Ich habe keine besonderen Jura-Kenntnisse, aber ich stelle folgende Dinge fest. (Kann sein, daß solche Verträge üblich sind, aber man kann ja Teile des Vertrages abändern und ihn dann der Vitamin C zukommen lassen. Die müssen natürlich nicht darauf eingehen.)
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> Sofern Sie noch nicht Inhaber oder Verfügungsberechtigter der Werke und
> Marken sind, werden Sie alle Freigaben, Zustimmungen, Übertragungen
> und Lizenzen erwerben, die nötig sind, um uns den Nutzen der Werke und
> Marken entsprechend § 1 dieser Vereinbarung zu ermöglichen,
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Klingt ziemlich nach Zwang. Die Frage ist, ob es auch nach einer Veröffentlichung greift. Stellt man sich vor, man verletzt - ohne es zu wissen - eine Lizenz und muß sie nachträglich teuer bezahlen, dann trifft es den Künstler selbst und das im vollem Umfang.
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> Sie sind berechtigt, Uns einen bestimmten Preis zu empfehlen, den Wir für
> Unseren Service hinsichtlich Ihrer Werke verlangen sollen (Mindestpreis: 0.5
> EURO). Ungeachtet dessen behalten Wir uns das Recht vor, den Preis zu
> ändern, wenn dies angemessen ist und erhalten von Ihnen ein Werk, das
> unentgeltlich an die Öffentlichkeit abgegeben werden kann (Promotion).
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Das besagt doch eigentlich gar nix. Denn auf eine Empfehlung müssen die ja gar nicht eingehen. Und falls doch, so können sie den Preis ändern, wenn sie es für angemessen erachten.
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> Wir werden Ihnen 50 % der Einnahmen zahlen, die wir tatsächlich für den
> Verkauf der Werke erhalten
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Hauptsache, die machen auch Einnahmen und nicht nur die Partnerfirmen, welche die Lizenzen übertragen werden. Dann würde man keinen Pfennig sehen. Und die Telekom hat mit der T-Online gezeigt, wie man Geld auch indirekt wieder zurückfließen lassen kann.
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> Sie der Urheber /die Urheber der Werke (namentlich der Musik, des Texts
> und der angebrachten Bilder sind und bei den Aufnahmen Sie der allein
> mitwirkende, ausübende Künstler sind.
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Tja, falls es Urheberrechtsstreit gibt, dann ist Vitamin-C schon mal aus dem Schneider.
Insgesamt wirkt das Ganze so, als ob sie alle Fäden in den Händen halten. Sie dürfen bestimmen wie, was in welcher Form wann und wo veröffentlicht wird und ob umsonst oder für Geld. Sie können es auch nachbearbeiten, wenn sie wollen. Und sollte es Rechtstreits geben, dann darf sich der Künstler allein damit auseinander setzen.
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> von digitalem Format zu MP 3 Format
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Weil MP3 ja kein digitales Format ist... *ohhman*