Deswegen bin ich auch so gegen die Genehmigungspflicht für Bearbeitungen. Kulturell/Künstlerisch ist es nicht besonders nahrhaft, wenn jemand die komplette Idee eines anderen nachspielt, obwohl er/sie vielleicht einige tolle Ideen hätte, wie man die gleiche Substanz auch ganz anders machen könnte.
Naja..in dem einen Punkt bin ich nicht ganz bei dir. So eine Genehmigungspflicht schützt ja auch vor "Unfug"....z.b. einen rechtstadikalen Text unter dein schönes LIebeslied zu legen...da biste dann wieder froh wenn du dich dagegen wehren kannst.
Sicher aber es hat Störkraft nicht daran gehindert, ihren Drecksnazifans Songs von Ton Steine Scherben vorzududeln. Einfach "normal" nachgespielt, GEMA bezahlt und schon ist es legal.
Es liegt einfach in der Natur der Kunst, dass andere interpretieren und auch bearbeiten. Denk mal an Jazz, Blues, RocknRoll: alles, was wir als Musik des 20ten Jahrhunderts kennen, ist so entstanden, die Beatles haben eben ihre amerikanischen Vorbilder *nicht* genau nachgespielt. Von Hendrix ganz zu schweigen. Und Miles Davis hat mit einem 3 Minuten-Song von Crosby Stills Nash and Young eine ganze LP-Seite gefüllt und das war ein Meisterwerk.
In der klassischen Musik ist der Komponist von vornherein einer, der einfache Themen zum komplexen musikalischen Gebilden mit eigener, neuer Logik verwebt, nach der ursprünglichen Herkunft der Themen hat man da oft gar nicht groß gefragt.
Also: Respekt für das Original durch Namensnennung ist wichtig aber freier Umgang muss möglich sein. Und wenn mal was verhunzt wird, ist das eben so. Letztlich steht der Verhunzer als der Doofe da, der blamiert sich selbst, weniger das Original.