin also ein angesagter Producer, hab alles selber gemacht, Text, Melodie. Nur ein Sänger fehlt mir. Dann bekommt der/die/das von mir nen Stundenlohn und gut ist. Was anderes wäre es, wenn ich nur die Akkorde fertig hätte und die Melodie oder sogar den Text in die Hände dieser Person lege. Dann ist es ja ne Cooperation.
Wenn ich ein Haus baue und es hinterher verkaufe, bekommen Fliesenleger, Maler und Dachdecker ja auch einen Stundenlohn und werden nicht am Gewinn beteiligt.
 
@SoulFrontier
ja, natürlich hast du recht. aber wie ich den te verstanden habe: er hat die leute schon bezahlt. da liegt der pfefferhase. ;)
damit können die musiker nachträglich nichts mehr verlangen - dafür ist der zug abgefahren. jetzt nachträglich mund aufreissen und noch mehr wollen wird jeder richter müde belächeln...

ich hab mit leuten aus usa an manchen online projekten mitgearbeitet, und da war von vorne ganz klar verträglich geregelt, wer was und wieviel in prozenten von den einnahmen bekommt. der texter bekommt x%, komponisten y%, instrumentalisten und toni z% usw. und blablabla...
te hat dagegen im voraus die leute ausbezahlt (behauptet er), und so kann man "verträge" auch gestalten. hab selber auch erlebt: wolle x€ für den scheiss? unterschreibe und hau ab auf niewiedersehen.
nachträglich ist da nichts mehr zu holen.
 
damit können die musiker nachträglich nichts mehr verlangen
Laut dieser EU-Richtslinie ist genau das der Fall. Die faire Vergütung wie eine Erfolgsbeteiligung zu sehen. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen, Airplay im Radio, Fernsehen u. a. Sobald jemand den Song "nur" zugänglich macht, wie es beim Streaming der Fall ist, fällt der Sessionmusiker da wieder raus.
 
… Was mich ärgert ist seine offensichtliche Abwertung bzw Geringschätzung der Studio Musiker. So ziemlich hochnäsige Einstellung gegenüber Menschen, die ihm überhaupt erst ermöglichen, einen Song zu produzieren, weil sie ein Können haben, das ihm fehlt. Nämlich? Ein Instrument spielen und/oder singen.
Quark… das eine hochnäsige Einstellung gegenüber allen Menschen… aber da ist ja nichts dahinter. Er ist ja schon paar mal gerade wegen seiner Überheblichkeit gefragt worden, mal was zu zeigen (Equipment, Produktionen…) da kam nie etwas, nur lauwarme Luft. Deswegen: nicht ärgern und ignorieren :)
 
Ich denke auch, wenn ein Song mit einem zugekauften Session-Sänger sich zu einem riesigen Erfolg entwickelt, dürfte das nicht unbedingt schlecht für den Sänger sein.

Anstatt über flöten gegangene Tantiemen zu jammern, könnte er auch nach vorn schauen und den Erfolg des Songes "proaktiv" wie man heute sagt für sich und seine weitere Karriere nutzen.
 
Anstatt über flöten gegangene Tantiemen zu jammern, könnte er auch nach vorn schauen und den Erfolg des Songes "proaktiv" wie man heute sagt für sich und seine weitere Karriere nutzen.
Proaktiv damit werben und gleichzeitig am Erfolg partizipieren schließt sich nicht aus
 
Anstatt völlig losgelöst von Rechtsgrundlagen irgendwas zu fabulieren, könnte man auch einfach mal ins Gesetz schauen.

Vergütungsansprüche für den Urheber finden sich in den §§ 32 ff. UrhG. Insbesondere der Bestsellerparagraph § 32a UrhG ist für die Frage relevant, wenn sich das Werk plötzlich als großer Hit herausstellt und die zuvor vereinbarte Vergütung in keinem Verhältnis mehr dazu steht.

Und auf der anderen Seite gibt es den Vergütungsanspruch des ausübenden Künstlers gemäß § 79a UrhG, der aber gemäß § 79a Abs. 3 Satz 2 UrhG nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann.

Man muss zunächst herausfinden, ob der beteiligte Künstler selbst Urheber ist oder nur ausübender Künstler. Das richtet sich nach den allgemeinen Regeln zur Urheberschaft/Werkschöpfung. Danach richtet sich dann das Schicksal gesetzlicher Vergütungsansprüche. Die Ghostsänger vom Bohlen dürften ein Lied davon singen können. ;)
 

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