Garantieübertragbar beim Musicstore

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"Grundsätzlich sind Ansprüche übertragbar. Das kann der Garantiegeber jedoch in seinen Garantiebedingungen ausschließen. Bindet der Garantiegeber die Garantie an das Produkt, und nicht an den Käufer und hat eine Übertragung nicht ausgeschlossen, so geht der Garantieanspruch an einen Zweitkäufer bei Kauf über"

Das habe ich zum Thema gefunden. Weiß wer wie der Musicstore damit umgeht ?
 
in den AGBs beim Händler ist das vermerkt...
 
Licht ins Dunkle: Laut AGB geht diese nicht auf den neuen Käufer über, aber die drücken ein Auge zu und ignorieren das. Das ist verdammt anständig. Lediglich einen Gebrauchtkaufvertrag mußte ich beilegen zusammen mit der Originalrechnung. Sauber !!
 
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und darüber findet sich garantiert nichts in den Händler AGBs
 
Dann staune unter §7 (unabhängig von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung):


Die AGB der Music Store professional GmbH | MUSIC STORE professional | de-DE

Bei dem Tool um das es geht, bohrt der Hersteller es sogar auf 3 Jahre auf, die ich dann nach 2 Jahren direkt mit den zu klären hätte anstatt dem Händler. Finde das unheimlich kulant wie der MStore das handhabt und das trotz Lockdown.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du meinst vermutlich Paragraph 9.

Laut AGB ist diese nicht übertragbar. Egal was dir irgendjemand per Mail oder am Telefon erzählt.
 
Tja, das ist aber nett von denen mir das sowohl telefonisch zuzusagen als auch bei Einlieferung. Ich habe keinen Zweifel an deren Wort. Sollte es bei Abholung widererwartend anders sein, werde ich es berichten.
 
Ich habe keinen Zweifel an deren Wort.

Das werden die schon so machen. Z.B. ein Reparaturauftrag hätte ja schriftlich erfolgen müssen. Offenbar sind die in deinem Fall sehr nett. Ist doch schön. :)

Ist es auch, hab es nicht auf dem Parkplatz neben der Tonne platziert :)

Nebenbei habe ich auch ein weiteres Gerät eingereicht, was mit Garantie nix zu tun hat, aber die folgende Story soll euch das Wohlwollen austreiben, was ich bislang nie zu bereuen hatte. Ich hab ein halbmodularen Synth verliehen und der kam zerkrazt und teilzermatscht zurück. Drauf angesprochen hieß es das war schon so, zusammen mit der abgebrochenen Klinke in der Buchse. Das wars für mich zum Thema Dinge verleihen.
Auch dafür gab es einen eigenen Rep-/Einlieferungsbeleg für die Worthaltanzweifler.

Wie dem auch sei, bei dem Gebrauchtgerät bin ich sehr happy über deren Vorgehensweise und berichte wenn es nicht so kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
verliehen und der kam zerkrazt und teilzermatscht zurück.

Was soll ich dir sagen? Mein Mikroständer nach deren Auftritt weg, Mikrokabel weg, Röhrenamp im Proberaum kaputt gemacht usw. . Da kam nur: Waren wir nicht, wissen wir nicht, stell dich nicht so an.

Seither ist Verleihnix mein zweiter Vorname....
 
Dinge, die man trennen muss:

1. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegen den Händler / Verkäufer (hier in §7 der Music Store AGB geregelt) - Dauer: idR 2 Jahre nach Kauf / Gefahrenübergang (aka Lieferung, bzw. Übergabe an Transportunternehmen)

2. Gesetzliche Produkthaftungsansprüche gegen den Hersteller

3. Freiwillige / selbständige Garantien des Händlers / Verkäufers (hier §9 der AGB) - z.B. um dem Kunden über die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinaus bei Mängeln entgegen zu kommen.

4. Freiwillige / selbständige Garantie des Herstellers


Was *Händler* häufig tun ist, während der Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (o.g. Ziffer 1) auf den Hersteller zu verweisen ("wir müssen das mit dem Hersteller klären"). Nein. Der Händler ist Euer Vertragspartner und Euch kann es völlig egal sein, wie sich der Händler und der Hersteller im Innenverhältnis am Ende einigen - der Händler muss Nacherfüllung leisten, also eine mangelfreie Sache beschaffen, bzw. den mangelfreien Zustand wieder herstellen.
 
Was du da beschreibst kenne ich von Elektroartikeln im Supermarkt gekauft wie ein Dampfgarer oder Bügeleisen. Aber da erwarte ich auch nichts anderes als das man die Rechnung dem Hersteller per mail zukommen läßt und die machen dann den Rest.
In meinem Falle weiß ich dass der Hersteller eine Garantie auf 3 Jahre auslegt, aber nicht wie er damit umgehen würde, wenn ein 2. Besitzer im Spiel ist (US-Hersteller) Daher bin ich recht entspannt. Klar könnte man tricksen und den Erstbesitzer es reklamieren lassen, in diesem Falle hätte das auch funktioniert, da dieser kooperativ ist, aber sauber ist das nicht. Da ich immer mit Paypal zahle (bedingungslos) hätte ich auch den anderen Weg einschlagen können. Aber ich will das Teil ja erst mal behalten und habe keinen Grund zur Annahme, dass der Kummer sein Verkaufsgrund war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es macht übrigens einen Unterschied, ob man mit Musik sein Geld verdient oder das nur als Hobby betreibt. Ich wurde mal böse darauf aufmerksam, als ich einen Amp zurückgab und man mir die Auszahlung der knappen 2000 € verweigerte. Ich wäre nicht "Verbraucher im Sinne von" blablabla...
 
Ja, wenn man als Unternehmer zu qualifizieren ist, dann ist man im Bereich B2B und da weht der Wind etwas eisiger. Z.B. kann man in AGB die Mängelgewährleistungsfrist auf 1 Jahr verkürzen.

Man muss genau schauen, ob z.B. Dinge wie 30 Tage Money Back auch ggü. Unternehmern gewährt werden.
 
Was du da beschreibst kenne ich von Elektroartikeln im Supermarkt gekauft wie ein Dampfgarer oder Bügeleisen. Aber da erwarte ich auch nichts anderes als das man die Rechnung dem Hersteller per mail zukommen läßt und die machen dann den Rest.
In meinem Falle weiß ich dass der Hersteller eine Garantie auf 3 Jahre auslegt, aber nicht wie er damit umgehen würde, wenn ein 2. Besitzer im Spiel ist (US-Hersteller) Daher bin ich recht entspannt. Klar könnte man tricksen und den Erstbesitzer es reklamieren lassen, in diesem Falle hätte das auch funktioniert, da dieser kooperativ ist, aber sauber ist das nicht. Da ich immer mit Paypal zahle (bedingungslos) hätte ich auch den anderen Weg einschlagen können. Aber ich will das Teil ja erst mal behalten und habe keinen Grund zur Annahme, dass der Kummer sein Verkaufsgrund war.

Ich habe nur wenig verstanden, lese aber hinaus, dass Deine Rechte geiler sind, weil Du noch geileren Shit in US of Ä gekauft hast. Da kann natürlich das biedere BGB / HGB nicht mithalten.
 
Von der Logik greift das Recht in welchem Land es verkauft wurde.
Was ich nicht weiß wie eine Garantieübergang bei Verkauf auf den anderen übergeht außerhalb der gesetzlichen/händlerseits geäußerten 2 Jahre(wie hier 3 Jahre herstellerseits kundgetan) Das mußte ich ja auch nicht weiter klären, denn das Tool wurde in 2020 vom MStore vertikkt und die zeigen sich kulant.
Wäre aber grundsätzlich spannend es zu wissen und auch da vermute ich die haben alle ihre eigenen Spielregeln und grad bei den US und A vermute ich schlimmstes bei Weiterverkauf. Ist ja nicht so dass die bewährte Menschenfreunde sind :)
 
So ich hab das Teil wieder abgeholt und musste nix löhnen. Es war zwar wie eine Rechnung gestaltet samt der Positionen was gemacht wurde aber Garantieabwicklung wurde genannt. Damit haben die nun ein Stein im Brett und freue mich über diese positive Erfahrung. Binnen 3 Tagen haben die das erledigt. Sensationell.
 

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