Vitamin C und Konsorten

Ran

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Gibt es irgend jemander der schon mal mit Erfahrungen mit Vitamin C oder ähnlichen "MP3 Verteilern" gemacht hat. Ich haben mir gerade die Vertragsbedingungen von denen durchgelesen und weiß echt nicht was ich da von einigen Dingen halten soll.

Kann auch sein daß alle Verträge so sind und das keiner Versteht, was da drin steht, aber ich kann mir wirklich nicht vorstellen, daß man mit solchen Sachen was Verdinen kann, so wie es Teilweise auf den Internetseiten Präsentiert wird oder?


[ Geändert von Ran am 08.08.2002 00:49 ]
 
Moin,
gib mir mal einen Link zu den AGB, dann kann ich Dir sagen wie das zu verstehen ist...
 
Ich habe keine besonderen Jura-Kenntnisse, aber ich stelle folgende Dinge fest. (Kann sein, daß solche Verträge üblich sind, aber man kann ja Teile des Vertrages abändern und ihn dann der Vitamin C zukommen lassen. Die müssen natürlich nicht darauf eingehen.)

<hr>
> Sofern Sie noch nicht Inhaber oder Verfügungsberechtigter der Werke und
> Marken sind, werden Sie alle Freigaben, Zustimmungen, Übertragungen
> und Lizenzen erwerben, die nötig sind, um uns den Nutzen der Werke und
> Marken entsprechend § 1 dieser Vereinbarung zu ermöglichen,
<hr>
Klingt ziemlich nach Zwang. Die Frage ist, ob es auch nach einer Veröffentlichung greift. Stellt man sich vor, man verletzt - ohne es zu wissen - eine Lizenz und muß sie nachträglich teuer bezahlen, dann trifft es den Künstler selbst und das im vollem Umfang.

<hr>
> Sie sind berechtigt, Uns einen bestimmten Preis zu empfehlen, den Wir für
> Unseren Service hinsichtlich Ihrer Werke verlangen sollen (Mindestpreis: 0.5
> EURO). Ungeachtet dessen behalten Wir uns das Recht vor, den Preis zu
> ändern, wenn dies angemessen ist und erhalten von Ihnen ein Werk, das
> unentgeltlich an die Öffentlichkeit abgegeben werden kann (Promotion).
<hr>
Das besagt doch eigentlich gar nix. Denn auf eine Empfehlung müssen die ja gar nicht eingehen. Und falls doch, so können sie den Preis ändern, wenn sie es für angemessen erachten.

<hr>
> Wir werden Ihnen 50 % der Einnahmen zahlen, die wir tatsächlich für den
> Verkauf der Werke erhalten
<hr>
Hauptsache, die machen auch Einnahmen und nicht nur die Partnerfirmen, welche die Lizenzen übertragen werden. Dann würde man keinen Pfennig sehen. Und die Telekom hat mit der T-Online gezeigt, wie man Geld auch indirekt wieder zurückfließen lassen kann.

<hr>
> Sie der Urheber /die Urheber der Werke (namentlich der Musik, des Texts
> und der angebrachten Bilder sind und bei den Aufnahmen Sie der allein
> mitwirkende, ausübende Künstler sind.
<hr>
Tja, falls es Urheberrechtsstreit gibt, dann ist Vitamin-C schon mal aus dem Schneider.

Insgesamt wirkt das Ganze so, als ob sie alle Fäden in den Händen halten. Sie dürfen bestimmen wie, was in welcher Form wann und wo veröffentlicht wird und ob umsonst oder für Geld. Sie können es auch nachbearbeiten, wenn sie wollen. Und sollte es Rechtstreits geben, dann darf sich der Künstler allein damit auseinander setzen.

<hr>
> von digitalem Format zu MP 3 Format
<hr>
Weil MP3 ja kein digitales Format ist... *ohhman*
 
Moin,
Finger weg von dem Laden! Das ist ein echter Knebelvertrag, und das nicht einmal sehr gut gemacht. Da muss man dich ernsthaft Fragen ob derjenige der das verfasst hat an einer ernstzunehmenden Uni oder in Bremen studiert hat.
Deren Absicht ist eindeutig: das ausschließliche Nutzungsrecht nach § 31 Absatz 3 UrhG, und damit natürlich verbunden alle Recht nach dem vierten Abschnitt des UrhG, sprich: Vervielfältigung, Vertrieb, Veröffentlichung, Vermietung, Verleihen, usw.
Warum können die das Vertragsverhältnis sofort kündigen und Du erst in fünf Tagen? Ganz einfach: da kann man noch mal so richtig abzocken! Und mal ehrlich: Wer bestellt denn schon einen unabhängigen vereidigten Buchprüfer und lässt die Bücher kontrollieren??? Das kann sich eine kleine Band doch gar nicht leisten! Bei diesem Passus bin ich mir ohnehin nicht sicher ob dieser rechtmäßig ist, müsste noch mal im BGB und im AGBG nachsehen, habe jetzt aber keine Lust dazu.
Du verlierst als Künstler nicht nur temporär sämtliche Rechte, Du hast auch überhaupt keinen Einfluss mehr, da Du denen NICHTS vorschreiben kannst! Die könnten sogar einen Nr.1 Hit landen und Dir anschließend jede Menge Spesenquittungen vorlegen und sagen: „Sorry, kein Geld mehr über. Leider Pech gehabt, aber hat Dich doch sicher gefreut dass Dein Lied jetzt bekannt ist, oder?“

Mein Tipp: GAR NICHT, ÜBERHAUPT NICHT ANMELDEN! GAR NIE NICHT!!!

Braucht noch jemand weitere Details oder reichen diese Ausführungen???
 
Hätt`ich mir schon beinah gedacht. Dank für die Bemühungen. Ich habe mir das ernsthaft überlegt, ob ich das machen soll. Hoffentlich gibt es auch viele Leute die nicht auf deren Masche reinfallen. Die haben das auch sehr geschickt gemacht mit dem runterscollen und in kleiner Schrift und so. Als Computer nutzen drückt man dann schon mal O.K. und auf weiter. 8-)

Aber wer weiß, vielleicht gibt es ja wirklich Personen die damit Gewinn machen.
Freundlicher Gruß,
Ran
 
Will man eine Internetpräsenz für ein Label oder eine Band erstellen und darauf Mp3-Downloads zur Verfügung stellen, dann sind diese Seiten schon nützlich. Eine einfach programmierte HTML-Webseite kann man trotz ausführlicher Inhalte auf 5 MB limitieren. So viel Webspce kriegt man mit vernünftiger Bandweite bei jedem Freespace-Anbieter.
Einen Mp3-Download zur Verfügung zu stellen frißt allerdings Bandweite und vor allem Speicherplatz den man nicht hat. Bei www.mp3.de z.B. kann man direkt auf die hochgeladenen Songs verlinken. Das heißt man kann deren Bandweite und Speicherplatz für sich ausnutzen.
 
Hi!

Es gibt aber auch genug Angebote im Web, bei denen man einfach nur Speicherplatz für Websites zur Verfügung gestellt bekommt. Und dann lädt man da halt die Songs hoch und muß keine Verpflichtungen mit jemanden eingehen.

Die ganzen Warez-Sites-Menschen machen das so und die stellen ja auch zum Teil ganze Filme ins Netz.
2 Probleme hat man dann allerdings. Files mit dem Postfix mp3 werden von vielen Servern automatisch wieder gelöscht. Das bedeutet, entweder umbennenen oder gleich zippen. Und dann kann man sich nicht darauf verlassen, daß Dein Webangebot nicht von der einen auf die andere Sekunde gelöscht wird.
 

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