Vor-und Nachteile zwischen Freiberuflich und Gewerbescheinnehmer?! Oder: wo ist der Unterschied???

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Guest
Das ist meine Frage. Viele haben mir dazu geraten, freiberuflich zu arbeiten. Der einzige Vorteil den ich bis jetzt in Erfahrung gebracht habe ist der, das man keine Gewerbesteuer zahlen muss.
 
Hi,

das ist ein endloses Thema. Ich hab hie rmal ein paar Punkte zusammengefasst:
<li> Gewerbesteuer zahlt man auch als Unternehmen erst ab 24.000 Euro zu versteuerndem Einkommen
<li> als Gewerbetreibender muss man u.U. IHK Beitrag zahlen, je nachdem, was man gewerblich tut (ich schreibe neben meiner künstlerischen Tätigkeit noch technische Dokumentationen, mache Präsentationen und bin als Dozent tätig - da kommt man leider um den Beitrag nicht drumherum)
<li> als Freiberufler kann man nicht alles absetzen, als Gewerbetreibender (fast) alles

Es kommt letztendlich immer darauf an, welcher Tätigkeit Du nachgehen willst und ob Du nebenbei noch "normal" als Angestellter arbeitest.
 
...interessantes Thema!!

Ich habe mal 'ne ganze Zeit mit der ganzen Band als GbR gemuckt.
Über einen Zeitraum von ca. 7 Jahren haben wir alles abgesetzt und so - trotz ordentlicher Einnahmen - kaum Steuern gezahlt, teilweise sogar die "normale" Einkommensteuer reduziert!

Leider kam danach das böse Erwachen:
Das Finanzamt war der Auffassung, dass der Laden nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sei, sondern Liebhaberei vorliegt. Fazit: ...saftige Rückzahlung an Vater Staat! :-(

@tsching:
was kann ich denn als Freiberufler nicht absetzen? Ich stehe nämlich derzeit vor dem Problem, dass ich seit letztem Jahr regelmäßig in einer TOP40-Kapelle aushelfe und diese Einnahmen auch beim Finanzamt angeben muss.
Ohne entsprechende Gegenrechnung von Aufwändungen, wird das steuerlich allerdings richtig teuer, so dass ich die Einnahmen natürlich wieder 'runterrechnen möchte.
Ausgaben habe ich bei unserem kostspieligen Hobby ja genug, aber die Frage ist, ob das so einfach geht????

Gruß Dirk
 
Also soweit ich weiß:
Als Freiberufler:
-kannst du wie beim Kleinunternehmer eine vereinfachte Buchführung machen
-kein Handelsregister und IHK
-keine Gewerbesteuer
-bessere Chancen in die KSK reinzukommen (maybe sogar vorraussetzung ?)
-zahlt man nur die 7% Umsatzsteuer, kann aber 16% absetzten

Ich kenne mich auch nicht so gut aus, aber mir haben schon einige geraten auf jedenfall es versuchen als Freiberuflich durchzuziehen! Wenn du Freiberuflich bist, kannst du später noch ein Gewerbe anmelden. Hast du ein Gewerbe, geht es auf keinen Fall mehr Freiberuflich.

Unbedingt vorher Finanzamt anrufen und abchecken lassen, ob sie die arbeit auch als Freiberuflich ansehen. Wenn das FA nämlich jahre später beschliesst, daß es doch ein Gewerbe Fall ist muß man alles nachbezahlen!
Soweit ich mich erinnere muß man quasi sein geistiges Eigentum verkaufen, welches kreativer natur ist. Ich meine Ideen die am Trend orientiert sind zählen dann wohl stellenweise nicht mehr offiziell als kreativ, oder so.

Bei wichtigen Fragen am besten direckt beim Finanzamt nachfragen.

Viel Glück
 
-zahlt man nur die 7% Umsatzsteuer, kann aber 16% absetzten
sicher? gibt doch nur noch die 16%, oder?

@scheinwelt: ich konnte als freiberufler eigentlich immer alles absetzen, auch die kosten für ein arbeitszimmer.
 
ne nicht sicher. Vielleicht war es was anderes als die Umsatztsteuer ? Aber irgendwas war da mal...
 
"Mit der Freiberuflichkeit sind wesentliche Vorteile, aber nur wenige Nachteile verbunden. Sie unterliegen weder der Gewerbeaufsicht noch der Gewerbesteuer. Darüber hinaus unterfallen Sie nicht der Verpflichtung bei Erfüllen der entsprechenden Kriterien bilanzieren zu müssen - sie können somit "Einnahme-Überschussrechner" bleiben. Allerdings besteht für einige Berufe ein Werbeverbot."

Quelle: http://www.unternehmerinfo.de/

"Vorteile der freiberuflichen Tätigkeit
Die Vorteile der freiberuflichen Tätigkeit kommen insbesondere dann zum Tragen, wenn Sie als Gewerbetreibender gewisse Gewinn- und Umsatzgrenzen überschreiten. Unabhängig von Ihrem Jahresumsatz und dem erzielten Gewinn dürfen Sie als Freiberufler Ihren Gewinn auf Basis der einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln. Sie brauchen keine doppelte Buchführung und entsprechend auch keine Bilanzen und keine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer – und auch das unabhängig von der Höhe Ihres jährlichen Gewinns. Weiterhin steht es Ihnen frei, das sogenannte Ist-Besteuerungs-Verfahren wählen, nach dem Sie Umsatzsteuer erst zu dem Zeitpunkt an das Finanzamt abführen müssen, wenn die Kundenzahlung bei Ihnen eingegangen ist.

Sicherlich werden Sie als Existenzgründer – zumal als nebenberuflicher – ebenfalls wie die freiberuflich Selbstständigen behandelt, denn Ihr Gewinn und Ihr Umsatz wird wahrscheinlich noch unterhalb der vorgegebenen Grenzen liegen. Sobald Ihr Geschäft jedoch «brummt», verlieren Sie Ihre Eigenschaft als Kleingewerbetreibender und damit entfällt der Vorteil, dass Sie steuerlich wie ein Freiberufler behandelt werden.

Je nach der Höhe Ihres Gewinns bzw. Umsatzes kann es also für Sie sehr von Vorteil sein, als Freiberufler anstatt als Gewerbetreibender selbstständig zu sein – sofern Sie es dürfen. Denn nur bestimmte Tätigkeiten zählen zu den Freien Berufen."

Quelle: http://www.nebenjob.de/
 
Hi

um den ganzen Spekulationen hier gleich mal einen Riegel vorzuschieben: als Freiberufler gelten diejenigen, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit haben. Dazu gehören die sog. "Katalogberufe". Das sind die, die im § 18 EStG ausdrücklich genannt werden wie zB (ua) Ärzte, Steuerberater, Journalisten, Rechtsanwälte, Architekten etc. Und eben die etwas schwammig ausgedrückten Berufe, die nicht zu den Katalogberufen gehören (das sind zB schriftstellerische Tätigkeiten oder künstlerische Tätigkeiten).

Nun meinen hier aber leider viele: super, da bin ich ja Freiberufler (von wegen künstlerisch tätig). Dem ist aber nicht so, denn man muß eine Negativabgrenzung betreiben, in dem man fragt, könnte der Beruf (bzw. die Einkünfte aus diesem Beruf - und einzig und allein um die gehts) nicht zufälligerweise zu einer anderen Gruppe gehören. Und das ist der Fall bei allen, die eine Studio betreiben. Diese große Gruppe der Mixermenschen bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb, weil sie als gewerbliche Unternehmer gelten.

Ich hab keine Ahnung, warum das so definiert wurde, und es kann sein, dass sich das auch irgendwann mal ändert. Fakt ist: heute gehören zu den Freiberuflern nur diejenigen, die man ganz "oldschoolig" als Musiker bezeichnen kann. Sprich: diejenigen, die Konzerte spielen oder ins Studio gehen, um CDs aufzunehmen. Also mit dem Spielen eines Instruments ihren Lebensunterhalt bestreiten. Diejenigen, die aufnehmen, sind hingegen gewerbliche Unternehmer, denn das Betreiben eines Studios bzw. eine ähnliche Tätigkeit gilt als Gewerbe. Man muss also noch nicht einmal ein eigenes Studio besitzen. Ärgerlich, aber so ist die Rechtsprechung.

Aber: für natürliche Personen gibt es einen Freibetrag (24.500 Euro), so dass man im allgemeinen anfangs keine Gewerbesteuer zahlen muß. Es sei denn, der Laden läuft gut.

Wenn Du Dich also selbständig machen willst, wirst Du das wohl nur als sog. Einzelunternehmer tun können. Es sei denn, Du bist in der tat "nur" Musiker, denn dann könntest Du Dich Freiberufler schimpfen... ;)

Gruß
Mike
 
um den ganzen Spekulationen hier gleich mal einen Riegel vorzuschieben
???

wenn es irgendwie möglich ist, sollte man es auf jeden fall probieren, den freiberuflerstatus zu kriegen. es gibt auch grenzfälle, das finanzamt hat auch nen gewissen bewertungsspielraum. ich hab ganz gute erfahrungen mit der finanzamt-beratung gemacht. solange man nicht viel geld verdient, sind die meiner erfahrung nach auch relativ kulant. ich persönlich arbeite als journalist, da ist es relativ klar.
 

Diese Gewerbe-, Umsatzsteuer-, Freiberufler-Threads tauchen hier mittlerweile mindestens einmal pro Monat auf. Und meistens ist das dann immer eine Ansammlung von gut gemeinten Ratschlägen...

War also gegen niemanden im Thread (oder gar gegen Dich) gerichtet. Versuchen kann man natürlich alles, aber aus persönlicher täglicher Erfahrung weiß ich leider nur all zu gut, wie momnetan die Praxis ausschaut.

Und nochmal: Freiberufler rekrutieren sich aus einem so kleinen Personenkreis, dass man im Grunde genommen sowieso schon davon ausgehen kann, dass fast alles gewerblich ist, was nicht ausdrücklich in § 18 EStG genannt wird.

Gruß
Mike
 
War also gegen niemanden im Thread (oder gar gegen Dich) gerichtet. Versuchen kann man natürlich alles, aber aus persönlicher täglicher Erfahrung weiß ich leider nur all zu gut, wie momnetan die Praxis ausschaut.

hab ich auch nicht so aufgefasst, keine sorge, war nur, dass ich fand, dass die meisten postings hier doch recht konkret waren. vielleicht ist ja der freiberufler-status für studio-inhaber nicht das richtige, aber für viele musiker schon. es gibt bestimmt auch ein paar leute, für die das hier passt. ich hatte bis jetzt gute erfahrungen damit gemacht und kenn auch einige, die freiberufler-status haben. am besten einfach mal beim finanzamt fragen, kostet ja nix!
 
http://www.ratgeber-e-lancer.de/020103.html

http://www.ratgeber-e-lancer.de/020101.html

@mikebshell
Na klar wenn du ein Studio hast und andere aufnimmst / abmischst, bist ja auch nicht unbedingt gleich ein Künstler. Tontechnik ist ja eigentlich mehr ein Handwerk und man "denkt sich ja nichts aus" dabei.

Wenn jemand ein Studio hat und dieses nur zum erstellen von Songideen gebraucht und nur durch eigene Musik damit Geld verdient, kann ich mir nicht unbedingt vorstellen, daß diese Person dann nicht als Freiberufler zählen würde.
 

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