Webradio Lizenzkosten (GEMA, GVL, Sonstiges)

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recordingisti

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Hallo,
Ich würde gerne einen online Sender bei GEMA anmelden. Als Einzelperson nicht als Gewerbe.

ich gehe davon aus, dass das Tarif S-VR/HF-Pr für mich gilt.
(https://www.gema.de/en/musiknutzer/tarifuebersicht/webradio)

Da ich wöchentlich nur eine Stunde eigenes Programm habe, möchte aber, dass stets etwas zu hören ist, gehe ich davon aus, dass die Musikanteil quasi 100% ist.

Laut Tarif kann ich eine Pauschallizenz im Lizenzshop kaufen, wenn mein Webradio
  • nicht mehr als 100 Kanälen sender,
  • keine Einnahmen oder nicht mehr als € 430,- Einnahmen (netto) pro Monat erzielen,
  • nicht mehr als 796 unterschiedliche Hörer pro Tag erreichen (unique user),
  • jedem dasselbe streamt, d. h. die weder interaktiv noch personalisiert sind noch den Zugriff auf einen bestimmten Song erlauben.

Meine Fragen:

#1 gelten diese Rechte weltweit oder soll ich den Streamingbereich in der Software auf DE einschränken?
#2 Kann ich so alle CDs, die ich habe in MP3 konvertieren, hochladen und gleich streamen oder schulde ich auch noch den Produzenten?
#3 Wie siehst es mit Tracks, die ich aus Streaming gekauft habe? Könnte ich Tracks, die ich von Amazon, Spotify gekauft oder von Youtube aufgezeichnet habe auch streamen? Wie kann ich sicherstellen, dass Produzenten / Künstler durch diese GEMA-Gebühren abgedeckt werden?
#4 wie sieht es mit den Liedern aus, die wir selbst gespielt und aufgezeichnet haben?
#5 Wenn ich monatlich 200 unique User habe, wird es mir € 400 / Monat kosten. Gibt es preiswertere Möglichkeiten für einen deutschen Webradio Musik zu streamen?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

LG

RI
 
Zuletzt bearbeitet:
#2 - nein, kannst Du nicht
#3 - nein, kannst Du nicht
#4 - musst Du die beteiligten Künstler fragen sowie ggf. die Komponisten.
 
Vielen Dank Rajmund,

welche Art von Erlaubnis oder Berechtigungen erwerbe ich dann mit der GEMA-Anmeldung?

Gibt es dann eine Liste von Künstlern derer Songs ich streamen kann?

Gr.

RI
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du eine CD erwirbst, erwirbst Du damit ja nicht die Musik, sondern das Nutzungsrecht, sie privat abspielen zu dürfen. Nicht umsonst steht ja in der Regel drauf: Kein Verleih, keine unerlaubte Vervielfältigung, Sendung etc. Du wirst also das Label fragen müssen.
 
Vielen Dank!

ich werde also neben GEMA / GVL-Anmeldung auch noch die jeweiligen Labels kontaktieren müssen ...

RI
 
@oliveramberg Vielen Dank :)
 
Wenn Du eine CD erwirbst, erwirbst Du damit ja nicht die Musik, sondern das Nutzungsrecht, sie privat abspielen zu dürfen.
Das private Abspielen ist keine urheberrechtlich relevante Nutzung. Daher benötigt man dafür auch kein Nutzungsrecht.
 
Wenn Du eine CD erwirbst, erwirbst Du damit ja nicht die Musik, sondern das Nutzungsrecht, sie privat abspielen zu dürfen. Nicht umsonst steht ja in der Regel drauf: Kein Verleih, keine unerlaubte Vervielfältigung, Sendung etc. Du wirst also das Label fragen müssen.
das stimmt so nicht.

Bitte mal die FAQ der GVL und die Betriebsvoraussetzungen für das Webradio genau lesen:

In den Betriebsvoraussetzungen heißt es ganz klar:
"Der Webcaster darf keine unautorisierten Musikaufnahmen übertragen; dazu zählen ohne Ausnahme sog. Bootlegs (unautorisierte Konzertmitschnitte) und Aufnahmen, die im Land, in dem der Webcaster seinen Sitz hat, noch nicht für Webcasting-Zwecke veröffentlicht worden sind. Der Webcaster darf die Musikaufnahmen nicht remixen oder in anderer Weise verändern, sodass die übertragenen Musikaufnahmen sich von den Originalaufnahmen unterscheiden. "

das heißt, alle CDs, die @recordingisti käuflich erworben hat, sowie alle LEGALEN Musikdownloads dürfen verwendet werden und sind durch die GVL Lizenz abgedeckt.
"Die GVL lizenziert die in einem Webradio-Angebot verwendeten Musikaufnahmen, die auf Tonträgern (z.B. CDs) oder in On-Demand-Angeboten (z.B. Musicload oder iTunes) erschienen sind."
Siehe die FAQ der GVL!
 
Ich kenne mich da nicht wirklich aus, aber einfach Mal so ins Blaue... wäre das keine Alternative?
ACHTUNG bei Nutzung von Laut.FM:

hier gilt ebenfalls das, was ich oben geschrieben habe.
nur legal erworbene Musiktitel sind hier unbedingt zu verwenden,
im dort zur Verfügung gestellten öffentlichen Musikpool tummeln sich jede Menge Songs, welche nicht legal erworben wurden.
 
das stimmt so nicht.

Bitte mal die FAQ der GVL und die Betriebsvoraussetzungen für das Webradio genau lesen:

In den Betriebsvoraussetzungen heißt es ganz klar:
"Der Webcaster darf keine unautorisierten Musikaufnahmen übertragen; dazu zählen ohne Ausnahme sog. Bootlegs (unautorisierte Konzertmitschnitte) und Aufnahmen, die im Land, in dem der Webcaster seinen Sitz hat, noch nicht für Webcasting-Zwecke veröffentlicht worden sind. Der Webcaster darf die Musikaufnahmen nicht remixen oder in anderer Weise verändern, sodass die übertragenen Musikaufnahmen sich von den Originalaufnahmen unterscheiden. "

das heißt, alle CDs, die @recordingisti käuflich erworben hat, sowie alle LEGALEN Musikdownloads dürfen verwendet werden und sind durch die GVL Lizenz abgedeckt.
"Die GVL lizenziert die in einem Webradio-Angebot verwendeten Musikaufnahmen, die auf Tonträgern (z.B. CDs) oder in On-Demand-Angeboten (z.B. Musicload oder iTunes) erschienen sind."
Siehe die FAQ der GVL!
GEMA und GVL sind zwei unterschiedliche Sachen. Bei der Produktion einer CD holt man bei der GEMA das Vervielfältigungsrecht ein. Was man dann ggf. dafür berappen muss, hängt von der Nutzungsart ab, u.a. auch vom Preis der CD.
 
GEMA und GVL sind zwei unterschiedliche Sachen. Bei der Produktion einer CD holt man bei der GEMA das Vervielfältigungsrecht ein. Was man dann ggf. dafür berappen muss, hängt von der Nutzungsart ab, u.a. auch vom Preis der CD.
hast du meinen letzten beitrag richtig gelesen?

die GVL sagt ganz klar:
"Die GVL lizenziert die in einem Webradio-Angebot verwendeten Musikaufnahmen, die auf Tonträgern (z.B. CDs) oder in On-Demand-Angeboten (z.B. Musicload oder iTunes) erschienen sind."

damit ist geklärt,dass LEGAL ERWORBENE MUSIKTITEL AUF CD UND LEGAL ERWORBENE MUSIKTITEL ; WELCHE BEI ITUNES ; AMAZON GEKAUFT WURDEN, im Onlineradio wiedergegeben werden dürfen, WENN MAN DIE GVL UND GEMA LIZENZEN ERWORBEN HAT!!!
 
GEMA und GVL sind zwei unterschiedliche Sachen. Bei der Produktion einer CD holt man bei der GEMA das Vervielfältigungsrecht ein. Was man dann ggf. dafür berappen muss, hängt von der Nutzungsart ab, u.a. auch vom Preis der CD.
die CD wird aber nicht nochmal produziert, sie wird im Internetradio wiedergegeben.
 
Was man dann ggf. dafür berappen muss, hängt von der Nutzungsart ab, u.a. auch vom Preis der CD.
auf der Homepage der Gema steht davon nichts, dass die Lizenzkosten vom Preis der CD abhängig sind.
 

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