Vox auf Karaokeversion (f. priv. Zweck)

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metropolis

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Hallo Musikfreunde,

habe im www gesehen, dass manche Tonstudios als zusätzliche Leistung anbieten, dass Kunden auf eine x-beliebige Karaokeversion von bekannten Hits drauf singen, das ganze wird gemischt und anschließend für den Kunden auf CD gebrannt z.B. als Geburtstagsgeschenk, Abschiedsgeschenk o.ä. (also ein rein persönlicher Zweck).

Weiß jemand, wie das ganze von der rechtlichen Seite her zu beurteilen ist bzw. was es da alles zu beachten gibt?

Insbesondere interessiert mich:

1) Karaokeversion und Bearbeitung
Die Karaokeversion kann man ja von gewissen Anbietern käuflich erwerben. Sowie ich aber die AGB's des ein oder anderen Anbieters verstehe, beinhaltet der Erwerb lediglich ein Nutzungsrecht und zwar dergestalt, dass man sich das Produkt auf nem Abspielgerät zu privaten Zwecken "in den eigenen vier Wänden" anhören darf. Bei Bearbeitungen muss zum einen die Zustimmung des Rechteinhabers eingeholt werden und die Bearbeitung ist GEMA melde- u. vergütungspflichtig. Ist das "Draufsingen" eines Studiokunden eine "Bearbeitung"? Wenn ja, würde das bedeuten, dass vorgenannte Schritte (Zustimmung, GEMA) durchgeführt werden müssen.


2) Hinweispflicht dem Kunden gegenüber
Ich gehe davon aus, dass der Studiokunde (wohl in den meisten Fällen ein Laie) dahingehend informiert werden muss (ggf. schriftlich), dass er das fertige Produkt nur für private Zwecke verwenden darf, insbesondere keine Vervielfältigungen anfertigen darf und das (bearbeitete) Produkt nicht öffentlich aufführen darf.

Hat jemand diesbezüglich (möglichst praxisrelevante) Erfahrungen, wie das gehandhabt wird, sodass das rechtlich "sauber" ist?

Dank’ Euch schon mal im Voraus!
 
...vielleicht ist das ja ein schönes Thema zum Wochenende ;-)
 
Du musst unterscheiden zwischen der Produktion und der Komposition.
Soweit mir bekannt ist, ist sofern du das Musikstück als Kompossition nicht verfälscht erstmal soweit okay - die Nutzungsrechte bzw. Erlaubnisse wurden soweit sich bereits geholt.

Du musst eben schaun, inweit es als Du es weitreichendne kommerziellen Cover nimmst.
Das reine drübersingen und leichte zusammenmischen ist sicherlich noch nicht als gewerbliche eigenständiges Schaffungsgut anzusehn.

Sicherlich solltest Du Deinen Kunden darüber in Kenntnis setzen, daß die Rechte lediglich für die vier Wände besteht. Aber wenn dies nicht geschieht ist dies vielmehr eine Frage der GVÜ (?) , an die sich ein Veranstalter halten muss.Dies ist aber nicht dein Problem.

Wichtrig ist halt eben immer klar zu sagen wessen Werk es war.
Insofern : Take it easy
 
...also das soll so aussehen, dass man eine fertige, fremd produzierte Karaokeversion von nem Anbieter (als wav oder mp3) kauft. Darauf wird vom Kunden gesungen. Das ganze zusammengeschmischt und für den Kunden auf CD gebrannt (oder als mp3 übergeben).....
 
Es wäre schon mal interessant zu wissen, was denn die fraglichen Anbieter der Playbacks zu dem Thema sagen. Also, was <b>genau</b> steht denn in deren AGBs (die ja auch sicher nicht alle gleich sind)? Nicht, daß damit die Frage schon geklärt wäre. Aber es wäre ein Anfang. Ein weiterer Anfang wäre es, zu sehen, wie andere Anbieter der von Dir geplanten Dienstleistung das handhaben (ohne daß damit schon gesagt wäre, daß es dann auch rechtlich wasserdicht ist).
 
....es steht konkret (oder zumindest zeitnah) nicht an, dass ich sowas anbiete, aber mich ineressiert die Sachlage. Die AGB's der Playbackanbieter sind im Wesentlichen gleich, nur geringe Unterschiede. Bei einem Anbieter habe ich folgendes (auszugsweise) entnommen:

....es ist jedoch nicht erlaubt die Playbacks in irgend einer Art zu verändern, im Studio zu bearbeiten, über TV, Internet, Radio, Streaming, usw. zu verbreiten oder Stimmen aufzusingen ohne vorherige Genehmigung.

Bedeutet, dass in jedem Einzelfall ne Genehmigung eingeholt werden muss.
In den AGB's wird ein Nutzungsrecht beschrieben, welches eigentlich nur das Abspielen erlaubt. (Abspielen ist auch bei öffentlichen Veranstaltungen erlaubt, wenn GEMA Gebühren entrichtet werden).
 
Tja, dann wäre die Lage doch zumindest in Bezug auf diese AGBs recht eindeutig. Eine Bearbeitung im Studio und das "Aufsingen von Stimmen" (übrigens eine blöde, weil unklare Formulierung) verstösst schon mal gegen deren AGBs. Damit sind Fragen nach Urheber- und Leistungsschutzrechten zwar noch nicht unmittelbar berührt, aber es ist schon mal keine ideale Ausgangsposition.

Sonst könnte man auch mal bei der [g=119]GEMA[/g] selbst fragen. Aber auch die <a href="http://www.google.com/search?q=gema+karaoke+urheberrecht&hl=de" target="_new">allwissende Müllhalde</a> spuckt schon ein paar ganze interessante Treffer aus, unter anderem auch <a href="http://www.blogspan.net/presse/deut...gal-eu-petition-eingereicht/mitteilung/72618/" target="_new">das hier</a>. Ob es fachlich/inhaltlich stimmt, ist eine andere Frage.
 

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