Wie muss ein vertrag aussehen? will nicht verarscht werden ;)

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Odaz

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hi leute

also ein rapper hier in salzburg will paar beats von mir kaufen. die nehmen das ganze in einem studio auf und pressen das ganze 500 oder 1000 mal und ich bin mir sicher das der produzent jetzt glaubt das die beats (die die rapper mitnehmen) ihm gehören und er die rechte drauf hat. ich hab bei diesem label auch "gearbeitet" allerdings ist mir das ganze etwas komisch vorgekommen und ich hatte das gefühl das er jeden ein wenig verarscht.

und ich will jetzt das die rapper die beats kaufen und das ganze auch auf ne cd kommt aber das ICH noch immer die rechte drauf habe. also das ich noch immer mit den beats machen kann was ich will. kann mir mal jemand sagen wie ich das machen soll? mache das zum ersten mal und ich will nicht das mich der produzent verarscht.

so, ich habe fertig :D

lg odaz
 
Servus,

Gibt es sowas nicht bei der [g=119]Gema[/g] auf der Homepage ??!
 
Frag doch mal den Earl Grey, der ist Anwalt! Ob er sich aber mit österreichischem Recht auskenn weiß ich nicht!

lg
Zappi
 
Moin Odaz,
also erstmal: Wenn Du die Beats zu einem marktüblichen Preis verkaufst, dann sind sie üblicherweise weg. Ist doch klar. Dann hat der Andere die Nutzungsrechte erworben. (Es sei denn, der lässt sich auf was anderes ein, aber das würde ich ihm nicht empfehlen ;) )

Was Du machen kannst, ist einen verrechenbaren Vorschuss rauszuhandeln, also, dass Du Geld im Voraus bekommst, was dann mit (hoffentlich) reinkommenden Erlösen verrechnet wird. Beispiel: Du verkaufst für 10.000 Euro und dann siehst Du erstmal kein Geld mehr, bis für Deinen Anteil an der Verkaufsbeteiligung mehr als die Verkaufssumme reinkommen. Also bis 10.001 Euro. - In dem Fall bekommst Du (beispielsweise 1 Jahr später) nochmal einen Euro. (Bzw. alles, was über der ehemaligen Verkaufssumme liegt. - Diese Regelung ist relativ geläufig.) - Achte darauf, dass Du Dich nicht verpflichtest, das Geld zurückzuzahlen. Schreib solche Sachen ruhig auch in einfacher Umgangssprache in den Vertrag. Beispiel: "Der Urheber ist in keinem erdenkbaren Fall dazu verpflichtet Geld an den Nutzer der Werke zu zahlen, oder zurückzuzahlen." (habe ich jetzt spontan erfunden; keine Garantie dafür, dass das wasserdich ist, aber sowas würde ich da reinschreiben). Übrigens, solltest Du jemals deswegen vor Gericht müssen: Es zählt immer der anzunehmende WILLE der Vertragspartei. Sprich: Selbst, wenn die Formulierung nicht juristensicher ist, aber für einen normalen Menschen der anzunehmende Wille der Vertragspartei erkennbar wird. - Herbert Grönemeyer hat das beispielsweise sehr geschickt gelöst. Er sagt selbst, er hätte seinen ersten Plattenvertrag nicht so genau gelesen (das glaube ich nicht, denn er hatte zuvor ein Jura-Studium angefangen) und hat dann unter den Vertrag geschrieben: "Ich habe immer das letzte Wort". - Damit hat er sich gegen alles abgesichert, was ihm im Zusammenhang mit der Musik nicht recht ist. - ...Sobald die andere Vertragspartei das unterschreibt.

Zum Geld nochmal: Aufgrund der momentanen Marktlage wird sich fast niemand darauf einlassen, Dir Geld im Voraus zu zahlen, sondern eher eine Beteiligung, sobald Gewinne reinkommen.

Egal, WIE Du es verrechnest: Derjenige, der für Deine Beats Geld bezahlt - sagen wir mal, mehr als für eine Sample-CD mit Drumloops, - will normalerweise daran auch Exkulsiv-Rechte haben. Was wäre eine Hip-Hop(?)-Platte, wenn die identischen Beats noch auf anderen Platten sind(?)... wäre doch Quatsch.

=> Letztendlich kannst und darfst Du natürlich ALLES aushandeln, worauf sich das Gegenüber einlässt. Der Musikmarkt ist ein privater Markt, da darfst Du alles machen, was nicht gegen Gesetze verstösst.

Apropos Gesetze: Lies mal das Urheberrechtsgesetz: http://bundesrecht.juris.de/urhg/

Unter Anderem hast Du beispielsweise in Deutschland das Recht als Urheber, immer ein Veto einzulegen, wenn der Urheber Dein Werk in einem von Dir nicht gewünschten Zusammenhang verwendet (also in Verbindung mit Pornografie, oder ähnliches)

=> Wenn Du präzisere Informationen haben willst, dann beschreibe Deinen Fall bitte nochmal genauer. Also, um wieviele "Beats" es geht, wie "besonders" diese Beats sind, wie vollständig diese Beats sind (sind das nur Schlagzeug/Percussion-Spuren, oder sind die Sachen inklusive Melodieinstrumente), welche Größe das Label hat und wie hoch der zu erwartende Erfolg der Veröffentlichung in etwa ist. (Geht es um eine Chartproduktion / mehr als 10.000 Verkäufe, oder weniger?) und warum Du bei dem Label rausgegangen bist.

Nochmal der übliche, von mir zitierte Satz meines ehemaligen Recht-Professors: "Vertrag kommt von vertragen." - Will sagen: Wenn Du bei diesen Label-Leuten ein schlechtes Gefühl hast, oder sogar mit denen Stress hast, dann mach keinen Vertrag mit denen.

Ansonsten: Schreib DU den Vertrag, oder hinterfrage die Passagen, die Du nicht genau verstehst. - Wenn Dir etwas nicht erklärt wird und Du Dir unsicher über die Formulierung bist, dann streich sie raus und schreib eine neue! (Das ist durchaus üblich; ich kenne sowas aus meiner Arbeit bei einer Plattenfirma; - Vertrag hin- ...durchstreichen/neu schreiben, - Vertrag zurück... - Vertrag wieder hin- ... und zurück :D ...und nach ca. 2 Wochen ist man sich mal irgendwann einig)

Grüße
Nils
 
ok ich schreib dir ne pm und erkläre dir wie das genau abläuft :D

thx
 

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