via Verlag Stücke bei der GEMA anmelden?

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Hallo Leute,

ich habe gerade in einem Blog den Hinweis bekommen, dass es möglich sein soll, über einen Musikverlag Stücke bei der GEMA anzumelden *ohne* dass man selbst Mitglied der GEMA wird.

Man könnte also zum Beipiel selber einen Verlag gründen, als dieser VErlag GEMA-Mitglied werden und dann einzelne Stücke über diesen Verlag zur Verwertung anmelden, alle anderen aber weiter als natürliche Person ganz legal CC lizenziert veröffentlichen?

Stimmt das?
 
Hallo zettberlin

Kannst du bitte deine Quelle angeben.
Ich hab im Internet gelesen..... ist kein glaubwürdiges Zitat.

Ich wollte dir zuerst ein klares "Nein" posten.

Allergings viel mir dann eine paralelle zur Softwareentwicklung ein:
Ein angestellter Programmierer hat selbst keine Rechte auf seinen Code
sondern sein Arbeitgeber. Auch in Freiberuflichen Programmieren ist es
üblich Verträge zu machen die dem Kunden alle Rechte am Code geben.

Ist sowas bei "angestelllten" Komponisten/Textern auch vorstellbar?
Ein Beispiel:
Das Marketinglabel "Hans Zimmer" ist keine Einzelperson sondern ein
Team von Komponisten. Würden die in D-land arbeiten, müssten dann
alle Mitarbeiter eines Songs bei der GEMA aufgelistet werden oder die
"Hans Zimmer Musik GmbH"?

Gruß JC
 
ich habe gerade in einem Blog den Hinweis bekommen, dass es möglich sein soll, über einen Musikverlag Stücke bei der GEMA anzumelden *ohne* dass man selbst Mitglied der GEMA wird.
Unmöglich ist nix, aber das kann ich mir schlecht vorstellen. Ich vermute ein Missverständnis. Müsste man tatsächlich die Quelle prüfen.

Dass Verlage die GEMA-Abrechnung übernehmen, ist ja Kernaufgabe. Vielleicht hat da jemand was in den falschen Hals gekriegt?
 
ich habe gerade in einem Blog den Hinweis bekommen, dass es möglich sein soll, über einen Musikverlag Stücke bei der GEMA anzumelden *ohne* dass man selbst Mitglied der GEMA wird.
Unmöglich ist nix, aber das kann ich mir schlecht vorstellen. Ich vermute ein Missverständnis. Müsste man tatsächlich die Quelle prüfen.

Die Quelle ist einfach ein Blogger, der dieses Modell in einer der üblichen Urheberrechtsdebatten kurz angedeutet hat. MIt dem üblichen "Du lernst das auch noch..."-Augenzwinkern.

Ich habe inzwischen schon ein halbes Dutzend solche angebliche Relativierungen des Totalkontroll-Konzepts der GEMA vorgelegt bekommen. In keinem Fall mit einem Nachweis aus offiziellen GEMA-Quellen.
Beliebt scheint es zu sein, solche Beschwichtigungen in Interviews mit obskuren Webradios anzudeuten, die dann nur als Audiostream vorübergehend online sind. Man könnte fast meinen, die GEMA würde absichtlich Verwirrung über ihre Geschäftspolitik streuen, um die Front der Kritiker aufzuweichen.

In kurz: ich verbuche diesen Hinweis erst mal unter Nebelkerze. Man kann nicht über einen Verlag einzelne Stücke bei der GEMA anmelden, wenn man nicht selbst Mitglied der GEMA ist.

Und das bedeutet: Wer ein Stück bei der GEMA anmelden will, muss alle Stücke, die er/sie jemals gemacht hat und machen wird, auch anmelden und nur für Filmmusik gibt es enge Ausnahmen, die man beantragen muss.
Wer MItglied der GEMA wird, kann also auch nichts mehr CC lizenzieren (was die ursprüngliche Frage in dem Fred war, in dem die Andeutung gemacht wurde...)
 
Wer MItglied der GEMA wird, kann also auch nichts mehr CC lizenzieren (was die ursprüngliche Frage in dem Fred war, in dem die Andeutung gemacht wurde...)
Um selbst mal eine solche Andeutung zu machen, die eine bleiben muss: ich kenne Künstler, die sozusagen zweimal existieren ...
 
Wer MItglied der GEMA wird, kann also auch nichts mehr CC lizenzieren (was die ursprüngliche Frage in dem Fred war, in dem die Andeutung gemacht wurde...)
Um selbst mal eine solche Andeutung zu machen, die eine bleiben muss: ich kenne Künstler, die sozusagen zweimal existieren ...

Davon habe ich auch schon gehört. Ich kenne auch Produzenten, die nicht jedes Plugin, das sie benutzen, legal lizenziert haben...

Und es ist natürlich alles keine Lösung.
 
Davon habe ich auch schon gehört. Ich kenne auch Produzenten, die nicht jedes Plugin, das sie benutzen, legal lizenziert haben...
Wobei ich da schon Unterschiede bei der Bewertung des angerichteten Schadens machen würde.

Trotzdem haste damit natürlich recht:
Und es ist natürlich alles keine Lösung.
Nein, ist es nicht!
 
Davon habe ich auch schon gehört. Ich kenne auch Produzenten, die nicht jedes Plugin, das sie benutzen, legal lizenziert haben...
Wobei ich da schon Unterschiede bei der Bewertung des angerichteten Schadens machen würde.

Sehe ich ähnlich.

Die Lösung für nicht Lizenzierte Software wäre, legal frei erhältliche Software verwenden oder bezahlen.
Und die Lösung für die GEMA-Anmeldung wäre eine Änderung des GEMA-Vertrags, mit der das Anmelden einzelner Stücke ausdrücklich erlaubt wird. Solange das noch nicht erlaubt ist, bringt es aber nichts, den Vertrag heimlich zu brechen, den man nun mal so unterschrieben hat.
 
Und das bedeutet: Wer ein Stück bei der GEMA anmelden will, muss alle Stücke, die er/sie jemals gemacht hat und machen wird, auch anmelden und nur für Filmmusik gibt es enge Ausnahmen, die man beantragen muss.
Wer MItglied der GEMA wird, kann also auch nichts mehr CC lizenzieren (was die ursprüngliche Frage in dem Fred war, in dem die Andeutung gemacht wurde...)


Welche Ausnahmen?

Angenommen ich bin nur bei der GVL gemeldet und schreibe ein Theaterstück selber, was dann mit meiner eigens komponierten Musikl in 5.1 Sound aufgeführt wird.

Angenommen ich kann bei einem Verlag über Kontakte dieses Theaterstück professionell drucken lassen und dann auch mit einer Schule oder so dieses aufführen lassen. ISBN usw. bekomme ich vom Verlag. Dennoch bin ich nicht bei der Gema. Geht dies dann auch über den Verlag, wenn das Stück woanders z.B. in UK aufgeführt wird?
 
Es bleibt auch in diesem Punkt dabei: die GEMA muss sich bewegen! Irgendwie ist es dumm, Leute zu kriminalisieren, wenn der ursprüngliche Sinn einer Regelung nicht mehr nachvollziehbar ist (ich mag das Totschlagargument "zeitgemäß" nicht so ...
smil470009513826a.gif
)
 
Welche Ausnahmen?

In dem Fall mal wikipedia:

"GEMA-freigestellte Musik von GEMA-Mitgliedern

Jeder Komponist bzw. Verleger, der Mitglied in der GEMA ist, hat zudem die Möglichkeit, die GEMA von der Wahrnehmungsverpflichtung angemeldeter Werke freizustellen, sofern es sich bei der geplanten Verwertung um eine audiovisuelle Produktion handelt, die keine Fernseheigen- oder -auftragsproduktion ist. Gleichzeitig erklärt der Urheber bzw. Verleger, die Herstellungsrechte in eigenem Namen gegenüber dem Produzenten des audiovisuellen Werkes wahrzunehmen. Durch diese Ausnahmeregelung ist es GEMA-Mitgliedern möglich, für Kunden des Filmmarktes Musik herzustellen, die einen der GEMA-freien Musik vergleichbaren Status besitzt. Der Urheber bzw. Verleger ist nach wie vor verpflichtet, sein Originalwerk sowie das audiovisuelle Werk bei der GEMA anzumelden. Die Tantiemen, die üblicherweise durch die GEMA vom Verwerter eingetrieben und an das Mitglied ausgeschüttet werden, sind in diesem Fall jedoch Gegenstand direkter Verhandlungen zwischen Urheber und Verwerter. Dabei ist jedoch zu beachten, dass alle sonstigen Rechte – wie insbesondere das Recht der mechanischen Vervielfältigung und das Aufführungsrecht – bei der GEMA verbleiben."
 
anbei ist jedoch zu beachten, dass alle sonstigen Rechte – wie insbesondere das Recht der mechanischen Vervielfältigung und das Aufführungsrecht – bei der GEMA verbleiben."

Für wieviel Jahre? Könnte ich dieses Theaterprojekt nicht einfach unter einer CC-Lizenz melden ohne Gema?

Wenn ich ins Kino gehe steht am Anfang auch sechs Euro. Dann steht man an der Kasse und merkt, dass dann darauf noch nicht der Zeitaufschlag usw. dabei ist.

Traurig find ich, dass nur noch mit Popcorn usw. Kohle in diesem Bereich gemacht wird. Deshalb sollte sich das auch zukünftig ändern, z.B: freier Eintritt oder stark ermäßigter Eintritt für Körperlich behinderte oder Harzt 4 Empfänger. Den Leuten entgeht ohne Ende Puplikum. Mal abgesehen davon, dass manche Häuser gar nicht barrierefrei sind.
 
anbei ist jedoch zu beachten, dass alle sonstigen Rechte – wie insbesondere das Recht der mechanischen Vervielfältigung und das Aufführungsrecht – bei der GEMA verbleiben."

Für wieviel Jahre?

Bis zum Ablauf der Schutzfrist (z.Z.: 70 Jahre nach Deinem werten Ableben)

Könnte ich dieses Theaterprojekt nicht einfach unter einer CC-Lizenz melden ohne Gema?
.

Nicht, wenn Du Mitglied der GEMA bist.
 
Wer ein Stück bei der GEMA anmelden will, muss alle Stücke, die er/sie jemals gemacht hat und machen wird, auch anmelden und nur für Filmmusik gibt es enge Ausnahmen, die man beantragen muss.
Habe neulich festgestellt, daß das "muss" ist ein weiches "muss" ist .
Siehe dazu Frage 22 in:
https://www.gema.de/musikurheber/weitere-faq-fuer-musikurheber.html

Die wollen gar nicht dass man alle Songs anmeldet, sondern nur die die veröffentlicht sind/werden.


Gruß JC
 
Wer ein Stück bei der GEMA anmelden will, muss alle Stücke, die er/sie jemals gemacht hat und machen wird, auch anmelden und nur für Filmmusik gibt es enge Ausnahmen, die man beantragen muss.
Habe neulich festgestellt, daß das "muss" ist ein weiches "muss" ist .
Siehe dazu Frage 22 in:
https://www.gema.de/musikurheber/weitere-faq-fuer-musikurheber.html

Die wollen gar nicht dass man alle Songs anmeldet, sondern nur die die veröffentlicht sind/werden.


Gruß JC
Das *sind* "alle" natürlich kann niemand darüber reinregieren, wenn Du im stillen Kämmerlein noch ein paar Symphonien zusätzlich schreibst. Urheberrechtlich ist nur das relevant, was veröffentlicht wird, ein Musikstück, das Du nur selber kennst, ist für die Welt bedeutungsarm ;-)

Von einem "weichen" Muss würde ich also nicht reden. Es geht ja um das Veröffentlichen von Musik. Und das fängt schon beim Spielen auf der Geburtstagsfeier im Stadtpark an.
 

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