Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich "nur" die Musik verwende??

lasita

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Hi, ich singe in einer Coverband.
Ab und zu spielen wir ein paar Songs, die ich geschrieben habe. Der Haken ist nur, daß ich Musik (z.B. Luniz "I got 5 on it") von bekannten Stücken verwende. Ich übernehme nicht die Melodie der veröffentlichten Lieder, also wirklich nur die Musik 1:1. Wie sieht es denn da aus???

Im Grunde ist das ja kein covern in dem Sinne, höchstens Verwendung von "Fremdarbeit" ,-)

Danke für Antworten ! :p
 
Hi,

du übernimmst nicht die Melodie, sondern nur die Musik? :| Was meinst du damit?

8-/

Eine erkennbare Phrase oder ein Melodiepart sind übrigens schon geschützt!

Gruß
...splonk...
 
Na ja, ist jetzt vielleicht blöd zu erklären. Aber z.B. Luniz ist ja gerappt, ich dagegen singe ja (das behaupte ich mal zumindest). :D

So gesehen übernehme ich nicht die eigentliche Melodie des Liedes, oder?
 
Wenn du Songmaterial (Harmonien, Rhytmus) von z.B. Yesterday nimmst, aber eine andere Melodie & Text draufmachst bearbeitest du das Stück (Quasi Karaoke nur besoffen? :D Sorry, konnts mir nicht verkneifen...). Es ist also kein Cover. In diesem Fall muss der Originalautor gefragt werden ob er damit einverstanden ist.

Slowhand
 
Sobald Du wissentlich Musik, Arrangements oder irgend ein anderes Bestandteil fremder Musik benutzt, benötigst Du die Genehmigung des Urhebers.

Wenn Du also meinst, es besteht die Gefahr dass ein Außenstehender bemerken könnte, dass die Musik "geklaut" sein könnte, würde ich Dir raten es zu lassen.

Sounds oder Samples hingegen sind nicht geschützt = gemeinfrei!!!
Die dürfen von jedermann verwendet werden.

Beim 1-zu-1-Cover (also identische Musik & Text) genügt eine [g=119]GEMA[/g]-Benachrichtigung (bei Auftritten, CDs), dann musst Du eine Gebühr an die [g=119]GEMA[/g] entrichten, die an den Urheber weitergeleitet wird.

Sai
 
Sounds oder Samples hingegen sind nicht geschützt = gemeinfrei!!! Die dürfen von jedermann verwendet werden.

WIE JETZT ?!? :eek:
 
Sounds oder Samples hingegen sind nicht geschützt = gemeinfrei!!!
Die dürfen von jedermann verwendet werden.
Das musst du mir jetzt aber auch mal erklären!! :|
 
Moin,
ist alles nicht falsch, aber auch nicht richtig!
Grundsätzlich gilt:
Jede Art der Verwertung, Bearbeitung, usw. einer fertigen Produktion unterliegt dem Urheberschutzgesetz. Das bedeutet, das, wenn ich keine Verwertungs/ Bearbeitungserlaubnis besitze, darf ich auch keinen Schnipsel einer fertigen Produktion verwenden. Weder als Einzelsample noch als Loop oder Ähnliches.
Anders sieht es z.B. bei Sample CDs aus. Beim Erwerb einer Sample CD wird das Recht der Verwendung auf den Käufer übertragen, und der Käufer kann somit mit dem Inhalt der CD kommerzielle Poroduktionen produzieren (Achtung... es muss aber auch wirklich auf der Sample CD stehen das die Samples LIZENZFREI sind!!!).

Die Praxis sieht aber anders aus:
Ein nicht eindeutig identifizierbares Sample (auf eine fertige Profuktion bezogen) kann durchaus verwendet bzw. gesamplet werden:
Ein Bassdrumschlag, Snareschlag, Crash, einzelner Gitarrenanschlag, Synthesizerklang, usw. kann verwendet werden weil er wie gesagt nicht mehr 100% ig identifizierbar ist.
Jeder Richter würde im Streitfall eine Klage des Verkäufers abweisen.
Eine Drumloop, Bassloop, Gitarrenloop, Synthloop, eine Gesangsline, ein Text, ein Arrangement (auch [g=32]Midi[/g] File), ein ganz spezieller Effekt, usw. darf hingegen auf gar keinen Fall ohne Genehmigung bzw. [g=119]GEMA[/g] Meldung benutzt werden!

Kauft also ne Sample CD und benutzt die, dann könnt ihr auch nix falsch machen. Klaut nichts absichtlich. Außerdem habt ihr es sicherlich auch nicht gerne, wenn jemand ungefragt euer Eigentum benutzt!
 
die andere aussage vorher (slowhand) bleibt bestehen, denn hier geht es ja nicht um samples, sondern um ein cover.

eigentlich musst du dir eine genehmigung beim autor, oder dem verlag holen, wenn
du auf die musik einen anderen text setzt.

wie das ist wenn du statt der melodie den original text rappst ist eine gute frage
und ab wann die interpretation einer melodie eine veränderung ist (rhytmus und/oder tonfolge)

stell dir vor der autor fühlt sich durch deinen text mit seiner melodie geschädigt, auch wenn du es nur bei auftritten spielst.
andersherum hättest du das recht bei einer erlaubnis für deine kreative leistung
geld zu kriegen (z.b. [g=119]gema[/g]), da durch deine bearbeitung wieder ein neues werk ensteht.
allerdings sollte die lizenfrage mit dem anderen urheber geklärt werden.
entweder mit dem autor direkt, bzw. dem verlag der die rechte des autoren vertritt.
 

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