
metropolis
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Hallo Musikfreunde,
habe im www gesehen, dass manche Tonstudios als zusätzliche Leistung anbieten, dass Kunden auf eine x-beliebige Karaokeversion von bekannten Hits drauf singen, das ganze wird gemischt und anschließend für den Kunden auf CD gebrannt z.B. als Geburtstagsgeschenk, Abschiedsgeschenk o.ä. (also ein rein persönlicher Zweck).
Weiß jemand, wie das ganze von der rechtlichen Seite her zu beurteilen ist bzw. was es da alles zu beachten gibt?
Insbesondere interessiert mich:
1) Karaokeversion und Bearbeitung
Die Karaokeversion kann man ja von gewissen Anbietern käuflich erwerben. Sowie ich aber die AGB's des ein oder anderen Anbieters verstehe, beinhaltet der Erwerb lediglich ein Nutzungsrecht und zwar dergestalt, dass man sich das Produkt auf nem Abspielgerät zu privaten Zwecken "in den eigenen vier Wänden" anhören darf. Bei Bearbeitungen muss zum einen die Zustimmung des Rechteinhabers eingeholt werden und die Bearbeitung ist GEMA melde- u. vergütungspflichtig. Ist das "Draufsingen" eines Studiokunden eine "Bearbeitung"? Wenn ja, würde das bedeuten, dass vorgenannte Schritte (Zustimmung, GEMA) durchgeführt werden müssen.
2) Hinweispflicht dem Kunden gegenüber
Ich gehe davon aus, dass der Studiokunde (wohl in den meisten Fällen ein Laie) dahingehend informiert werden muss (ggf. schriftlich), dass er das fertige Produkt nur für private Zwecke verwenden darf, insbesondere keine Vervielfältigungen anfertigen darf und das (bearbeitete) Produkt nicht öffentlich aufführen darf.
Hat jemand diesbezüglich (möglichst praxisrelevante) Erfahrungen, wie das gehandhabt wird, sodass das rechtlich "sauber" ist?
Dank’ Euch schon mal im Voraus!
habe im www gesehen, dass manche Tonstudios als zusätzliche Leistung anbieten, dass Kunden auf eine x-beliebige Karaokeversion von bekannten Hits drauf singen, das ganze wird gemischt und anschließend für den Kunden auf CD gebrannt z.B. als Geburtstagsgeschenk, Abschiedsgeschenk o.ä. (also ein rein persönlicher Zweck).
Weiß jemand, wie das ganze von der rechtlichen Seite her zu beurteilen ist bzw. was es da alles zu beachten gibt?
Insbesondere interessiert mich:
1) Karaokeversion und Bearbeitung
Die Karaokeversion kann man ja von gewissen Anbietern käuflich erwerben. Sowie ich aber die AGB's des ein oder anderen Anbieters verstehe, beinhaltet der Erwerb lediglich ein Nutzungsrecht und zwar dergestalt, dass man sich das Produkt auf nem Abspielgerät zu privaten Zwecken "in den eigenen vier Wänden" anhören darf. Bei Bearbeitungen muss zum einen die Zustimmung des Rechteinhabers eingeholt werden und die Bearbeitung ist GEMA melde- u. vergütungspflichtig. Ist das "Draufsingen" eines Studiokunden eine "Bearbeitung"? Wenn ja, würde das bedeuten, dass vorgenannte Schritte (Zustimmung, GEMA) durchgeführt werden müssen.
2) Hinweispflicht dem Kunden gegenüber
Ich gehe davon aus, dass der Studiokunde (wohl in den meisten Fällen ein Laie) dahingehend informiert werden muss (ggf. schriftlich), dass er das fertige Produkt nur für private Zwecke verwenden darf, insbesondere keine Vervielfältigungen anfertigen darf und das (bearbeitete) Produkt nicht öffentlich aufführen darf.
Hat jemand diesbezüglich (möglichst praxisrelevante) Erfahrungen, wie das gehandhabt wird, sodass das rechtlich "sauber" ist?
Dank’ Euch schon mal im Voraus!