Hi
um den ganzen Spekulationen hier gleich mal einen Riegel vorzuschieben: als Freiberufler gelten diejenigen, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit haben. Dazu gehören die sog. "Katalogberufe". Das sind die, die im § 18 EStG ausdrücklich genannt werden wie zB (ua) Ärzte, Steuerberater, Journalisten, Rechtsanwälte, Architekten etc. Und eben die etwas schwammig ausgedrückten Berufe, die nicht zu den Katalogberufen gehören (das sind zB schriftstellerische Tätigkeiten oder künstlerische Tätigkeiten).
Nun meinen hier aber leider viele: super, da bin ich ja Freiberufler (von wegen künstlerisch tätig). Dem ist aber nicht so, denn man muß eine Negativabgrenzung betreiben, in dem man fragt, könnte der Beruf (bzw. die Einkünfte aus diesem Beruf - und einzig und allein um die gehts) nicht zufälligerweise zu einer anderen Gruppe gehören. Und das ist der Fall bei allen, die eine Studio betreiben. Diese große Gruppe der Mixermenschen bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb, weil sie als gewerbliche Unternehmer gelten.
Ich hab keine Ahnung, warum das so definiert wurde, und es kann sein, dass sich das auch irgendwann mal ändert. Fakt ist: heute gehören zu den Freiberuflern nur diejenigen, die man ganz "oldschoolig" als Musiker bezeichnen kann. Sprich: diejenigen, die Konzerte spielen oder ins Studio gehen, um CDs aufzunehmen. Also mit dem Spielen eines Instruments ihren Lebensunterhalt bestreiten. Diejenigen, die aufnehmen, sind hingegen gewerbliche Unternehmer, denn das Betreiben eines Studios bzw. eine ähnliche Tätigkeit gilt als Gewerbe. Man muss also noch nicht einmal ein eigenes Studio besitzen. Ärgerlich, aber so ist die Rechtsprechung.
Aber: für natürliche Personen gibt es einen Freibetrag (24.500 Euro), so dass man im allgemeinen anfangs keine Gewerbesteuer zahlen muß. Es sei denn, der Laden läuft gut.
Wenn Du Dich also selbständig machen willst, wirst Du das wohl nur als sog. Einzelunternehmer tun können. Es sei denn, Du bist in der tat "nur" Musiker, denn dann könntest Du Dich Freiberufler schimpfen...
Gruß
Mike