Kann durchaus eine Dioenstleistung sein, die in Ordnung ist, auch wenn teilweise etwas Bauernfängerei dabei ist, weil suggeriert wird, dass die Online-Hinterlegung dasselbe sei wie die persönliche Teilnahme an einer Prioritätsverhandlung vor dem Notar. Bei der Prioritätsverhandlung handelt es sich um eine Beurkundung, in welcher der Notar anhand des Personalausweises die Identität des Kunden feststellt und die Bestätigung, dass dieser persönlich erschienen ist und der Notar also von diesem auch die Werke XYZ erhalten hat, die er alsdann eintütete und versiegelte, in seine öffentliche Urkunde aufnimmt. Bei einer Onlline-Hinterlegung geht diese Feststellung der Personenidentität natürlich nicht.
Andererseits kann der Notar durchaus eine öffentliche Urkunde anfertigen, auch wenn der Kunde nicht erscheint. Es kommt hier sicherlich darauf an, wie geschickt das Produkt gestrickt ist. Dies kann anhand der Angaben der Website unabhängig nicht hundertprozentig beurteilt werden. Deshalb gebe ich da keine Wertung ab.
Eine solche Dienstleistung kann durchaus ihren Zweck erfüllen. Nur sollte man die Werbesprüche wegnehmen und die Preise genau anschauen und dann gucken, ob es das Richtige ist für einen selbst.
Ich weiß jetzt nicht, welcher Anbieter das war: Da hat ein Anbieter ein Schreiben einer Kanzlei von Patentänwälten veröffentlicht, in welchem die Kanzlei die angebotene Dienstleistung überprüft und als überwältigendes neues, sicheres Produkt beurteilt hat, auf das die Welt sozusagen nur gewartet hat. Da die Kanzlei aber mit dem Anbieter kooperiert und daher ein eigenes Interesse an der angebotenen Dienstleistung hat, kann ein solch euphorisches Schreiben nur als Werbung angesehen werden. Ich finde, solche Methoden gehören sich nicht für ein seriöses Produkt, aber deswegen kann die angebotene Dienstleistung trotzdem gut sein.
Ich hab kurz auf die Website geschaut. Dabei fällt mir die Werbung "notarielle Hinterlegung ab 7,49 EUR" auf.
Ich frage mich, was damit genau gemeint sein soll. Jeder Notar ist an die Kostenordnung gebunden, die absolute oder Wertgebühren genau vorgibt. Und jeder Notar wird auch regelmäßig überprüft. Eine Beglaubigung ist nicht unter 12,- EUR zu haben, eine Beurkundung ist meist erheblich teuerer. Ich frage mich also, wie die auf einen solchen Preis kommen können. Eventuell könnte das der Preis für eine Hinterlegung ohne Anfertigung einer Urkunde, also noch ohne notarielle Tätigkeit sein, und der Notar wird erst auf Zuruf tätig und stellt die Urkunde aus. Die 7,49 wären demnach das Entgelt für Priormart. Anders kann ich mir das nicht vorstellen. Aber dann finde ich "notarielle Hinterlegung" ziemlich dick aufgetragen.
Bei Preisen verschiedener Anbieter würde ich auch schauen, ob ein Preis für ein einzelnes Werk oder z.B. für eine ganze [g=420]CD[/g] oder DVD gilt. Das können gewaltige Unterschiede sein. Auch die Verwahrungsdauer kann unterschiedlich sein. Manche biten 2 oder 3 Jahre an, und ich kenne einen, der 4 oder 6 Jahre anbietet.
Gruß Rainer