Wiederverkauf Problem von Software!!!

  • Ersteller BuDelicious
  • Erstellt am
EarlGrey schrieb:
2. Verkehrsfähigkeit. Der Endkunde ist nicht zeitlebens geknebelt, sondern kann über das Produkt verfügen und es weiterveräußern.

was ich meinte: warum meinst du denn, dass software besser weiterveräußert werden kann als tonaufzeichnungen? wegen 69d urhg?
 
@earlgrey

das seh ich auch so!......aber was hilft mir das!?!......ich werd sie alle verklagen.....ALLE!!!!!....hahaha!

mal schaun was NI zu dem brief sagt!und wie sie reagieren!

wäre schön wenn da jemand sitzt der ein einsehen hat!!!oder vielleicht ist hier auch einer von den NI-Peples hier im Forum ;)!!!!!das wär sooooo schön!
 
Wie sieht es dann mit einem Hardware-Rompler aus? Da sind doch auch definitiv Audiosamples am Start.
 
jede sache, die ein urheberrechtlich geschütztes werk enthält, darf man weiterveräußern, wenn sie einmal legal verkauft worden ist.

das gilt für bücher, cds, dvds und für sample cds und auch für rompler mit samples.

lG f

bu s problem ist: er kann seine sample cds legal verkaufen, bekommt aber von east west keinen support dafür, nämlich keine freischaltung durch NI. der käufer hat jetzt die wav dateien, kann aber den kontakt player nicht benutzen.
 
Wird in den USA wohl anders gesehen. Meine "Drums on Demand" Samples darf ich laut Hersteller auch nicht wieder veräussern. Hmm, echt verworren.
 
"Wird in den USA wohl anders gesehen"

nicht unbedingt. in einen vertrag kann man auch dinge schreiben, obwohl sie rechtlich nicht wirksam sind. man hofft einfach, dass niemand klagt.

in der praxis nützt das dem kunden natürlich nichts, wenn er die registrierung nicht ändern kann. wer will schon einen prozess wegen ein paar hundert euro, wenn auf der anderen seite ein unternehmen steht, das sein geschäftsmodell verteidigen wird?

lG f
 
fas1piano schrieb:
was ich meinte: warum meinst du denn, dass software besser weiterveräußert werden kann als tonaufzeichnungen? wegen 69d urhg?

Nein, der 69d will ja nur gewährleisten, dass ein Anwender mit der Software überhaupt richtig arbeiten kann. Bereits das Laden des Programms ins Ram stellt eine Vervielfältigung dar. Sowas muss natürlich auch ohne Zustimmung des Herstellers gewährleistet sein.

Ich meinte das deshalb, weil dann der Erschöpfungsgrundsatz klar greift.

Der Vergleich mit Tonaufzeichnungen würde hinken, wenn man dabei z.B. an Audio-CDs denkt. Klar kann man die verkaufen. Aber bei Sample Libraries geht es darum, dass man Audi-Aufnahmen nicht nur hört, sondern in eigenen Werken verwendet und sie verwertet.

Gruß Rainer
 
Ich habe das jetzt nur überflogen, aber ich kenne das Problem!

Ich wollte auch mein EW Silver Orchstra verkaufen. Geht nicht, mit der gleichen Bewgründung von NI (die dafür nichts können): EW untersagt das ganz strikt!


Eine Bodenlosigkeit in meinen Augen. Europäer (inbesondere auch Deutsche) können sowas nicht vertehen. Zu Recht!


Ich hatte dazu einen Threasd auf KVR (moment .... mal suchen), dort hat ein User iregndwann mal gepostet, dass in den USA eine richterliche Entscheidung anhängig ist, die den Chancen des Wiederkaufens entgegenkommen könnte. Es ging da um eine andere Software, aber eben mit ähnlichen Fragestellungen. Das wurde wohl pro Konsument beschieden.


Ich such das mal - Moment!

edit:
http://www.kvraudio.com/forum/viewtopic.php?p=3090291#3090291

Hier der link - dritter Post auf Seite 3 von "immoderato"
 
Hallo,

ich finde das Wiederverkaufsverbot als MUSIKER auch mies, allerdings kann ich als HERSTELLER einer eigenen Sample-[g=420]CD[/g] dieses Vorgehen verstehen.

Ich ärgere mich auch immer über teure Sample-CDs, welche zu 90% nur Müll enthalten und die ich dann nichtmal weiterverkaufen darf.

Klar kann man sie zurückgeben, allerdings eben nur wenn sie noch original versiegelt sind.

Man kauft sozusagen die Katze im Sack und kriegt sie auch nicht mehr los.

Die Hersteller können sonst ja aber nicht mehr nachvollziehen wer jetzt nun die Samples legal nutzt und wer nicht. Bei eBay machen manche bekannten Sample-CDs mehrfach die Runde und jeder sampelt sie nur ab und stellt sie wieder rein.

Soweit ich weiß, kann der Hersteller die Lizenzbedingungen größtenteils frei gestalten - also auch den Weiterverkauf verbieten oder eine Übertragungsgebühr verlangen.

Diese Bedingungen sollte man aber VOR DEM KAUF schon als Käufer kennen und nicht erst wenn man die [g=420]CD[/g] entsiegelt und irgendwo im Booklet das Kleingedruckte sieht.

Aber für mich hat sich das Thema Sample-CDs eh schon erledigt weil ich keine Lust mehr auf teure Produkte habe, die nicht halten was sie versprechen und zudem am Ende auch noch geklautes Material anbieten (ein großer Sample-[g=420]CD[/g]-Anbieter aus München nimmt z.B. still und heimlich betroffene CDs aus dem Angebot wenn man ihn drauf hinweist).

Stellt euch vor ihr produziert in guten Glauben einen Song und das Material davon war ungecleartes Zeug von einer Sample-[g=420]CD[/g]...
 
HI, der Fred ist alt, aber für mich aktuell!

Ich wollte gerade auch eine Eastwest-Software verkaufen und bekam die Antwort vom "Support"

"Hello,
Unfortunately EW does not allow for the sale or transfer of licenses."

Tja, Folks, das war die letzte Software von euch Nasen, selbst Schuld.


LG, R
 
hmm, wär mal interessant für sowas ne thread-liste zu machen, damit ne breite masse gleich mal weiß, welche unternehmen solche touren fahren
 

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