Wie veröffentliche meine Songs ohne Label?

Er wird sicher gemeint haben, dass Tracks, die man an Labels schickt, nicht schon öffentlich im Netz stehen sollten.
Wenn du noch gar keine Präsenz im Netz aufgebaut hast und "unsichtbar" bist, ist das ein klarer Nachteil.
Genau. Klar, die Labels wollen natürlich gern "Neuware" raushauen. Ansonsten - schau einfach, das die "Qualität" passt (d.h. bei elektronischer Tanzmusik muss der Klang/Groove konkurrenzfähig sein), guck welche deine musikalische Peergroup bei Soundcloud ist (dort is mMn am einfachsten, aus dem nichts zu starten), bring dich in die Community ein und Release dann stetig was (aber wirklich nur die Dinge, die wirklich gut sind!). Dann klappts auch mit dem Label-Nachbarn :)
 
Das musste ich jetzt echt mal nachschlagen.
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Ich hatte bisher noch keine Kinder oder Jugendliche als meine Fanbase im Blick, das ändert sich dann ab heute :yeah:
 
Ich hatte bisher noch keine Kinder oder Jugendliche als meine Fanbase im Blick, das ändert sich dann ab heute :yeah:
Fang schon mal an, Bonbons am Spielplatz zu verteilen. :right:




@Moogman , das fällt mir schwer zu glauben, das man nix machen kann, wenn einer nachweislich mein geistiges Eigentum verkauft.. :schulterzuck:
 
Wie willst du den nachweisen?
Der Beklagte wird seine Verkaufszahlen / Bilanzen nicht offenlegen. Das muss er auch nicht, denn es fällt unter das Betriebsgeheimnis.
Wie viel er damit verdient hat, ist so nicht nachzuweisen.
Du müsstest vor Gericht andere deiner Tracks mit vergleichbarem monitärem Erfolg vorweisen, aber wer kann das schon?
Der Richter kennt sich nicht aus, hat null Plan davon.
Im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht gibt es die 3-fache Schadensberechnung. Entweder Herausgabe des Verletzergewinns (und ja: Der Verletzer muss seinen Gewinn entsprechend seiner Informationspflicht offenlegen, wenn im Grunde ein Schadensersatzanspruch besteht), oder auf Lizenzanalogie (was würde ich üblicherweise für eine entsprechende Lizenz bekommen?) oder auf Erstattung des Urhebers konkret entstandenen Schadens inkl. entgangenem Gewinn, siehe auch § 97 Abs. 2 UrhG.
 
Wir leben in einer Welt in der es am wichtigsten ist, das man Reichweite generiert. Als nächstes kommt Reichweite. Zusätzlich wichtig ist dass die eigene Musik an den Mann gebracht wird. Außerdem ist es noch wichtig das man Reichweite generiert. Ohne dass, gibt es kein Geld. Niemals.

Ein verschenktes gratis Album das zu einem Insider Tipp wurde ist unendlich viel mehr wert als jedes gut gesicherte Lied das auf jeglichen Rechnern lungert zusammen.

Das muss man sich echt vor Augen führen, ich selber neige da auch immer zu das völlig zu unterschätzen. Raus hauen ist die Devise, im Zweifel für lau, Hauptsache man macht auf auch aufmerksam.
 
..mal andersrum betrachtet..musikalische Ideen klauen - aber richtig;-)

..stell dir vor du hörst einen tollen Song..nimm nun kurz danach (mit dem was dir grad zur Verfügung steht) noch unter seinem Eindruck stehend das auf, was dir noch in Erinnerung ist..ganz egal ob Riff, Beat, Sound oder Melodie..wiederhole die Aufnahme jeweils ne halbe und Stunden später..

..wenn du dann deine Aufnahmen mit dem Original abgleichst, wirst du merken, dass es nur noch als Inspiration durchgehen wird..die unscharfe Erinnerung ist deine Schöpfungshilfe..nicht erinnerungswürdige Stellen hast du längst mit eigenen Kreationen aufgefüllt..

m.
 
Im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht gibt es die 3-fache Schadensberechnung. Entweder Herausgabe des Verletzergewinns (und ja: Der Verletzer muss seinen Gewinn entsprechend seiner Informationspflicht offenlegen, wenn im Grunde ein Schadensersatzanspruch besteht), oder auf Lizenzanalogie (was würde ich üblicherweise für eine entsprechende Lizenz bekommen?) oder auf Erstattung des Urhebers konkret entstandenen Schadens inkl. entgangenem Gewinn, siehe auch § 97 Abs. 2 UrhG.
Theorie und Praxis.
Ich liege gerade mit einem Unternehmen im Clinch.
Die besagte Firma hat zwei meiner Zeichnungen von der Homepage eines Kunden von mir gestohlen, das originale Logo entfernt, das eigene eingefügt und alles wieder als das eigene Werk ausgegeben.
Zwar wurde die Zeichnung wieder entfernt, aber ob ich da mehr erwarten kann ist fraglich.
Mein Kunde hat ein exklusives Nutzungsrecht an den beiden Zeichnungen und bezahlt auch dafür. Jetzt habe ich genau das Problem, das ich die Schadenshöhe nachweisen muss. Ich habe keinen Bock auf einen Rechtsstreit, da ich nicht weiß, wie der Richter tickt. Da die meistens kein Urteil fällen wollen, auch nicht bei klarer Rechtslage, würde ich bei einem Vergleich wahrscheinlich eine Menge Geld verlieren.
Was irgendwo im Gesetz steht und ob du dann irgendwie einen Prozess gewinnen kannst, sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Natürlich kann man die Leute verklagen, der Schuß kann aber auch ganz schnell wegen einem kleinen Formfehler nach hinten losgehen und man ist ein paar tausend Euros ärmer.
 
Was irgendwo im Gesetz steht und ob du dann irgendwie einen Prozess gewinnen kannst, sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Das ist wirklich abstrus was da läuft. Ein Beispiel aus meinem Fundus: Habe einem Kunden eine Rechnung gestellt. Keine Reaktion. Zahlungserinnerung, dann Mahnung. Am Ende kam erst eine Reaktion auf das Schreiben meines Anwalts. Sinngemäß stand da drin, dass mein Auftraggeber (Namensgeber der Firma) nicht berechtigt war, mich zu beauftragen. Das wäre nur die Frau des Auftraggebers gewesen (eine Angestellte einer anderen Firma). Sie selber hat mit der Firma ihres Mannes nichts zu tun.
Aber es geht noch weiter. Von ihm selber hab ich nie eine Auftragsbestätigung bekommen. Die kam von seiner Sekretärin, die zu dem Zeitpunkt da auch schon nicht mehr arbeitete.
 
Am Ende isses ja auch völlig egal, wenn man das ja nur als Hobby macht. Und wenn Jemanden die Sachen so gut gefallen, das er sie klaut, ist das ja auch eigentlich was positives, denn schlechte Musik hätte er ja nicht gestohlen.
Ich wäre froh wenn unser Dieter einen Song von mir stehlen würde und ihn groß heraus bringt.
Wenn er Kohle damit macht, dann hauptsächlich weil er gut vermarkten kann.
(und wenn man Ihn freundlich fragt, rückt er bestimmt ne Kiste Bier dafür raus. Das ist immer noch mehr als ICH damit verdienen würde)
Aber mal im Ernst. War das früher nicht so, dass man seine eigenen Liede bei der Gema angemeldet hat und die haben dann auch die Abrechnung gemacht.
 
Aber mal im Ernst. War das früher nicht so, dass man seine eigenen Liede bei der Gema angemeldet hat und die haben dann auch die Abrechnung gemacht.
Warum früher? Das hat sich bis heute doch nicht geändert.
Selbst wenn man nur ein paar Konzerte im Jahr spielt, kann sich das schon lohnen.
 
Ja wir haben uns durch Corona und Alterserscheinungen etwas zurückgezogen. Daher wusst ich nicht ob das noch so Stand ist.
Aber die Songs müssen schon gemeldet werden, oder?
 

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