Was tun? Händler ignoriert meinen Widerruf

DHG

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Moin!

Ich hab dieses Jahr im Januar ein LP über eine Labeleigene Vertriebsseite bestellt und die Platte leider per Vorkasse gezahlt. Die Platte kam deutlich verspätet, völlig unzureichend verpackt und damit beschädigt bei mir an (Cover stark geknickt).
Daraufhin habe ich per Mail angefragt ob die Platte ersetzt werden kann. Darauf bekam ich vorerst keine Antwort. Um auf Nummer sicher zu gehen und die Widerrufsfrist zu wahren hab ich dann einen Widerruf per Mail innerhalb der 14-tägigen Frist gesendet. Ich bekam eine Antwort, ich soll doch die Platte bei Discogs verkaufen, Rücknahme wäre ein Minusgeschäft für das Lable. Auf meinen Widerruf wurde nicht direkt eingegangen und so habe ich die Ware zurückgeschickt und die Rücksendekosten übernommen (dachte ja nicht das es zu Komplikationen kommt).

Nach ewigem hin und her hat der Verkäufer mir per Mail bestätigt das er meine Platte zurück erhalten hat. Mein Geld hat er mir aber immernoch nicht zurückgezahlt (er vertritt weiterhin den Standpunkt, es wäre für ihn eine Minusgeschäft).
Ich habe ihn bereits zwei mal schriftlich per Mail zur Rückzahlung des Warenwertes inkl. Versandkosten aufgefordert (mit Fristsetzung). Mittlerweile bekomme ich keine Antwort mehr. Die Seite gibts auch nicht mehr, nur noch den Facebookaccount des Labels.

Es geht um nichtmal 30€ aber das ist für mich im Moment nicht wenig Geld. Außerdem geht die Art des Verkäufers überhaupt nicht klar.
Was soll ich jetzt tun? (direkter Kontak ist übrigens auch nicht möglich, gibt keine Telefonnummer) Die einzig mögliche Lösung die mir erscheint wäre ein gerichtliches Mahnverfahren. Hat einer von euch bereits Erfahrung damit, funktioniert das auch (immerhin muss man das Geld vorstrecken) oder hat jemand andere Vorschläge?

Vielleicht komme ich ja noch um das Mahnverfahren herum.
 
Drohe ihm mit ner Anzeige, das kostet nichts, macht aber einigen Leuten Beine, mehr würde ich nicht machen....

Lieber abschreiben und vergessen und Anzeige erstatten, ist wie nen Autounfall.....lieber keine Zeit oder Geld hinterher schmeißen....habe auch öfter ins Klo gegriffen.
 
In meinen Augen ist dass, das typische Minusgeschäft.
Leider...

Letztlich hast du einen, zumindest von Deiner Seite aus, nicht erfüllten Vertrag, der nicht im Einvernehmen gelöst werden kann.
Man kann vorerst sich nicht vergleichen und verhandeln.

Dann, wenn der Menschenverstand, also die hohe Lösung, nicht nicht anwendbar ist, fällt man brutal zurück auf das Rechtssystem.

Man bemüht Amtsmechanismen, daraus entstehende und bezahlte Nachweisdokumente, im Wahn dies als Berechtigungsgrundlage in Fechtungsfall, als Primärwaffe zum Entscheidungsumschlag einzusetzen. Klipp-Klapp.

Letztlich ist das Erstreiten deines Anspruchs deutlich aufwendiger als die Aufgabe des (noch zu erstreitenden) Anspruches, als der Verlust als Solches.
Du bist (auf eine gewisse Art und weise) eventuell mild betrogen worden?

Nimm den Vorfall als Eigenverantwortung...

Mache es nicht nochmal und warne Andere vor dieser Eigenart.

Das wäre mein Einstiegsmove in solch einen Lebensprozess...
Ist die billigste Methode.

Mehr ist natürlich immer mehr!
 
Die einzig mögliche Lösung die mir erscheint wäre ein gerichtliches Mahnverfahren.

Die Kosten alleine dafür sind mehr als die Hälfte der Forderung. Wenn es ein professioneller Stinker ist, hilft es Dir nichts, wenn du theoretisch alles ersetzt bekommst, er aber seit Jahren in Privatinsolvenz ist und es nüscht zu holen gibt. Als Kackexperience ablegen, kotzen, einen Käfer überfahren, weitermachen. ;-)
 
Wende dich an die für das Bundesland in dem der Verkäufer sitzt zuständige Verbraucherschutzzentrale.
 
Ui, da wird er zittern. ;-)
 
Man kann das Mahnverfahren durchziehen, Gerichtsvollzieher auf eigene Kosten losschicken usw., aber letztendlich werden die Kosten deutlich über den eigentlichen Wert ansteigen, wo die Gefahr besteht, dass man drauf sitzen bleibt.
Vielleicht bekommst du wenigstens die (heile?) Platte zurück, auch wenns Cover beschädigt ist.
 
Das Mahnverfahren kostet 17,50 EUR (0.5 Gerichtsgebühr). Wenn der Verkäufer abgewixt ist, widerspricht er. Dann muss DHG das streitige Verfahren beantragen. Kostet 105,00 EUR (3.0 GG). Die vorgenannten 17,50 werden angerechnet. Dann gibt's nen Termin, der Verkäufer kommt natürlich nicht. Fängt ein Versäumnisurteil, macht nen fadenscheinigen Einspruch. Neuer Termin. Kommt wieder nicht. Wieder VU.

Dann den GV losschicken. Schuldner nicht angetroffen. Blablablah... irgendwann kommt raus, die 1 EUR Limited ist insolvent, der Verkäufer seit Jahren in der Privatinsolvenz... kenne mir, wolle mer net.

30 EUR fürs Album versenkt und plus minus weitere 200 für den o.g. Kack? Ganz ärlisch - nää.
 
oder hat jemand andere Vorschläge?

lass es einfach. so ein ärger wegem so einem hintern und 30 euros?
am ende kommt wahrscheinlich nix für dich raus.

abhaken, nach vorne kucken und mit einer schönen frau ein eis essen gehn.
 
Ich würde an deiner Stelle auch mit einer Klage drohen. Dabei ist ein konkretes benennen der Kosten für deinen Gegner (Label) im (sehr wahrscheinlichen) Fall seines Unterliegens evtl. wirksam. Das wären dann zum einen die Grichtskosten (vgl. muffy) 105 €.
Die könntest du in deinem Schreiben konkret aus der ZPO (Zivilprozessordnung) und dem GKG (Gerichtskostengesetz) ableiten:
Wer trägt die Gerichtskosten?:
§ 91 Absatz 1 (1) Satz 1 ZPO -> "Die unterliegende Partei hat die KOsten des Rechtsstreits zu tragen"
Wie setzen sich die Kosten zusammen:
Anlage 1 im GKG Nr. 1210 gibt an das du 3 mal den Wert aus Anlage 2 Streitwert bis 500 € -> 35 € als Kläger vorstrecken musst.
Weiterhin könntest du auch die Kosten für einen evtl. zu beauftragenden Anwalt androhen, die dir im Fall des Unterliegens des Labels zustehen, sofern du den Anwalt nach deiner ersten Mahnung einschaltest.

Wenn du wenig finanzielle Mittel hast, könnte ich dir aber auch raten, mal in einer Kanzlei anzurufen und dich nach Prozesskostenhilfe zu erkundigen. In der Regel bekommst du von dieser ein Formular, auf dem du deine finanziellen VErhältnisse angeben kannst und bei bestehen eines ANspruchs auf Prozesskostenhilfe werden für dich die Kosten des VErfahrens vom Staat übernommen.
DU kannst auch selbst eine Klage einreichen (ohne Anwalt) und diese in Abhängigkeit deines ANtrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellen. Dann wird nur Klage erhoben sofern du einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast und dein Risiko ist ziemlich gering. Weitere Informationen bekommst du dafür beim Amtsgericht in deiner Gegend und dort bei der Rechtsantragsstelle. Dort kannst du einfach hingehen, den Sachverhalt schildern und sie nehmen ihn für dich auf und erstellen auch für dich die Klage.

Wenn du noch Fragen haben solltest, gerne einfach fragen.
 
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Das ist ja alles ganz geil, aber wenn der Gegner keine Kohle hat, wird ihn nichts schocken. Es gibt Leute, die haben sich darauf eingerichtet / damit arrangiert, dass sie immer unter der Pfändungsgrenze lavieren und sich damit o.g. Themen komplett entziehen. Wie oft habe ich auf Ebay Dinge ge-/ verkauft und an "irgendjemanden" bezahlt, nur nicht an den Vertragspartner, weil "die Katze den Paypal-Account" gefressen hat usw...
 
@muffy klar, aber wenn du selber nichts zahlen musst, da du Prozesskostenhilfe bekommst und dann noch sehr warhscheinlich den Prozess gewinnst und einen Titel mittels des Urteils hast, ist dieses evtl. doch etwas wert, sofern noch etwas in der Insolvenzmasse ist bzw. der Gegenüber wieder zu Geld kommt oder vielleicht doch einfach Geld hat und nicht insolvent ist. Und dein Risiko im Rahmen von Prozesskostenhilfe ist wie geschrieben recht gering. Kostet nur etwas Zeit.
 
Insolvenzquote und ne Forderung von 30 EUR?!

lmao.JPG
 
Naja, nicht vergessen, dass der Streitwert wohl lediglich bei um die 30€ liegt und schon deshalb überlegen sollte, ob man die Sache mit der Prozesskostenhilfe usw. usw. wirklich als Privatperson durchziehen will. Ist es die Zeit, die Nerven usw. wert?
 
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Wer schreibt denn, dass der Händler insolvent ist? Das weiß DHG doch nicht sicher, oder irre ich mich? Und sollte er insolvent sein + kommt irgendwie aus der Insolvenz heraus(kenne ich mich nicht so mit aus, aber habe davon mal was gehört ;-)? Außerdem ist das Risiko doch gleich 0 für DHG, sofern PKH gewährt wird.

@musicdevil Klar, ob es das wert ist kann DHG ja immer noch überlegen, aber die Optionen hat DHG zumindest, ob er sie nun nutzen will, oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde in den sauren Apfel beissen und die Platte abschreiben. Solcher Mist belastet einem und versaut einem ganze Tage. Das ist es bei 30 Euro nicht wert. Zudem hat er die Platte ja verschickt. Er ist einfach ein kundenunfreundlicher Depp aber wohl eher kein Betrüger.
 
Hi DHG, ich hatte mal eine vergleichbare Situation. Über Ebay lief das damals. Als ich über Umwege raus gefunden hatte wo der Kollege wohnt habe ich mir per "Guten Tag, DHL" Trick Zugang zum Wohnungseingang verschafft und Ihm eine Packung Mehl in den Briefkasten entleert. Na willste mal in seiner Wohnnähe Urlaub machen? Mir brachte es Genugtuung.
P.S Ich wohnte in Heidelberg. Der andere in Mannheim. Hat Spaß gemacht.
 
Wer schreibt denn, dass der Händler insolvent ist? Das weiß DHG doch nicht sicher, oder irre ich mich? Und sollte er insolvent sein + kommt irgendwie aus der Insolvenz heraus(kenne ich mich nicht so mit aus, aber habe davon mal was gehört ;-)?

Niemand, aber das ist ein Risiko, das allgegenwärtig ist, v.a. wenn sich jemand als Kaufmann nicht an Gesetze (Widerrufsrecht) hält, kann es sein, dass er (a) ein Otto ist oder (b) ihm das Wasser jetzt schon bis zum Hals steht.

Forderungen, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner bestehen, werden - soweit vorhanden - über die Masse abgewickelt. Geschäfte, die danach getätigt werden, müssen - wenn vorhanden - vom Insolvenzverwalter genehmigt werden. Forderungen, die dann entstehen, sind nicht mehr für die Insolvenzgläubiger zugänglich. D.h. mit einer schönen (Privat-) Insolvenz kann man sich mal locker häuten und weitermachen.
 
Danke für die bisherigen Antworten.
Ich habe nichts von Insolvent geschrieben, keine Ahnung wie ihr darauf kommt. Das Lable bringt immernoch regelmäßig Platten raus und ich nehme an, derjenige mit dem ich geschrieben habe hat vor kurzem selbst eine neue LP raus gebracht (ich denke der Verkäufer ist gleichzeitig auch einer der Künstler des Lables). Sowas wäre ja schlecht möglich wenn man eigentlich kein Geld hätte.

Ich nehme an die Typen da sind einfach nur zu bequem und zu verpeilt (auf die Versendung und Antworten wartet ich jedesmal mind. 2 Wochen), bzw. interessiert die nicht das ich mein Geld wieder haben möchte....

Aber generell scheint man mir hier ja von weiteren Schritten abzuraten. Allerdings find ich das Auftreten des Verkäufers unter aller Sau (Schuld wurde ständig auf mich geschoben und ein Entgegenkommen seitens Verkäufer war kaum erkennbar). Schon traurig wenn man damit durchkommt und ich nicht wirklich was machen kann...

Zum Thema Anzeige/ Klage, ich glaub dafür ist der Streitwert zu gering. Damit beschäftigt sich doch niemand (wer soll auch etwas daran verdienen). Dafür gibts dann eben dieses gerichtliche Mahnverfahren, daher dachte ich zuerst auch daran. Vor Gericht gehts bei einem Widerspruch des Verkäufers dann eh noch.


Irgendwie habe ich gerade das Gefühl mir rinnt die Kohle wie Sand durch die Hände (natürlich nicht nur wegen der Geschcihte mit der Platte).... -.-
 

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