Wiederverkauf Problem von Software!!!

  • Ersteller BuDelicious
  • Erstellt am
BuDelicious

BuDelicious

Registriert
31.05.07
Beiträge
1.126
Reaktionen
21
Punkte
1.337
Moin,

ich habe gerade mein East West Colossus verkauft!Dürfte eigentlich nicht verkauft werden,was ich aber auch erst jetzt erfahren habe!

Jetzt besteht das Problem,das ich noch ein Account bei NI hab und der Käufer praktisch von mir abhängig ost und bleiben wird,was nicht akzebtabel ist!

Was hat man da für Möglichkeiten?Es kann doch nicht sein das man Gekauftes nicht weitervekaufen kann nur weil denen nichts besseres einfällt um ihre Software zu schützen!

Im übrigen bringt diese Verhalten der Firmen doch nichts,außer Ärger mit den Kunden!

Kennt sich jemand mit den Gesezen aus?Darf man sowas überhaupt?


Vielen Dank!
 
Das ist bislang nicht eindeutig geklärt. Mehrere Hersteller untersagen in ihren AGBs die Weiterveräußerung von Sample Libraries, wobei bislang nicht höchstgerichtlich entschieden ist, ob Sample Libraries (mit oder ohne Player) mit sonstiger Software gleichzusetzen sind. Ein Argument dagegen könnte sein, dass Sample Libraries hauptsächlich aus Audioaufnahmen bestehen, an denen Leistungsschutzrechte bestehen könnten. Man beachte den Konjunktiv.

Handelt es sich bei Colossus aber 100%ig um Software im rechtlichen Sinne, darf er weiterveräußert werden, sobald der Hersteller die Verfügungsbefugnis darüber verloren hat. Das hat er generell dann, wenn er den Datenträger mit der Kopie der Software an den Händler veräußert und dieser weiterverkauft an den Endkunden. Das heißt, in dem Fall muss der Hersteller oder NI oder wer auch immer die Nutzer-Konten verwaltet umregistrieren.

Also: Die Sache ist rechtlich kompliziert, und bislang gibt es kein repräsentatives Urteil dazu. Aber wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du es gerne mal versuchen.

Nur den Hersteller in Amiland zu verklagen wäre Wahnsinn.

Gruß Rainer
 
Danke erstmal für deine Antwort,

man kann dieses Paket nur mit dem Kontakt laufen lassen und Installieren,dann ist es wohl Software!

Was denken die sich eigentlich?

Was soll dieses Verhalten bringen,außer noch mehr ehrliche Softwarekäufer zu vergraulen!?!

Als wenn man sich die sofware kaufen würde um sie sich zu brennen und dann weiter zu verkaufen!???dann hätt ich mir das mit dem kauf gespart und hätte gleich das teil runtergeladen.......was ich mir das nächste mal stark überlegen werde,verdammt!!!

Ich möchte niemanden verklagen und schon garnicht für einen Streitwert von einigen hundert Euros!Ich möchte doch bloß dass der Account bei NI gelöscht wird.......ich fass es einfach nicht dass das so ein Problem darstellt!!!!!!Unfassbar!!!!

Schönen Gruß,

Christian
 
NI kenne ich von früher eigentlich als sehr kulant. Die hatten auch nicht diese Schikane wie andere Hersteller, dass man für eine Umregistrierung noch eine "Gebühr" oder "Bearbeitungspauschale" zahlen musste.

Ich persönlich finde diese Geschäftspolitik auch nicht gut. Das einzige, was helfen könnte, ist mächtig Druck machen (alle Bekannte sind empört) und sich auf den in der Rechtsprechung allgemein anerkannten Erschöpfungsgrundsatz berufen. Der sagt das, was ich oben schrieb: Software wird verkehrsfähig, sobald der Hersteller selbst sie veräußert hat. Danach darf der Hersteller nicht mehr bestimmen, wer eine Lizenz kriegt und wer nicht. Die Software kann damit mit allen Rechten und Pflichten "weiterverkauft" werden.

Das gilt jedenfalls, solange die Software kein reines download-Produkt ist.

Gruß Rainer
 
ich empfinde das, wohl wie die meisten, als eine unerhörte frechheit.

gibt es noch mehr firmen die sich diese art des "weiterverkaufsverbots" auf die flagge schreiben?

hat da jemand erfahrung?
 
"NI kenne ich von früher eigentlich als sehr kulant"

ja, allerdings können sie die geschäftspraktikanten von den drittanbietern für samples nicht wirksam beeinflussen.

das argument mit dem erschöpfungsgrundsatz gilt, wie earl grey ja schon gesagt hat, leider nur für datenträger - also cds oder dvds. außerdem bleibt die frage offen, ob der hersteller dann noch support leisten muss (umregistrieren, bugfixes etc.).

die entscheidende rechtliche frage ist für mich, ob man nicht bei downloads das urheberrechtliche nutzungsrecht weiterübertragen kann, und in beiden fällen die ansprüche aus dem vertrag.

in der praxis wird man als kunden den anbietern wie east west nur seine unzufriedenheit mitteilen können und den entschluss, dort nicht mehr zu kaufen.

lG f
 
Wenn es sich um ein Native Instruments Produkt handelt, wo ist das Problem?

Aus der Registrierungs-FAQ (http://www.native-instruments.com/index.php?id=regfaq&L=2#c52511):

"Ich möchte mein Native Instruments Produkt verkaufen. Wie löse ich die Native Instruments Registrierung für meine Software?
Da Sie Ihre Software auf Ihren Namen bei uns registriert haben, müssen Sie diese nun von Ihrem Registrierungskonto löschen lassen. Hierzu wenden Sie sich bitte an unseren Registrierungssupport: Registration Support Page.

Bitte geben Sie Ihre Seriennummer und Ihren Usernamen an und bestätigen Sie uns den Verkauf Ihrer Software."
 
Ich habe letzte Woche bei Ebay 4 meiner Native Instruments basierten Plug Ins verkauft. Du brauchst nur eine Mail an ni-support@native-instruments.com mit deiner Seriennummer und Aktivierungscode schicken mit der Bitte, diese Daten für Wiederverkauf löschen zu lassen.
Auch wenn Colossus ein Produkt von EastWest ist, ist es ja mit Native Instruments verknüpft, da es mit dem Kontakt Player arbeitet und somit scheint es in deinem Account dort auf.
Auch wenn dieses Vorgehen EastWest nicht schmecken wird, geh ich mal davon aus das du deine Library auf deinem PC löschst und somit hast du ja niemanden geschadet. Im Gegenteil, durch den Verkauf animierst du ja vielleicht den Käufer sich ein anderes Produkt bzw. ein Upgrade zu kaufen
 
Ich mein....das sitzen doch keine dummen Menschen hinter den Mangerschreibtischen solcher firmen,oder doch?!In heutiger Zeit wo man sich mit illegalen Downloads,[g=398]Dongle[/g] Emulationen und gebrannten [g=420]CD[/g]/DVDs rumzuschlagen hat,kann es doch nichts sein das ehrlich Software User so geärgert werden und doch gerade zu in die illegalietät getriben werden??!!?ich kenne Leute,die mit illegalen Sachen arbeiten.....und die lachen nur über sowas!!!da gibts natürlich keine solcher Probleme!!!!Aber keine Angst,das wird mich nicht dazu bringen illegale Software zu benutzen!!!!!......ohmaaaaaannn.......ich dreh durch.....das is nicht zu glauben!

Und zu NI.......ich versteh nicht wo das Problem liegt,einfach den account zu löschen!?!!Sie verweißen auf die Geschäftsbedingungen mit East West,die ja offensichltich gegen das deutsche Recht verstoßen^^!!!!was für ein irrsinn!
 
tja....leute!....genau das wollen die bei NI nicht machen!Ich und der Käufer wollen heute abend mal ein Brief zu NI schicken (@micha:muss noch nen scanner suchen,schick dir das nachher zu,habs nicht vergessen ;) !!!).......

ich werd mal den Link ausprobieren......
 
ja die FAQ´s sind bekannt....helfen aber nicht!!!da es sich um die Geschäftsbedingungen von East West dreht^^

warum wird man eigentlich nicht gleich beim kauf auf so etwas hingewiesen....dann würd ich mir so eine Software garnicht erst kaufen!!!!
da ich gerne mal was neues ausprobiere,kaufe und vekaufe ich ständig!
 
Für die Produkte, die von NI selbst hergestellt wurden, ist die Umregistrierung mit Sicherheit kein Problem. Aber hier heißt der Hersteller doch EastWest.

Edith: doppelt gemoppelt. :D
 
Nun ja, wenn das Samples sind, kann ich die Lizensierungspolitik schon ein wenig verstehen.
Es ist ja so, dass Du mit dem Kauf die lizensfreie Verwendung des Audiomaterials für deine Musik bezahlt hast. Wenn Du dann das Material verwendest, wird es ja auch nach dem Verrkauf noch in deinen Musikstücken vorhanden sein, oder?
Somit ist es dann letztendlich doch wieder geklaut, wenn Dir das Produkt gar nicht mehr gehört.
 
wirklich interessanter thread hier.

Ich meine bei toontrack ezDrummer auch irgendwas gelesen zu
haben, daß es angeblich nicht verkauft werden kann (gut ich kann
mich täuschen - ich bin sowieso davon ausgegangen, daß das
in Deutschland nicht gilt - ist Microsoft da nicht schon mal gescheitert
bei OEM-Software?).

Prinzipiell ist dieses forum ein idealer Platz um auf solche Mißstände
hinzuweisen. Man sollte es vielleicht bei den Produktbewertungen
berücksichtigen (darf Produkt weiter verkauft werden, und wenn ja
wie umständlich ist es und welche Kosten entstehen).
Das könnte dann schon einen gewissen Druck ausüben, wenn ein Produkt
eben deswegen dann nicht gekauft wird.
 
@hydra99: dasselbe könnte jeder [g=365]Synthesizer[/g], Drumcomputerhersteller
behaupten (Hardware).
 
@hydra und karaokenico:

Das hat mit bereits gemachten Aufnahmen nichts zu tun.

Und bei synthetischen Klangerzeugern (Hard- Wie Software) kommen keine Audioaufnahmen zum Einsatz im Gegensatz zu Sampling Libraries. Das kann man nicht vergleichen. Hardware auch nicht.

Die Frage ist, ob Software mit Samples ausschließlich als Computerprogramm angesehen werden kann. Und da kann man in beide Richtungen argumentieren. Wenn ich BGH-Richter wäre, würde ich virtuelle Instrumente auf Sample-Basis unter Computerprogramm subsumieren. ;)
 
@earl:

"Wenn ich BGH-Richter wäre, würde ich virtuelle Instrumente auf Sample-Basis unter Computerprogramm subsumieren"

- man könnte nach dem schwerpunkt entscheiden, wobei eine sample library mit kontakt player in erster linie eine geschützte tonaufnahme wäre.

- oder es gilt eine art "zweischrankentheorie" - die rechte müssen für beide schutzgegenstände übertragen werden. so wie beim film.

welchen vorteil hätte aus deiner sich die einordnung als software?
 
wie schon gesagt.......die samples von Colossus sind nicht anders nutzbar,als den von NI dafür programierten kontaktplayer mit zuinstallieren!!!Deshalb ist e ja wohl eine Sofware!!!!

Denn die sounds von irgendwelchen Synthies kann ma ja uch nur mit dem jeweiligen Synth, der dafür Programmiert wurde abspielen !!!!
 
Laut Werbung handelt es sich um:

"... ein riesiges 32 Gigabyte Virtual Instrument für alle Stilrichtungen, ähnlich einer Keyboard Workstation, allerdings aufgrund der riesigen Datenmenge mit wesentlich besseren Sounds. "

und

"kommt als VIRTUAL INSTRUMENT auf Basis des NATIVE INSTRUMENTS Kompakt-Interface, ..."


Somit würde ich es auch als Software ansehen.
 
wie gesagt, man kann gute Argumente dafür und dagegen finden.

fas1piano schrieb:

welchen vorteil hätte aus deiner sich die einordnung als software?


1. Rechtssicherheit, weil es keine Abgrenzungsprobleme gibt. Jeder Software-Klangerzeuger ist demnach Software (also rechtlich ein Computerprogramm) unabhängig von der Art der Klangerzeugung.

2. Verkehrsfähigkeit. Der Endkunde ist nicht zeitlebens geknebelt, sondern kann über das Produkt verfügen und es weiterveräußern.
 

Ähnliche Themen

moonbooter
    • Danke
    • Gute Antwort
  • Artikel
Antworten
7
Aufrufe
3K
moonbooter
moonbooter
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
9
Aufrufe
5K
stromzoo
stromzoo
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
6
Aufrufe
10K
Audix
A
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
1
Aufrufe
29K
L0rdVetinari
L0rdVetinari
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
0
Aufrufe
22K
moonbooter
moonbooter

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben